Einbruchdiebstahl in der WG - Wer kommt für den Schaden auf?
Hi zusammen,
ich wohne in einer WG mit zwei anderen Mitbewohnern. Wir sind alle über die Weihnachtsfeiertage "nach Hause" gefahren und waren mehrere Tage nicht da.
Wir wohnen im Erdgeschoss und mein Mitbewohner hat seine beiden Fenster gekippt gelassen und ist ebenfalls in die Ferien gefahren.
Er kam als erster wieder zurück und hat die Wohnung total zerwühlt vorgefunden. Bei uns wurde eingebrochen und es wurden zahlreiche Wertgegenstände mitgenommen.
Der Täter ist durch das Zimmer meines Mitbewohners, der die Fenster gekippt gelassen hatte, in die Wohnung gekommen. Die Sachlage ist klar und wurde auch so von der Polizei festgestellt und aufgenommen.
Könnte die Privathaftpflicht meines Mitbewohners, der grob fahrlässig gehandelt hat, für den Schaden meiner Mitbewohnerin und meinen aufkommen?
Kennt sich da jemand aus oder hat Erfahrung?
Danke.
7 Antworten
Hey,
das ist in erster Linie ein Hausratschaden. Und zwar für jeden Bewohner der WG ein Schaden den er seiner eigenen Hausrat oder der seiner Eltern melden muss. Problematisch ist das Thema grobe Fahrlässigkeit. Es gibt mittlerweile viele Policen, die im Schadenfall auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit verzichten. Es gibt aber genau so viele Policen, die geöffnete Fenster von dieser Option ausschließen. Das gilt z.B. auch für Sturmschäden. Für die Bearbeitung des Falles wird es wohl auch wichtig sein, ob die Täter in die jeweiligen Zimmer der Bewohner extra einbrechen mussten weil diese abgeschlossen waren.
Wenn die Hausrat das trotzdem bezahlt, dann hat sie die Möglichkeit den Verursacher über seine Haftpflicht in Regress zu nehmen.
Ich gehe davon aus, dass der Schaden, weder von dessen Haftpflicht noch von einer Hausratversicherung erstattet wird.
da der betreffende Mitbewohner die Diebe durch die geöffneten Fenster ´eingeladen´ hat, ist er zumindest für die Schäden, die den anderen entstanden sind, zum Ausgleich verpflichtet; diesen könnt ihr einklagen. Inwieweit er das bei seinen Versicherungen geltend machen kann, hängt von seinen Verträgen ab.
Zu allererst einmal ist das ein Hausratschaden.
Wenn ihr keine Hausratversicherung habt (die Schäden aus grober Fahrlässigkeit inkludiert) seid ihr schon leicht behindert, besonders wenn man im Erdgeschoss wohnt
Die Fenster offen stehen zu lassen bei Ortsabwesenheit ist grob fahrlässig, daher käme eine Haftung durch den Mitbewohner durchaus in Frage. Jedoch ersetzt die Haftpflicht nur den Zeitwert und nicht den Wiederbeschaffungswert.
Dann bliebe die Frage in wie weit die Versicherung leistungspflichtig wäre, denn der eigentliche Schädiger war der Mitbewohner ja nicht.
Wenn ihr eine Hausratversicherung habt, bei der auch die grobe Fahrlässigkeit mitgedeckt ist, wendet euch an diese.
Auch wenn grobe Fahrlässigkeit nicht mit abgesichert, wendet euch an die Hausratversicherung. Oftmals wird ein Teil des Schadens übernommen.
Natürlich könnt ihr den Schaden der Privaten Haftpflichtversicherung eures Mitbewohners melden. Allerdings ist es in meinen Augen fraglich, ob dieser für den Einbruch haftbar gemacht werden kann.