Einbau von Dachgauben im Außenbereich?
Hallo Zusammen,
ich brauche dringend eure Fachexpertise.
Wir wollen ein Haus im Außenbereich in Ostfriesland (Niedersachsen) kaufen. Das Haus wurde gegen 1900 gebaut und hat eine Wohnfläche von ca. 200 m2 und ein Grundstück mit 3000 m2. Vor dem Haus wurde in den 70er Jahren eine Garage mit Satteldach gebaut, welches im Erdgeschoss mit dem Haupthaus verbunden ist (Durchgang von Garage ins Haus möglich. Die Garage (als Nutzfläche genehmigt) wurde leider direkt vor das Haus gebaut, so dass wir nicht einen besonderen schönen Blick auf das Haus haben. Wir haben schon mehrere Szenarien durchgespielt, um das Haus auch von "vorne" aufzuwerten. Eine Idee ist es, auf dem Haupthaus sowie auf dem Dach der Garage kleine niedliche Dachgauben zu setzen, um das ganze freundlicher wirken zu lassen. Nun zu dem Problem, wir wurden von der Servicedame des Bauamtes bei einem Beratungsgespräch darüber informiert, dass uns keine Gauben genehmigt werden, weil wir bereits zu viel Wohnfläche hätten. Es gibt wohl Regularien die besagen, dass im Außenbereich max. 156 m2 zur Verfügung stehen bei einem max. 4 Personen Haushalt (aktuell sind wir 2 Personen). Sobald wir Gauben ins Dach setzen, würden wir die Wohnfläche des Hauses erweitern, was nach ihrer Aussage nicht zulässig ist.
Nun zu meinen Fragen:
Stimmt die Aussage der Dame, dass wir keine Gauben genehmigt bekommen, wegen der Erweiterung der Wohnfläche im Außenbereich?
Wie sieht das aus mit der Garage? Es handelt sich hier ja um Nutzfläche, die dann theoretisch erweitert wird.
- Kann das Bauamt uns die Gauben auf der Garage verwehren, weil dann angenommen wird, dass der Dachboden der Garage als Wohnraum genutzt wird?
Eine ganz andere Idee hatten wir bereits auch, nämlich das Dach der Garage zu drehen. Aktuell steht die Garage vor dem Haupthaus und hat in der gleichen Richtung das Dach wie das Haupthaus. Könnte man das Dach der Garage nicht drehen und mit dem Haupthaus verbinden. So ein Dach was über Eck geht? Bekommt man das eher genehmigt?
Uns geht es wirklich nicht darum Wohnfläche zu schaffen, sondern das Haus von vorne aufzuwerten!
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
Jessica
2 Antworten
Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz! Die Dächer sind mit Dachziegeln eingedeckt.
Wenn die Hütte um 1900 erbaut wurde,steht sie vlt. unter Denkmalschutz.
Der Denkmalschutz wird keine Gaube erlauben, bei dem Anbau ist es vlt. möglich.Sind beide Dächer mit Reed gedeckt, sagt der Denkmalschutz garantiert nein.