Einbürgerung (DE) beantragen mit genau 120 Tagessätzen als Vorstafen im BZR?
Kann man einen Einbürgerungsantrag stellen, wenn man "GENAU" 120 Tagessätzen als Vorstafen im Bundeszentralregister hat? Ich habe gesehen, dass die 90 TS geringfügig (bis zu 120 TS) überschritten werden dürften, um den Antrag zu stellen.
Was bedeutet hier "BIS zu 120"?
1) Heißt es "< 120" (kleiner als 120 --> 119 ist die Obergrenze)
2) Heißt es "<= 120" (kleiner gleich 120 --> 120 ist die Obergrenze)
Danke im Voraus!
4 Antworten
Also hier steht: "keine Verurteilung wegen einer Straftat"
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html
ebenso hier: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Woher hast du das mit den 120 Tagessätzen? Da hab ich in beiden Artikeln nix gefunden. Im Übrigen ist es so, wie Artus01 sagt: 120 wäre die Obergrenze.
Im 1. Link steht in keinem Uteil, dass 120 Tagessätze die Grenze sind, der Staat hat da vielleicht Spielraum, aber es heißt nicht, dass man bis zu 120 Tagessätzen eingeüurgert weden muß, wenn man die übrigen Voraussetzungen erfüllt.
Aus dem1. Link:
"Ein Einbürgerungsanspruch bestehe grundsätzlich nicht, wenn der Ausländer wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden sei (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 d StAG). Eine Ausnahme macht das Gesetz für Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StAG**). Übersteigt die Strafe diese sogenannten Bagatellgrenzen, könne sie die Einbürgerungsbehörde zwar als weitere Ausnahme noch im Wege einer Ermessensentscheidung außer Betracht lassen. Dies setze aber voraus, dass die Strafe den vorgegebenen Rahmen (von 90 Tagessätzen) nur “geringfügig” übersteige (§ 12a Abs. 1 Satz 3 StAG). Das ist nach Ansicht des BVerwG bei einer Überschreitung um 30 Tagessätze und damit um ein Drittel nicht der Fall."
Also reden wir von Ausnahmen. Im Endeffekt wirst du es nur rausfinden, wenn du den Antrag stellst. Viel Glück!
Okay, alles klar! Danke für deine Zeit, und die ausführliche Antwort
Das gibt eine Entscheidung im Einzelfall. Kannst es versuchen.
Genau wie die Eintragung in ein Führungszeugnis, bei mehr als 90 Tagessätzrn erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis. Also dürfen es bei Dir 120 Tagessätze sein.
Stellen kannst du so einen Antrag immer.
Bis heißt immer inklusive.
Danke erstmal für die Antwort.
Hier steht's: https://blog.burhoff.de/2012/03/aufgepasst-verlust-der-einbuergerung-droht-und-daher-erhoehter-beratungsbedarf-beim-auslaendischen-mandanten/
und hier z.B.: https://www.rudolph-recht.de/wie-wirken-sich-vorstrafen-auf-die-einbuergerung-aus/
Du kannst "Einbürgerung 120 Tagessätze" googeln, und schauen, was rauskommt.