Integrationskurs noch nötig?
Hallo Leute,
Die Frage ist etwas für die Experten unter uns ;)
Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Frau ist vor ca. 2 Jahren nach Deutschland eingereist. Ihr wurde von der Ausländerbehörde ein Aufenthalt von 3 Jahren gewährt + die Verpflichtung an einem Integrationskurs weil ihr Deutsch noch nicht so dolle war.
Ca. 4 Monate nach der Einreise in Deutschland wurde sie schwanger, sie hatte nicht die nötige Energie an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Als unsere kleine Tochter geboren wurde und wir endlich jemanden fanden der Nachmittags auf die kleine aufpasst, fing sie mit dem "Deutsch lernen" an. In Wirklichkeit hat sie durch mich jede Menge deutsch gelernt. Somit wurde sie von einer Schule auf das Niveau B2 eingestuft. Ihr Ziel derzeit ist das Sprachniveau C1.
Ein Integrationskurs wollte sie auf kein Fall belegen da in einem Klassenraum 25-30 Personen Platz fanden und der kurs fast nur morgens stattfand. Das Sprachniveau bei einem Integrationskurs schließt man mit B1 ab.
Meine Frage: kann die Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltstitels erschweren nur weil meine Frau kein Integrationskurs belegt hat?
Lieben Gruß
AfterDark
4 Antworten
In unserem Fall, auf der Ausländerbehörde, bei Erteilung Aufenthaltstitel für die ersten 2 Jahre: "Eigentlich müsste ich Sie zu einem Integrationskurs verpflichten, aber ich höre, dass Sie keine Probleme mit Deutsch haben."
Man sollte also mit dem Sachbearbeiter sprechen. E kommt aber darauf an, ob diese Behörde, das BAMF oder das Jobcenter zum Integrationskurs verpflichtet. Fast jegliche Kommunikation mit dem BAMF bezüglich Integrationskursen hat mich bisher enttäuscht...
Somit wurde sie von einer Schule auf das Niveau B2 eingestuft.
Und das hat sie schriftlich?
Dann sollte das hinsichtlich der Sprache ausreichen. Allerdings ist ein Integrationskurs ja nicht nur einem Sprachkurs gleichzusetzen, sondern :
Der Integrationskurs unterstützt nach der Legaldefinition in § 43 Abs. 2 AufenthG die Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration mit dem Ziel, ihnen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. ( Wikipedia )
Und den Rest müsst Ihr nun mit der Ausländerbehörde klären, ob diese weiterhin auf diesen Kurs besteht.
Die Realität sieht leider ganz anders aus als was Paragraph 43 Abs.2 aufenthg. vorsieht.
Danke dir👍
Kommt sie denn aus der EU?Oder ausserhalb?
jetzt wurde mir hier gerade das zweite Mal ein Post gelöscht.
Das zweite Mal hab ich nur nachgefragt, warum das gelöscht wurde.
Außerhalb der EU
Könnt Ihr denn nicht mit dem BAMF sprechen?
Habt Ihr vor, nach drei Jahren auszureisen oder versucht Ihr hier zu bleiben?
Das ist natürlich entscheidend für die Beantwortung der Frage.
Und schau mal hier:
https://www.gutefrage.net/frage/ist-eine-einbuergerung-nach-7-jahren-moeglichasylberechtigter
Ziel ist eine Niederlassungerlaubnis. Also langfristig in Deutschland zu bleiben
Sie hat bereits das B2 Zertifikat.