Eigentumsvorbehalt bei privatkauf?

6 Antworten

Was der Verkäufer schreibt, stimmt nicht. Er hätte das Gerät nie verkaufen dürfen. Er hätte höchstens, im Einklang mit der finanzierenden Bank, eine Umschuldung auf Dich vornehmen können. Ich würde versuchen, den Kauf rückgängig zu machen, denn es gehört, rechtlich gesehen, nicht Dir, sondern der Bank.

Da der VK nicht Eigentümer ist, handelt es sich um einen Rechtsmangel (§435 BGB).

Somit kannst du Nacherfüllung (Beseitigung des Rechtsmangels) verlangen. Ist das unmöglich, kannst du vom Kaufvertrag zurück treten und Schadensersatz verlangen

Alternativ zu prüfen wäre ein gutgläubiger Erwerb nach §932 BGB. Könnte sein, dass du damit trotzdem Eigentümer geworden bist und die erste Variante hinfällig wird.


kaytie1  21.10.2016, 11:16

Warum den Schadensersatz? Diesen kannst du doch nur verlangen wenn dir nachweislich ein Schaden entstanden ist.

franneck1989  21.10.2016, 11:48
@kaytie1

Du hast Recht, zwangsläufig entsteht der nicht. Allerdings ist es durchaus möglich, z.B. wenn er den Artikel nun woanders kaufen muss und dafür mehr ausgibt.

franneck1989  21.10.2016, 10:55

die versprochene Rechnung müsste er natürlich trotzdem liefern. Fehlt diese, liegt eher ein Sachmangel vor, aber die Folgen wären dieselben wie bei einem Rechtsmangel

Wenn er die rechnung nicht hat. dann gehört dieser Artikel der Bank. und er darf sie nciht verkaufen.

skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 10:33

einige behaupteten, er könne eine rechnung anfordern und man müsse ihm diese auch aushändigen,selbst wenn die finanzierung noch läuft.

leider weiss ich nicht wie qualifiziert diese aussagen sind und der verbraucherschutz hat zu heute .. bis montag warten ist grade auch nicht drin, da es echt brennt

ich an deiner Stelle würde vom Kauf zurück treten und wenn er das nicht will würde ich mit einer Betrugsanzeige drohen. Er hat nicht das Recht noch unbezahlte Wahre zu verkaufen, denn sie gehört ihn ja noch gar nicht, denn das ist erst der Fall wenn sie vollständig bezahlt ist. Für den Fall das er nicht zahlen kann oder will, hat der Eigentümer das Recht seine wahre zurück zu fordern. Durch den Weiterverkauf hat er sich des Betruges schuldig gemacht. Sei also froh das du es später erst gemerkt hast, sonst währe es wo möglich noch Hehlerei gewesen. Also versuche in guten aus der Sache heraus zu kommen und wenn das nicht möglich ist dann zeige den Typ einfach an, doch vorher erst mal zum Anwalt das du auf der sicheren Seite bist und ein Brief vom Anwalt wirkt manchmal wahre Wunder, denn es sind nicht alle so hart gesottene Gauner wie man denkt.

skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 10:45

ja, das mit dem anwalt hatte ich auch im sinn, nur kostet das wiederrum mehr. für das gerät habe ich bereits 1200€ bezahlt. kann ich dem verkäufer die anwaltkosten aufbrummen?

WSchaefer  21.10.2016, 11:03
@skankhunt

ist nicht einfach, du kannst dir in manchen Fällen auf dem Gericht einen Beratungsschein holen, dann kostet der Anwalt nichts, und jeder Fall der von deinen Anwalt gewonnen wird, bekommt der Gegner aufgebrummt, denn der ist ja auch der Verursacher und Verlierer. Ich würde auf jeden Fall eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen . Doch Vorher schreie es den Verkäufer, viele bekommen dann schon kalte Füße, denn sie wissen das sie im Unrecht sind und zum Schluss nur die dummen seien können. Mache ihnen klar was da noch für kosten au ihn zu kommen können und das die von einen Richter fest gelegt werden und auch ein Staatsanwalt seine Finger mit im Spiel hat. das alles richtig formolliert kann schon Wunder wirken

Hab ich das richtig verstanden dass das Eigentum des Artikels bei der Firma liegt über dir er es finanziert hat?

Wenn ja dann ist der Verkauf nicht gültig da er nicht der Eigentümer ist und nicht das recht hat es zuverkaufen. Somit bist du nicht der Eigentümer.

uni1234  21.10.2016, 10:46

Ein Kauf wird nicht dadurch wirksam oder unwirksam, dass der Verkäufer Eigentümer der Sache ist. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 10:52
@uni1234

@uni1234:

kannst du mir das etwas erläutern? bzw. einen Rat geben, was ich am besten machen sollte? ich würde das Gerät schon gerne behalten, aber nur wenn es gänzlich mir gehört und ich die Rechnung bekomme.

kaytie1  21.10.2016, 10:52
@uni1234

Ok danke für deine Korrektur, du hast recht.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 10:58
@kaytie1

also jetzt kapiere ich garnix mehr :/ .. kann mir das bitte jemand ins deutsche überstetzen? :)

kaytie1  21.10.2016, 11:04
@skankhunt

Sry^^ Du hast es in dem Glauben gekauft das es ihm gehört, ohne das Wissen das es ihm nicht gehört.

Somit wirst du Eigentümer auch wenn es ihm nicht gehört, weil du es im "guten Glauben" gekauft hast.

ich hoffe ich habs verständlich erklärt =)

skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 11:08
@kaytie1

super :)) ... vielen lieben dank :) .. jetzt verstehe ich das mit dem "guten Glauben" (sorry bin n bisschen dumm was sowas angeht) .. kann ich mich jetzt guten gewissens an die firma wenden, von welcher der Verkäufer das Gerät gekauft/finanziert hat, ohne angst haben zu müssen, dass sie das Gerät zurückfordern und ich dann ohne Geld und ohne Gerät darstehe?

kaytie1  21.10.2016, 11:11
@skankhunt

Ich hab meine "Übersetzung" auch zwei mal lesen müssen^^. Also da bin ehrlich gesagt überfragt. Theoretisch kannst du dich an die Firma wenden, ich würde aber eher einen Anwalt hinzuziehen.

skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 11:12
@kaytie1

oki .. vielen lieben dank! :)

skankhunt 
Beitragsersteller
 21.10.2016, 10:36

ja zumindest verstehe ich das auch so.. es gibt aber leute die behaupten, dass der eigentumsvorbehalt in dem moment erloschen ist, in dem er das teil an mich verkauft hat.

Mullbaki  21.10.2016, 10:41
@skankhunt

Wenn die Bank der Eigentümer ist dann kann es durch 3te nicht erloschen werden.

nimm z.B. ein Auto.

Der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank, da die Bank der Eigentümer ist. Punkt aus.

kaytie1  21.10.2016, 10:43
@skankhunt

Nein, da es ja nicht ihm gehört. Mach am besten eine Kopie von der Verkaufsanzeige als Beweis