Ein Jahr Work and Travel in Kanada. Kann ich trotz Abmeldung aus Deutschland auf Heimatbesuch mit meinem Nebengewerbe arbeiten?
Hallo an Alle,
folgende Fragen brennen mir wie verrückt auf der Seele. Ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Studiums und möchte gern das nachholen, was in der Jugend/Schulzeit verpasst habe. Ein Jahr nach Nordamerika und dieses arbeitstechnisch, wie auch reisetechnisch kennen lernen.
Ich arbeite seit meiner Schulzeit in den Ferien und auch während meines Studiums bestand neben der Uni mein Alltag aus arbeiten um finanziell unabhängig zu sein von meinen Eltern. Ich habe hier viele lukrative Jobs und einer Davon ist einmal im Jahr.
Nun gibt es so einiges was mir Fragen auswirft bezüglich dem Datum, wann ich losfliegen soll. Die Hauptfrage dabei ist, wenn ich mich laut Meldegesetz aus Deutschland abmelde, ob ich weiterhin bei Heimatbesuch(en) die Möglichkeit habe mein Nebengewerbe ausüben zu können oder ob eine Abmeldung ein automatisches Arbeitsverbot in Deutschland mit sich führt.
Also hier dazu meine Fragen:
- Ist es möglich trotz Abmeldung aus Deutschland das Gewerbe aufrecht zu erhalten
- Wenn ich es aufrecht erhalten kann, darf ich dann auch Heimatbesuch auch arbeiten?
Ps. habe natürlich die Deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt an.
Ich hoffe einige von euch haben damit Erfahrungen und können mir AUSSAGEKRÄFTIGE AUSSAGEN darüber geben.
Vielen Dank. :-)
1 Antwort
Du meldest Dich doch nicht in Deutschland ab, nur weil Du 1 Jahr work&travel in Kanada machst. (Wenn Du denn ein Visum bekommst.)
Hast Du Dich schon mal über die Visum-Vergabe von Kanada informiert? http://www.working-holiday-visum.de/haeufige-fragen-whv-kanada.html
Das bedeutet, wenn Du hier bist, machst Du das, was Du willst. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass jemand während des working holiday Urlaub im Heimatland macht.
Und was den einmaligen Job angeht. Es ist die Frage des richtigen Timings, wann Du Deine working holiday-Zeit antrittst.
Schon mal was von Zweitwohnsitz gehört? Melde den doch bei Mama an. Dann kannst Du auch die Post während Deiner Abwesenheit dorthin schicken lassen.
Was machst Du denn mit Deiner Wohnung? Abmelden - untervermieten - kündigen?
Laut dem neuen Meldegesetz vom 01.11.2015 ist es aber illegal in Deutschland gemeldet zu sein, ohne dort wirklich physisch zu leben.
Meine Idee wäre ja gewesen wieder bei Mutti "einzuziehen" und somit kosten zu sparen. Doch darüber habe ich viele verneinende Kommentare gelesen. Scheinanmeldung und Gefälligkeitsanmeldung ist da das Stichwort. Es ist mir auch ein Rätsel wie genau das von statten gehen soll, da es ja "eigentlich" jedem Frei überlassen ist zu wohnen wo er mag, aber der Staat sieht das scheinbar anders.
Mit dem einmaligen Job kann ich mir im besten Fall die verbleibenden 5 Monate es gut gehen lassen. Urlaub ist mehr die Bezeichnung, als weniger der Zweck dieser Reise in die Heimat.