Hallo,
ich würde mich freuen, wenn jemand, der sich mit dem Mahnverfahren auskennt die Zeit nehmen würde,meine Frage zu beantworten. Danke!
Ich habe zwei Mahnverfahren am laufen, d.h. habe jeweils einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausgefüllt, habe dann Post vom Amtsgericht bekommen und daraufhin die Gebühr zeitnah entrichtet.
Das erste Mahnverfahren ist jetzt durch. Der Schuldner hat die gesammte Summe inklusive Gebühren und Zinsen überwiesen und sich in einen etwas unfreundlichen Brief bitterlich darüber beklagt, dass ich ein Mahnverfahren eingeleitet habe. So weit so gut.
Beim zweiten Mahnverfahren hat sich bisher noch nichts getan und ich vermute, mein Antragsgegner wird es einfach aussitzen, d.h. keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen.
Sollte das passieren kann ich nach einer Frist von 2 Wochen einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen.
So, jetzt zu meiner Frage - ich habe bisher vom Amtsgericht keine Nachricht darüber erhalten, wann der Mahnbescheid jeweils beim Antragsgegner eingegangen ist. d.h. Wann genau diese 2-Wochen Frist beginnt, bzw eventuell schon begonnen hat.
Ist es normal, dass man vom Amtsgericht nicht informiert wird, wann ein Mahnbescheid an den Antragsgegner zugestellt wurde? Ich hatte das so verstanden, dass das automatisch geschehen würde? Das scheint hier bei beiden Mahnverfahren nicht geschehen zu sein. Muss ich jetzt das Amtsgericht anschreiben um das Datum der Zustellung zu erfahren?
freundlicher Gruß October