Eigentumsverschaffungsvormerkung: wie lange wartet man?

4 Antworten

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Etwas unüblich ein Notaranderkonto zu machen, wenn es um den Kauf einer Eigentumswohnung geht, auch die Ablösung von Altgläubigern funktioniert im normalfall auch ohne Notaranderkonto, aber der Notar wird schon einen Grund gehabt haben.

 

Der Notar beantragt die EIntragung der Vormerkung, sobald das Geld auf dem Konto ist. Du kannst natürlich jederzeit beim Notar nachfragen,ob das schon passiert ist. Richtig ist, dass dich die Vormerkung dich sichert sobald sie eingetragen ist. Das kann einige ZEit dauern, besonders in Berlin sind die Grundbuchämter oft nicht die schnellsten ... Allerdings ist zu beachten, dass der Rang der Vormerkung schon mit Eíngang des Antrags beim Grundbuchamt geschützt ist. D.h. das das GBA den Antrag auf Eintragung der Vormekrung vollziehen muss, bevor später eingehen Anträge (also z.B. der Antrag auf Eigentumsumschreibung auf einen anderen Käufer) vollzogen werden dürfen. Somit ist der Antragseingang wichtiger als die Eintragung an sich.

 

Ich würde dir empfehlen den Notar anzurufen und ihn nach dem Stand des Verfahrens zu fragen.

Die "Eigentumsverschaffungsvormerkung" heißt richtig "Auflassungsvormerkung". Sie wird im Grundbuch der Immobilie eingetragen und wirkt für den Verkäufer als Verkaufssperre und für den Käufer als Sicherhait, dass er auch später als Eigentümer eingetragen wird.

Um die Eintragung dieser Auflassungsvormerkung kümmert sich der Notar automatisch nach Unterschrift unter den Kaufvertrag. Wenn sie erfolgt ist wird sie der Notar schriftlich informieren. Das dauert je nach Grundbuchamt unterschiedlich lange. In München z.B. ca. 3 Wochen. Ihr Notar weiß wie lange es bei Ihnen dauert, fragen Sie ihn bitte. Vor dieser Bestätigung soll überhaupt kein Geld fließen. In Ihrem Kaufvertrag steht der Fälligkeitszeitpunkt, an dem Sie zahlen müssen drin. In der Regel ist das nach Eintrag der Auflassungsvormerkung. Warum nutzen Sie das Notaranderkonto? Haben Sie keine Finanzierungsbestätigung der Bank? Dann brauchen Sie kein Notaranderkonto, denn das kostet Geld und das muss der bezahlen, der auf der Zahlung auf Notaranderkonto besteht.. Notaranderkonto wird eigentlich nur vereinbart, wenn keine finanzierende Bank eingeschaltet ist, sondern von Ihnen bar bezahlt wird.

Auch Ihre Bank wird sich weigern, vor Eintrag der Auflassungsvormerkung Geld zu überweisen, fragen Sie bei der Bank nach.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an den Notar, der ist immer ein guter Ratgeber


Die Eigentumsumshreibung erfolgt erst, wenn Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt haben.

kalixt 
Beitragsersteller
 15.04.2011, 13:44

Danke für die sachliche Antwort. Also in meinem Kaufvertrag benutzte der Notar den Begriff Eigentumsverschaffungsvormerkung aber das scheint nur eine etwas weniger gänige Variante des Wortes "Auflassungsvormerkung" zu sein.

Für die Bank war nur der notarielle Antrag auf Grundschuldbestellung im Grundbuch wichtig, das Geld ist bereits auf das Notaranderkonto überwiesen worden, obwohl die Eigentumsverschaffungsvormerkung noch nicht vorliegt, sie ist allerdings beantragt.

Der Weg über ein Notaranderkonto schien erforderlich, weil der Verkäufer seinerseits noch eine nicht vollständig  Hypothek auf die Wohnung hat, so dass der Notar die Kaufsumme nicht an ihn, sondern an die Gläubigerbank überweist und die Löschung der Hypothek des Verkäufers beantragt.

 

Falls jemanden dieselbe Frage geplagt hat: laut Notar warten man auf diese Vormerkung in Berlin-Mitte zur Zeit zwischen 4-6 Wochen

1) Warum fragst Du nicht den Notar? Den mußt Du doch ohnehin bezahlen.

 

2) Die gesetzlichen Regelungen gelten bundesweit. In Hamburg oder Passau genauso wie in Berlin.

 

kalixt 
Beitragsersteller
 15.04.2011, 13:46

Wenn man nichts Konkretes zum Thema zu sagen hat, soll man lieber schweigen. Die gesetzlichen Regelungen sind zwar bundesweit die gleichen, je nach Stadt brauchen die Grundbuchämter aber unterschiedlich lang für die Vornahme der Amtshandlungen.