kann ich mein Visum wechseln, ohne die Uni verlassen zu müssen?
Ich bin Ausländer, der nach Deutschland zum Zweck Studium gekommen ist. Ich habe bisher ungefähr 70% meines Maschinenbaustudiums in Deutschland beendet.
Da ich gelernter anerkannter Kfz-Mechatroniker bin, wollte ich in Vollzeit arbeiten und mein Visum wechseln.
Ich habe entsprechende Arbeit gefunden und Vertrag unterschrieben. Die Ausländerbehöhrde meinte, ich muss mich von der Uni exmatrikulieren lassen, wenn ich mein Visum wechseln möchte.
Neben meiner aktuellen Vollzeitstelle komme ich ganz klar mit dem Studium und ich werde es erfolgreich abschließen. Darüber hinaus sammle ich in der Arbeit praktischen Erfahrung, welches mir als Maschinenbaustudent sehr nützlich ist.
Ich habe nach einem entsprechenden Gesetz gesucht, welches diesen Fall regelt aber gibt es keins. Wenn jemand mit dieser sich Situation auskennt, würde ich mich sehr freuen:)
2 Antworten
Da Deine Arbeit keine Teilzeitstelle ist, sondern eine Vollzeitstelle, brauchst Du ein Arbeitsvisum. Frag mal in der Uni, ob Du den Rest als Gaststudent mit externem Abschluss absolvieren kannst.
Danke für Ihre Antwort:) Kann eine Lösung sein. Ich möchte nur verstehen, ob es überhaupt Gesetze gibt.
Das Recht ist aber kein "Wünschdirwas".
Du darfst entweder Arbeiten oder Studieren.
§16b Abs. 3 Aufenthg
Und Absatz 4 regelt den Wechsel des Aufenthaltszwecks.
Macht dich das jetzt glücklicher? ;)
Aber es gibt sicher so eine Lösung, wie Musso sie vorgeschlagen hat.
Danke für Ihre Antwort , aber ohne ein Gesetz zu erwähnen, ist man nicht so sicher.