Ein bereits bestehendem Wegerecht soll um ein Wenderecht auf dem Grundstück erweitert werden. Ist diese Erweiterung wertmindernd für das Grundstück?
2 Antworten
Kommt auf die Formulierung des Wege- und Wenderechtes an. Wieviel Fläche soll für den " Wendekreis" gewährt werden? Diese Fläche ist ja dann nicht mehr nutzbar.
Ist vorgesehen das derjenige dem das Recht eingeräumt werden soll eine einmalige finanzielle Entschädigung (?) / oder eine jährliche Pacht für da Recht zahlen soll?
Wenn finanzielle Entschädigung / Pacht erzielt wird könnte man argumentieren, dass das Grundstück wertvoller wird .
Ich würde das Recht übrigens nicht kostenlos einräumen./ auch nicht das Wegerecht erweitern
sicher nicht mehr wie das eingetragene Wegerecht.