Eigentumsansprüche an Inventar nach Scheidung

5 Antworten

Wenn ich dich richtig verstanden habe hast du zu Gunsten deiner Kinder auf deinen Anteil am Gesamteigentum verzichtet.Ein Verzicht bedeutet,du stellst keine weiteren Forderungen und in dem Fall kannst du nicht heute kommen und trotzdem Forderungen stellen.Der Zug ist abgefahren und deine Ex  ist im Recht.

Ihr hättet euch vor der Scheidung gütlich einigen können und wenn das nicht möglich ist dann vor Gericht.Da ihr das aus Kostengründen versäumt habt ist  auch heute nichts mehr daran zu ändern.


Jadefalken29 
Beitragsersteller
 13.03.2015, 19:19

... danke!

bei einer Scheidung werden heutzutage alle nachehelichen Ansprüche geregelt.. somit kann die Ex mit den Sachen machen was sie will, verticken, in die Tonne hauen oder beim Umzug mitnehmen, oder auch verschenken..

Jadefalken29 
Beitragsersteller
 13.03.2015, 18:59

... danke! ... hört sich hart an - aber danke für die schnelle Antwort !!!

Lieben Gruß und einen schönen Abend noch, Henry

himako333  14.03.2015, 01:34
@Jadefalken29

gern, wünsche Dir alles Liebe und lasse los, dann tut es weniger weh..;)h

Ihr habt Euch wegen dem Inventar  zunächst   a u ß e r gerichtlich geeinigt, dass ihr das  Inventar  nicht gerichtlich auseinandersetzt, wenn ich Deine Anfrage richtig verstehe. Es war somit bis jetzt ein "schwebender Zustand" .

A b e r, bei gemeinsamen Gut steht jedem wieder sein Anteil bei der Trennung zu. Nachdem man z.B. einen Fernseher nicht auseinanderschneiden kann, nimmt dafür der andere ein gleichwertiges anderes Inventar mit.

Wenn ihr keinen gerichtlichen Vergleich darüber geschlossen habt bzw. in einem Ehevertrag steht, dass ihr  das Inventar auseinandergesetzt habt, dann kannst Du dies sicherlich jetzt noch einklagen, wenn keine außergerichtliche Einigung zustande kommt.

 Deine Ex macht es sich  dann nämlich zu leicht.

Wenn sie Güter mitnimmt, die anteilmäßig auch Dir gehören, muss  sie Dir die anteiligen Kosten erstatten. GGf. kannst Du dies noch nachträglich  als "Güterrechtsauseinandersetzung" beim Familiengericht einklagen.



Wenn du im Zuge des Scheidungsverfahrens vor Gericht auf deine Ansprüche auf das Inventar verzichtet hast, kannst du nun wohl nichts mehr machen, leider.

Jadefalken29 
Beitragsersteller
 13.03.2015, 19:05

Danke für die schnelle Antwort !!!

Das hättest du vor der Scheidung regeln müssen. Nun ist's zu spät. 

Jadefalken29 
Beitragsersteller
 13.03.2015, 19:19

... danke!