Eigentum überschreiben

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  1. könnte das als straftat ausgelegt werden und 2. müsste die schenkung einige jahre her sein. ... straftat deshalb weil ihr ja die schenkungsurkunde zurück datieren müsstet, das kann als urkundenfälschung ausgelegt werden. warum verkuft er nicht seine autos, befriedigt die gläubiger und alle können ruhig schlafen. ich finde es schon ziemlich dreist jemanden aussenstehenden in so was hineinzuziehn, und dann noch ein familienmitglied. wenn dein bruder über oldtimer verfügt, dann kann er sie doch auch bei einem pfandhaus beleihen... denk mal drüber nach. gruss akademikus
Dissidassi 
Beitragsersteller
 10.09.2009, 07:58

Vielen Dank für den wirklich guten Rat. Das war auch immer mein Bauchgefühl dabei! Aber mein Bruder meinte, das wäre ja nur eine Formalität. Vielleicht war ihm selbst nicht klar, was die Folgen sein könnten.

Auf die Gefahr hin, keinen Gesetzestext als Nachweis anführen zu können: Meines Wissens nach (!!) müssen Schenkungen und Überschreibungen zehn Jahre her sein, um vor Zugriffen durch Pfändungen etc. geschützt zu sein. Aber wie gesagt: MEINES WISSENS!

Dir überschreiben heißt, das du dann auch für alles verantwortlich bist. Hast auch Recht mit dem Auto, wenn er schon Schulden hat und mit nem Auto Sch.eiße baut, kann es dann auch ni zahlen, viel Spaß beim Geld ausgeben sag ich da nur. Ich würds ni machen

Hallo,

deine Bedenken sind berechtigt, lass dich nicht ausnutzen. Er soll seine Finanzen selber klären.

Bringt nicht... in dem Fall ist es so, das alle Schenkungen etc. 4Jahre rückwirkend zurück geholt werden. Jetzt rate mal woher ich das weiß.