Ein PKW-Stellplatz gehört zu meiner Mietwohnung. Ich besitze allerdings kein Auto. Darf Der Verwalter des Hauses mir eine Untervermietung verbieten?
7 Antworten
Wenn der Stellplatz Teil der Mietsache ist, darf man ihn auch untervermieten. Allerdings musst du dafür die Zustimmung des Vermieters einholen. Die Hausverwaltung darf da nur mitreden, wenn sie dafür vom Vermieter beauftragt wurde.
Der Vermieter (Verwalter?) darf Dir die Untervermietung verbieten, aber er muss schon sehr gute Gründe dafür haben, denn nichts wäre auch im öffentlichen Interesse schlechter, als dass ein Stellplatz, der womöglich verpflichtend mit errichtet wurde, nicht genutzt werden kann, weil der Mieter der dazu gehörenden Wohnung rein zufällig kein Auto besitzt.
Es kann Dir auch nicht zugemutet werden, dass Du einen Parkplatz bezahlst, der dann immer von anderen genutzt wird, weil die zufällig wissen, dass Du ihn selbst nicht brauchst.
Ich würde sagen Nein, da du für diesen Stellplatz zahlst.
So weit ich informiert bin, ist für eine Untervermietung grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ich denke nicht, dass hier ein Recht für den Mieter besteht, den Stellplatz unterzuvermieten, denn dieser dürfte zur Wohnung gehören und in der Miete enthalten sein.
Und dazu braucht man auch die Zustimmung des Vermieters. Mit Logik hat das wenig zu tun. Eine Wohnung wird mit oder ohne Stellplatz angeboten.
Gehört ein Stellplatz zur Wohnung, ist dieser in der Miete enthalten und nicht getrennt von der Mietsache zu sehen, es sei denn, es ist ein separater Vertrag darüber abgeschlossen worden. Somit kann der Mieter ihn nutzen oder nicht, aber ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten geht nicht. Und der Verwalter ist letztendlich als Vermieter zu sehen, weil er die entsprechenden Vollmachten vom Vermieter hat und in dessen Auftrag handelt.
Nein, wenn ein "normales" Auto drauf soll. Du zahlst dafür und bist somit Herr über die Mietsache...
Eine Untervermietung muss man sich vom Vermieter genehmigen lassen - es sei denn, es wäre im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt.
Das Argument finde ich jetzt nicht logisch, vielmehr würde das dafür sprechen, eine Untervermietung zu erlauben. Denn auch wenn man ein Zimmer untervermietet, gehört das üblicherweise mit zur Wohnung und ist in der Miete enthalten.