Ein bereits bestehendem Wegerecht soll um ein Wenderecht auf dem Grundstück erweitert werden. Ist diese Erweiterung wertmindernd für das Grundstück?

2 Antworten

Kommt auf die Formulierung des Wege- und Wenderechtes an. Wieviel Fläche soll für den " Wendekreis" gewährt werden? Diese Fläche ist ja dann nicht mehr nutzbar.

Ist vorgesehen das derjenige dem das Recht eingeräumt werden soll eine einmalige finanzielle Entschädigung (?) / oder eine jährliche Pacht für da Recht zahlen soll?

Wenn finanzielle Entschädigung / Pacht erzielt wird könnte man argumentieren, dass das Grundstück wertvoller wird . 


Ich würde das Recht übrigens nicht kostenlos einräumen./ auch nicht das Wegerecht erweitern 

sicher nicht mehr wie das eingetragene Wegerecht.