Nebenkostenabrechnung - Nutzungszeitraum = Abbrechnungszeitraum?

10 Antworten

... die hohe Forderung ist auch in meinem Bestand üblich und kommt meist für die Wärmeabrechnung, weil die Vorauszahlungen für die Sommermonate eben fehlen.

Zudem, wie soll das gehen, bei jedem Nutzerwechsel die Abrechnungsperiode einseitig umstellen?

Es wird abgerechnet/verteilt für 12 Monate aund daraus ermittelt Dein Anteil. Einfach einmal die Abrechnung/deinen Zeitraum lesen, nicht nur überfliegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Nebenkostenabrechnung enthält immer die Kosten des gesamten Hauses (Gesamtkosten). Nur dann kann die Rechnung für jeden Nutzer errechnet werden.

Der Nutzungszeitraum ist immer separat aufgeführt und auch für jeden Mieter ausgerechnet. Sehen Sie sich die Abrechnung noch mal genau an.

Die hohe Nachzahlung für 2017 kann sich daraus ergeben, da November und Dezember heizkostenintensive Monate sind. Die Sommermonate gleichen das wieder aus, aber die fehlen ja bei Ihnen im Jahr 2017.

Möglich, dass auch die Vorauszahlung für die Heizkosten etwas zu niedrig ist.

Ich würde sagen, es hängt von deinem Mietzeitraum ab. Wenn die Miete am 01.01.17 begonnen hat und du erst Mitte November eingezogen bist, ist die Rechnung ärgerlich, aber wohl rechtens. Wenn der Mietzeitraum Mitte November begonnen hat, beginnen auch erst Mitte November deine Nebenkosten. In letzterem Fall trägt entweder der Vormieter den Rest oder - im Falle eines zuvorigen Leerstands - der Vermieter selbst die NK.

T3Fahrer

Dir wurden nicht sämtliche kosten für den Abrechnungszeitraum berechnet. Du zahlst nur für die 6 Wochen. Darauf wette ich, ohne die Abrechnung gesehen zu haben.

Du zahlst monatlich 140 €. Davon sind vermutlich ca. 60 € sonstige Betriebskosten, wie Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Grundsteuer usw. und ca. 80 € Vorauszahlung für die Heizkosten. Diese dürften für Deine Wohnung in der Tat bei ca. 1000 € pro Jahr liegen. Davon etwa 80 % in der Heizperiode, also rund 800 € in 6 Monaten. Pro kaltem Monat wären das somit rund 130 €. Schon daraus läßt sich erkennen, dass sich daraus keine 400 € Nachzahlung ergeben können. Somit könnte man davon ausgehen, dass die Vorauszahlung viel zu niedrig angesetzt wurde.

Gehe mal von ca. 70 € für sonstige Betriebskosten aus (kannst Du mit Deiner Abrechnung ermitteln). Somit bleiben 70 € Vorauszahlung für die Heizung. Nachzahlung bei 6 Wochen demnach 15 € für sonstige Betriebskosten und 385 € für Heizung. Inkl. der Vorauszahlung würden sich demnach Heizkosten in Höhe von 490 € nur für die 1 1/2 Monate ergeben. Hochgerechnet auf 6 Monate wären das dann knapp 2000 € Heizkosten inkl. Warmwasserbereitung pro Jahr.

Da eine Ablesefirma im Spiel ist, die Dir bestimmt eine eigene Abrechnung für die Heizkosten erstellt hat, kannst Du nachvollziehen, ob meine Annahme stimmt.

Ablesung im Frühjahr 2018: Wenn Du elektronische Zähler an den Heizkörpern hast, ist es mittlerweile völlig egal, wann abgelesen wird, denn es wird dabei nicht nur 1 Zählerstand (aktuell) übermittelt, sondern mindestens 12 oder 24, also pro Monat entweder der Stand zum Monatswechsel oder zusätzlich zur Monatsmitte.

Somit konnten die auch im Frühjahr noch auslesen, wie der Stand am 31.12. war.

Ich empfehle Dir, Deine Abrechnung noch einmal genau zu prüfen oder mal abzufotografieren und komplett und lesbar hier rein zu stellen. Gut möglich, dass Du oder das Forum einen bedeutenden Fehler feststellen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Abrechnungszeitraum, Nutzungszeitraum sowie die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen scheinen durchaus korrekt bzw. angemessen

Was du prüfen solltest, ist die zeitanteilige Berechnung der insbesondere nach Wohnfläche umgelegten Betriebskosten. Wenn diese korrekt sind, bliebe, wie auch von anderen Usern dargestellt, der fehlende Ausgleich der Heizungskosten in der Jahresscheibe als Ursache.  Auch ist wichtig zu wissen, dass ein Teil der Heizkosten (30 bis 50%) nach Wohnfläche umgelegt wird und dieser wird für das gesamte Jahr ermittelt und dann für deinen Nutzungszeitraum nach der Gradtagstabelle umgelegt. Deren Promille sind für November (120) und Dezember r(160) recht erheblich. Zusammen sind das bei deinem Nutzungszeitraum  220 Promille.

Wenn andere Mieter des Hauses / der Wirtschaftseinheit viel  bzw. mehr heizen, wirkt sich das natürlich auch auf deine Grundkosten aus.

Sollte es im Haus Leerstand gegeben haben, müssen diesbezügliche Kosten vom Vermieter getragen werden.