Ein Haus wird Bestandsfrei(Mietverträge) und Lastenfrei(finanzielles) übergeben; ist damit auch ein bestehendes Wohnungsgebrauchsrecht(im Grundbuch)gelöscht?
3 Antworten
Der Kaufvertrag dürfte den Hinweis enthalten, das Miet- und Pachtverhälthisse nicht bestehen und der Grundbesitzt, was Belastugnen in Abtl. III des Grundbuchdes betrifft, lastenfrei übergeben wird.
Eine Eintragung in Abtl. II (Wohnrecht oder Nießbrauchrecht) wäre demnach vom neuen Eigentümer zu übernehmen, wenn der Begünstigte nicht in notarieller Form eine Löschugnsbewilligung erteilt.
Ohen diese Maßnahme geht eine solche Belastung auf den neuen Eigentümer über.
Wenn es lastenfrei übergeben werden soll, dann besteht damit zumindest auch die Verpflichtung des Veräußerers, das Wohnungsgebrauchsrecht zur Löschung zu bringen.
Was im Grundbuch steht, steht im Grundbuch.
Was in Verträge steht, steht in Verträge.
Egal was in den Verträge steht, solange irgendwelche Rechte im Grundbuch nicht dort gelöscht werden, bleiben sie stehen und gehen vor.