Einbauküche kaputt durch Wasserschaden, wer zahlt?
Ich wohne in einer Wohnung die mit einer Einbauküche vermietet ist! Nun hatte ich vor zwei Monaten einen Wasserschaden, der Warmwasserschlauch unter der Spüle ist abgeplatzt. Die Küche war natürlich kaputt. Meine Vermieterin hat die Küche damals von einem Bekannten anschließen lassen, nicht von einem Fachmann! Nun hat ihr ihre Versicherung mitgeteilt, dass sie den Schaden an der Küche nicht über nehmen, da sie die Küche nicht nutzt. Ich soll diese nun bezahlen! Ich denke aber, dass das nicht richtig ist, denn die Küche gehört doch zur Wohnung und wenn ich den Schaden bezahle, geht die Küche doch in meinen Besitz über?? Ausser
3 Antworten
Ihre Hausrat haftet natürlich nur für Gegenstände, welche sie selber in Gebrauch hat.
Aber das Gebäude ist vielleicht Vermieterseits mit einer Versicherung versichert? Sie muss schon die richtige Versicherung fragen! Wenn Sie für das Haus keine Haftpflicht oder Schadensversicherungen hat (geht das überhaupt ohne?) dann schlecht.
Bestenfalls würde noch Sie oder ihr Bekannter haften, welche den Anschluss damals gemacht haben oder unfachmännisch machen liessen.
Jedenfalls kannst du jetzt auf eine neue oder gebrauchbare Küche bestehen, weil die Küche (hoffentlich) als mitvermietet im Mietvertrag steht - ansonsten wieder schlecht und du kannst dich selber nach einer Küche umsehen, oder erstmal Herd und Kühlschrank reinstellen.
Ja, vereinfacht ausgedrückt ist es etwa so.
Du könntest Sie jetzt damit konfrontieren, aber es wäre für dich besser, wenn du eine Rechtsschutz für Mietangelegenheiten hättest.
Wenn Sie kontra gibt, dann geht es vor Gericht, du kannst ihr nur zu verstehen geben, dass Sie im Zweifel für deine Anwalts und Gerichtskosten aufkommt, wenn Sie verliert - und meiner Einschätzung nach ist das wahrscheinlich.
Wie weit bist du, wer bezahlt die Küche bei mir ist es fast genau so.
Die Vermieterin hat wohl die eigene private Hausratversicherung gefragt. Diese deckt natürlich nur Schäden in der versicherten, selbstgenutzten Wohnung und nicht anderswo. Wenn Die EBK Mietvermietet wurde, dann ist ihre Instandsetzung aber auch Wartung die Sache des Vermieters, der die Kosten jedoch umlegen darf.
die Küche ist zum Glück schon ersetzt! nur ist sie der felsenfesten Überzeugung das ich die rechnung (900€) zahlen soll! das schlimme ist, sie wohnt unter mir und ist immer schnell sehr biestig und lässt einen das dann auch spüren!!
also bin ich der richtigen auffassung, dass entweder die privathaftpflicht des bekannten oder ihre haften muss?? meine hausrat zahlt die küche doch auch nicht, gerade weil sie als mitvermietet im vertrag steht, also ist es doch nicht mein hausrat! ich zahl doch mit meiner miete so ne art nutzungsgebühr!?