Darf das Baumamt überhaupt so eine Auflage machen? Fahrtrichtung?

10 Antworten

Derartige Vorschriften gibt es nicht nur in NRW. Bei uns in Niedersachsen gilt sinngemäß dasselbe, wenn das Grundstück an einer Kreisstraße liegt.

Mußt Dir halt was einfallen lassen, wie Du vorwärts auf Dein Grundstück kommst und auch vorwärts wieder runter. Wahrscheinlich muß der Carport bzw. die Garage ein paar Meter zurückgesetzt werden, damit davor ein Wendeplatz angelegt werden kann.

"Das Antragsgrundstück darf über die Zufahrt zur L123 nur vorwärts fahrend angefahren und vorwärts fahrend verlassen werden"

Ich gehe davon aus, dass die genannte "L123" eine Land- oder Kreisstraße ist, mit einer Geschwindigkeit bis max.100 km/h, ggfs. zudem mit schlechter Sicht (Kurvennähe o.ä.). In diesen Fällen ist eine derartige Auflage üblich, aufgrund des erheblichen Unfallrisikos beim rückwärts Ein- und Ausfahren aus Grundstückseinfahrten.

Wendemöglichkeiten gibt es nicht.

Dann müsst ihr eben eine schaffen auf eigenem Grund.

Bisher fahren wir auf das Grundstück vorwärts rein und rückwärts raus.

Das ist insofern auch nicht zu verwehren, aber als Auflage zu einer Baugenehmigung sehr wohl.

Darf das Baumamt überhaupt so eine Auflage machen?

Ja, in Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr sehr wohl. Das Rückwärtsausfahren auf die genannte L123 ist m.E. zudem jetzt schon purer Leichtsinn, und würde euch im Falle eines Unfalles immer mindestens eine 3/5 Mitschuld wenn nicht volle Haftung auferlegen.

Wenn euer Grundstück an einer Landstraße liegt solltet ihr allgemein niemals rückwärts raus fahren. Das sie auf eine sowohl vorwärts ein als auch raus fährt bestehen isg vollkommen verständlich, ein ca port behindert die sucht schließlich noch mehr

Ja, bei dieser Konstellation darf das Bauamt eine solche Auflage machen.

ABER: Papier ist geduldig.

Die sind rechtlich dazu verpflichtet und das war es auch schon.

Nach Bauabnahme kräht kein Huhn und kein Hahn danach, ob Du vorwärts vom Grundstück fährst, rückwärts oder in lustigen Pirouetten.

ErsterSchnee  06.11.2018, 13:53

Und falls es doch jemanden interessiert, baut man halt zurück... Ist ja kein Problem.

anavi677  06.11.2018, 13:50

Nur wird das nicht abgenommen werden, wenn man nicht mal zur Abnahme vorwärts rauf und vorwärts runter kommt

anavi677  06.11.2018, 13:53
@LeChuck01

Das Gesetz? Gefährliche Bauvorhaben (hier) werden nciht abgenommen, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass sie keine Gefahr mehr darstellen.
Wenn man zur Abnahme entgegen der Auflage eben nicht vorwärts rauf und vorwräts runter kommt, wird man das Ding wieder abreißen müssen.

anavi677  06.11.2018, 13:55
@LeChuck01

Rechtlich ist das so:
Durch die Auflage entsteht ein verbundener Verwaltungsakt: Die Auflage ist Teil der Baugenehmigung. Ist die Auflage nicht erfüllt, gibt es keine Baugenehmigung. Das Vorhaben ist formell und materiell illegal und es ergeht eine Abrissverfügung.

LeChuck01  06.11.2018, 13:57
@anavi677

Nur mal interessehalber: Wieviel Häuser hast Du schon gebaut?

LeChuck01  06.11.2018, 13:59
@anavi677

Oder anders gefragt: Woher stammt deine praktische Erfahrung zum Thema?

anavi677  06.11.2018, 14:01
@LeChuck01

Nicht, dass ich mich hier rechtfertigen oder meine Qualifikationen offen legen muss, aber ich hab heute gute Laune und früher während meines Studiums für einen Fachanwalt für Verwaltungs- und Baurecht gearbeitet.

Mittlerweile hab ich mein Studium abgeschlossen und ein sehr qualifizierendes Staatsexamen.

Und was ist mit dir?

LeChuck01  06.11.2018, 14:13
@anavi677

Und das heisst, Du hast bisher wieviel Häuser gebaut?

Denn: Grau ist alle Theorie.

anavi677  06.11.2018, 20:55
@LeChuck01

Dass du meiner Gegenfrage ausweichst, beweist hier alles.
Vielleicht solltest du gelegentlich einfach nichts mehr sagen.

LeChuck01  07.11.2018, 09:29
@anavi677

Sagte der, der es nicht mal fertigbringt, meine ursprüngliche Frage zu beantworten.

LeChuck01  07.11.2018, 21:52
@anavi677

Tja, still ruht der See...

anavi677  08.11.2018, 08:44
@LeChuck01

Tut mir wirklich leid, wenn dein Leben so langweilig ist, dass du hier einfach weitermachen musst.

Der Fragesteller hat nach einer rechtlichen Bewertung gefragt. Dafür bin ich nunmal besser qualifiziert, als du. Es kommt absolut nicht darauf an "wie viel Häuser ich gebaut habe". Das ist schier lächerlich.
Außerdem brauchst du nicht mit dem Finger auf andere zeigen, wo du doch selbst nicht mal deine angeblich vorhandene Qualifikation offenlegen musst.

Akzeptier einfach, dass du hier nichts ausrichten kannst und geh deines Weges.

LeChuck01  08.11.2018, 10:37
@anavi677

Soll heissen, Du hast keinerlei praktische Erfahrung mit dem Thema.

So kommen wir in Deutschland voran, mit einem Haufen faselnder Theoretiker.

LeChuck01  08.11.2018, 10:40
@anavi677

Und nur noch mal zur Klarstellung, ich habe niemals nach deiner theoretischen Qualifikation gefragt.

anavi677  08.11.2018, 13:19
@LeChuck01

DU bist hier nicht die Hauptperson, egal wie schwer es dir fällt das einzusehen.
Der Fragesteller bat um eine rechtliche Bewertung.
Gib doch einfach Ruhe, du machst dich lächerlich.

LeChuck01  09.11.2018, 14:19
@anavi677

Das kann ich nur vollumfänglich zurückgeben, gib einfach Ruhe.

Mit allerdings einem Unterschied: Du musst dich nicht mehr lächerlich machen, das hast Du eindrucksvoll bewiesen.