Einbürgerung auf 6 Jahre, wann soll ich den Antrag stellen?

3 Antworten

Einfach bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde fragen, was sie als besondere Integrationsleistungen akzeptieren. Kann man eigentlich jetzt schon machen. In manchen Städten gibt es sehr lange Wartezeiten bei Behörden. In München, Berlin, Köln, Duisburg, Bielefeld dauert es mehr als 6 Monate, bis man einen Termin zur Antragsstellung/Beratung in Sachen Einbürgerung bekommt.

Mit ALGII ist es so eine Sache, man braucht eine "belastbare" Erwerbshistorie. Auch eine Ermessenssache, normalerweise kein Problem, aber bei 6-Jahren-Einbürgerung könnte wichtig sein.

Mikefghaly 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 01:39

Kann die Tatsache, dass ich für die erste 3 Jahren ALGII bezogen habe, problematisch für die Einbürgerung sein? Oder reicht es, dass ich für die letzte 2 aus den 6 Jahren, komplett selbständig war und ein Brutto Einkommen in Höhe von 4000 € pro Monat verdient habe? (Ihrer Erfahrung nach)

Denbir  31.03.2018, 18:35
@Mikefghaly

So viel Erfahrung habe ich auch nicht ) Der Sachbearbeiter soll eine "Prognose" machen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einbürgerungsbewerber zum Sozialfall wird. 4000 Euro ist schon mal gut, noch besser ist, wenn es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.

Denbir  31.03.2018, 19:56
@Mikefghaly

also, bei der normalen Einbürgerung nach 8 Jahren ist ALGII vor 3 Jahren kein Problem. Bei EB nach 6 Jahren schon eher. Kommt auch aufs Bundesland an, Bayern ist besonders restriktiv, NRW oder Hessen liberal. Und auf Sachbearbeiter kommt es an.

Nach 7 Jahren kannst du dich einbürgern lassen, wenn du zusätzlich zu den geforderten Voraussetzungen noch einen Integrationskurs erfolgreich absolviert hast.

Nach 6 Jahren musst du sogar "besondere Integrationsleistungen" vorweisen.

Das ist z.B. dann der Fall, wenn du dich längerfristig irgendwo ehrenamtlich beteiligst.

So, wie es jetzt ist, hast du einen Anspruch auf die Einbürgerung erst nach 8 Jahren.

Mikefghaly 
Beitragsersteller
 30.03.2018, 14:11

Wie so denn nach 8 Jahren?! Ich habe den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen und weise ich die besondere Integrationsleistungen vor (C1 Zertifikat).

sumi79  30.03.2018, 14:15
@Mikefghaly

Vom Integrationskurs hast du nichts geschrieben. Nur von einem Sprachkurs. Das ist etwas anderes.

Falls du wirklich den Integrationskurs erfolgreich gemacht hast, dann reduziert sich die Frist auf 7 Jahre.

So ein Kurs stellt aber keine besondere Integrationsleistung dar.

Nicht auf 6 Jahre, nach 6 Jahren. Alles weitere erfährst du beim Ausländeramt.