Eigentumsansprüche an Inventar nach Scheidung
Hallo, ich habe da eine Frage ...
Ich hatte 1993 geheiratet. Im Dezember 2012 bekam ich von der Anwältin meiner jetzt Ex-Frau das Scheidungsersuchen und die Aufforderung aus der damals gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Das tat ich dann auch - ich habe nur persönliche Sachen mitgenommen und mir eine eigene möblierte Wohnung gesucht. Ich habe bewusst darauf verzichtet, Einrichtungsgegenstände mitzunehmen, um das verbleibende Familiengefüge für die Kinder zu erhalten. Dann kam im Oktober 2014 die Scheidung, und wir haben aus Kostengründen auf die Verteilung des Inventars vor Gericht verzichtet. Jetzt zieht meine Ex zu ihrem neuen Freund, und räumt systematisch das Inventar mit um.
Damit war ich nicht einverstanden und stellte meine Ex zur Rede. Sie argumentierte, dadurch das ich bei meinem Auszug und danach nichts mitgenommen habe, und wir ja mittlerweile geschieden sind, ihr nun alles gehören würde, und sie mit dem Inventar machen kann, was sie wolle. Ich könnte sie vielleicht darum bitten.
Ist das wirklich so?? Es geht ja nunmehr um Gegenstände, die in der gemeinsamen Zeit gemeinsam angeschafft wurden und ich ja 50% Besitz daran habe!
Bitte - wenn jemand etwas in diese Richtung auch erlebt hat - wie ist denn da der Rechtsstand??
Lieben Gruß - und schon einmal Danke!! Henry
5 Antworten
Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du zu Gunsten deiner Kinder auf deinen Anteil am Gesamteigentum verzichtet.Ein Verzicht bedeutet,du stellst keine weiteren Forderungen und in dem Fall kannst du nicht heute kommen und trotzdem Forderungen stellen.Der Zug ist abgefahren und deine Ex ist im Recht.
Ihr hättet euch vor der Scheidung gütlich einigen können und wenn das nicht möglich ist dann vor Gericht.Da ihr das aus Kostengründen versäumt habt ist auch heute nichts mehr daran zu ändern.
... danke!
bei einer Scheidung werden heutzutage alle nachehelichen Ansprüche geregelt.. somit kann die Ex mit den Sachen machen was sie will, verticken, in die Tonne hauen oder beim Umzug mitnehmen, oder auch verschenken..
gern, wünsche Dir alles Liebe und lasse los, dann tut es weniger weh..;)h
Ihr habt Euch wegen dem Inventar zunächst a u ß e r gerichtlich geeinigt, dass ihr das Inventar nicht gerichtlich auseinandersetzt, wenn ich Deine Anfrage richtig verstehe. Es war somit bis jetzt ein "schwebender Zustand" .
A b e r, bei gemeinsamen Gut steht jedem wieder sein Anteil bei der Trennung zu. Nachdem man z.B. einen Fernseher nicht auseinanderschneiden kann, nimmt dafür der andere ein gleichwertiges anderes Inventar mit.
Wenn ihr keinen gerichtlichen Vergleich darüber geschlossen habt bzw. in einem Ehevertrag steht, dass ihr das Inventar auseinandergesetzt habt, dann kannst Du dies sicherlich jetzt noch einklagen, wenn keine außergerichtliche Einigung zustande kommt.
Deine Ex macht es sich dann nämlich zu leicht.
Wenn sie Güter mitnimmt, die anteilmäßig auch Dir gehören, muss sie Dir die anteiligen Kosten erstatten. GGf. kannst Du dies noch nachträglich als "Güterrechtsauseinandersetzung" beim Familiengericht einklagen.
Wenn du im Zuge des Scheidungsverfahrens vor Gericht auf deine Ansprüche auf das Inventar verzichtet hast, kannst du nun wohl nichts mehr machen, leider.
Danke für die schnelle Antwort !!!
Das hättest du vor der Scheidung regeln müssen. Nun ist's zu spät.
... danke!
... danke! ... hört sich hart an - aber danke für die schnelle Antwort !!!
Lieben Gruß und einen schönen Abend noch, Henry