Vorstrafe und Bewerbung bei der Polizei?
Hallo! Ich habe mal eine kurze Frage... mein bester Freund ist momentan auf der Suche nach einem Job und will sich gerne bei der Polizei in Hamburg Bewerben. Er ist 25 Jahre alt und hat in seiner Vergangenheit leider sehr viel Mist gebaut...
Er ist vorbestraft mit Dingen, die er im Alter von 18-23 getan hat (bsp. Körperverletzung, Diebstal). Jetzt hat er sich in dem vergangenen Jahr um 180 Grad gederht und wil sein Leben wieder in die Hand nehmen. Ein paar der Straftaten laufen Anzeigentechnisch jedoch noch gerichtlich... Das zieht sich ja meist über meherer Jahr hin.
Wie sieht das jetzt aus? Körperlich und gesundheitstechnisch hat er gute Vorraussetzungen. Kann er sich überhaupt Bewerben? Vielen Dank schon mal im Vorraus! :-)
8 Antworten
Die Polizei ist doch nicht vom BZR abhängig. Auch wenn die BZR-Einträge gelöscht wären, die polizeiinternen Dateien existieren auch noch und die Verweildauer darin beträgt i.d.R. 10 Jahre, wobei sich die Löschfrist am letzten Eintrag orientiert. D.h. es könnten sogar weit ältere Vorgänge gespeichert sein.
Ich vermute, dass auch noch seine Fingerabdrücke gespeichert sind.
Mit der ersten Abfrage im Polizeicomputer war's das dann mit der Polizeikarriere.
Klar, bewerben kann er sich. Allerdings bezweifle ich, dass die Bewerbung erfolgreich sein wird.
Kurz und knapp: Nein. Bei den Vorstrafen wird das nichts.
Er wird ohnehin Probleme haben, einen Job zu finden. Und da bin ich ganz ehrlich: mit solchen Vorstrafen würde ich ihn noch nicht mal als Putzmann einstellen.
Er sollte es mal in den "unbeliebten" Handwerksberufen probieren: Koch, Bäcker, Metzger etc.
Also wenn er sich bewirbt sollte er einfach sagen dass er sich geändert hat und dass solche Leute wie er gestoppt werden sollen und dass er genau das eingesehen hat. Vielleicht hat er irgendwelche Urkunden oder so die ihn helfen können. Ich zum Beispiel habe letztens eine Schülerlotzen Ausbildung gemacht.
Hab ich doch so geschrieben was ist dein Problem?
Es ist falsch. Wenn das weiterhelfen soll, was man nichtmal schreiben kann - Halleluja ....
Nein. Vorbestraft geht beamtenrechtlich nicht. KV geht charakterlich nicht.
Subjektive Drehung hin oder her.
Gruß S.
LOTZE????
Leute, echt ....