Lehramt studieren aber ohne deutschen Pass?
Hallo, mich interessiert es, ob man Lehramt studieren kann ohne einen deutschen oder gar einen anderen europäischen Pass zu besitzen? Ich habe lediglich nur eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Könnte ich dennoch verbeamtet werden, wenn ich im Laufe des Studiums einen deutschen Pass erhalte? Und noch eine andere Frage: Könnte ich dann, wenn ich nach dem Studium keinen dt. Pass erhalte, als angestellte Lehrerin tätig sein und wie schlecht ist diese Position?
2 Antworten
Du kannst studieren, was du möchtest, wenn du das Abitur hast. Da fragt niemand nach einem deutschen Pass. Du kannst allerdings nicht verbeamtet werden, dass können nur deutsche Staatsbürger.
Als angestellter Lehrer verdienst du weniger. Aber du musst nicht für die Beihilfe zahlen, was besonders, wenn man dann mal mehrere Kinder hat, richtig ins Geld geht. Ein anderer Vorteil ist, dass du nicht so einfach abgeordnet werden kannst.
Gibt also Schlimmeres....
Welche Aufgabe soll denn hoheitlich sein, wenn es schon der Polizeidienst nicht ist?
Das war von mir missverständlich geschrieben: das sind eben die Beispiele für hoheitliche Aufgaben. Lehrer haben solche nicht.
Aber du musst nicht für die Beihilfe zahlen, was besonders, wenn man dann mal mehrere Kinder hat, richtig ins Geld geht.
Diesen Teil verstehe ich nicht.
Jedes Kind wird einzeln versichert.
Es gibt keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen KK mit einem Beitrag für alle.
Ach, so meinst du das. Aber an die Beihilfe bezahlt man doch nix, nur an die KK. Die Kinder sind da sowieso noch nicht so teuer, da man (zumindest in Bayern) nur 20% versichern muss.
Mit zwei Kindern kommt man als Beamter in der PKV vermutlich noch besser weg als ein Angestellter mit gleichem Bruttogehalt in der GKV.
Ich hab deine Formulierung missverstanden. ;-)
Bei meiner Schwester waren das damals weit über 800 Euro jeden Monat für die ganze Familie (5 Pers.). Das fand ich schon heftig.
Dazu kommt noch der Nachteil des Privatpatienten: jeder Arzt probiert erst mal freudestrahlend die teuersten Behandlungsmöglichkeiten an dir aus, für die du dann auch noch in Vorkasse gehen darfst. Nein, danke...
Angestellte Lehrer werden ganz genau so abgeordnet wie verbeamtete Lehrer.
Wie meinst du das mit dem abgeordnet werden? Und inwiefern diese Beihilfe? Also als angestellte Lehrerin müsste ich nichts beisteuern?
Als angestellte Lehrerin bist du ganz normal gestzlich krankenversichert.
Abgeordnet werden bedeutet, dein Dienstherr kann dich jederzeit irgendwohin versetzen, im Regelfall innerhalb des Bundeslandes., wenn dort ein Bedarf herrscht, der gedeckt werden muss.
Wenn du aus der EU kommst, dürfte es kein Problem sein.
Könnte ich dennoch verbeamtet werden,
Schau hier mal rein:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
Die Entscheidung trifft dann das zuständige Kultusministerium.
"... oder gar einen anderen europäischen Pass zu besitzen?"
Du solltest den Link lesen, da steht alles was möglich ist.
Bei nicht hoheitlichen Berufsfeldern (wie Polizei, Justiz, ... ) müssen EU/EWR-Bürger wie deutsche Staatsbürger behandelt werden. Selbstverständlich kann also auch ein polnischer, norwegischer oder griechischer Lehrer in Deutschland "verbeamtet" werden.
Drittstaatsbürger haben keinen Rechtsanspruch, hier gibt es aber eine mögliche Ermessensentscheidung.