Wann ist man heimatlos und wann staatenlos?
Ich bin von Geburt an ohne Staatsangehörigkeit. Ich besitze eine Geburtsurkunde (Nationalität: Unbekannt) .. Als was gelte ich, in dem Fall?
2 Antworten
Es gibt den Status eines "heimatlosen Ausländers", der im "Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet" geregelt ist: http://www.gesetze-im-internet.de/hauslg/
In § 1 dieses Gesetzes ist etwas unverständlich definiert, wer unter diese Rechtsstellung fällt: Es sind nichtdeutsche "displaced persons", die infolge der Wirren des Zweiten Weltkrieges durch Europa verstreut waren und schließlich durch Flucht und Vertreibung oder Verschleppung irgendwie in Deutschland waren. Im Jahr 2007 fielen nur etwa 6.000 Personen unter diesen Status.
Davon zu unterscheiden sind Staatenlose. Diese fallen wieder in zwei Untergruppen.
Zum einen gibt es die de jure Staatenlosen, bei denen sicher ist, dass sie keine Staatsangehörigkeit besitzen. Beispiel: Mutter und Vater haben verschiedene Staatsangehörigkeiten, das Kind ist in Deutschland geboren. Der Staat des Vaters lässt nur Kinder die Staatsangehörigkeit "erben", die im Heimatland des Vaters geboren sind. Der Staat der Mutter sieht nicht vor, dass man die Staatsangehörigkeit von Müttern erbt, sondern nur von Vätern. Solche de jure Staatenlosen fallen unter das Staatenlosenabkommen und haben Anspruch auf ein bestimmtes, blaues Reisedokument, dass sie in vielen Fällen bei Auslandsreisen mit Deutschen gleichstellt. In amtliche Papiere wird hier zur Staatsangehörigkeit "staatenlos" oder "ohne" eingetragen.
Dann gibt es noch die de facto Staatenlosen. Bei diesen ist nicht nachgewiesen, dass sie keine Staatsangehörigkeit haben, doch kein Staat will sie als seine Staatsangehörigen akzeptieren. In Papiere wird dann bei Staatsangehörigkeit "unbekannt" eingetragen. Zumeist handelt es sich dabei in Deutschland um Personen, die als Palästinenser im Libanon waren. Der Libanon akzeptiert sie nicht als eigene Staatsangehörige, sondern stellt ihnen nur ein Ersatzdokument namens "Laissez-Passer" aus, das von Deutschland nicht als Reisedokument anerkannt wird (Rücknahme durch den Libanon ist nicht garantiert), aber als Identitätsnachweis für die notwendigen deutschen Ersatzpapiere ("Reiseausweis für Ausländer") vorgelegt werden muss. Mit diesem Papier und einem deutschen Aufenthaltstitel kann man in den Schengen-Staaten reisen, praktisch für alle anderen Ziele benötigt man ein Visum, das auch häufig nicht ausgestellt wird.
Ich tippe darauf, dass Du Vorfahren aus dem Libanon hast und daher diesen Status hast. Wenn Du keine kriminelle Vergangenheit hast und Dein Geld selbst verdienen kannst, solltest Du vielleicht rasch zusehen, dass Du Dich einbürgern lässt.
OK, dann lag ich daneben ... Beduinen sind hier eher selten. ;-)
Hallo,
du gilst als staatenlos, das ist ein rechtlicher Begriff.
Heimatlos ist ein allerwelt Begriff.
Ich würde dir raten, dich einbürgen zu lassen.
http://www.einbuergerungstest.biz/sonderregelungen/einbuergerung-staatenlose
Emmy.
Danke für die ausführliche Antwort. Ich bin kuwaitischer "Bedoun" (ohne).