Tierhaltung Mietwohnung/ Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft
Guten Tag
Wir wollten unserem Sohn einen Hundewelpen kaufen und haben jetzt am Samstag einen Termin beim Züchter. Unsere Vermieterin (Eigentumswohnung) erlaubt uns einen Hund. Aber sie sagt das die Eigentümergemeinschaft keine Hunde im Haus haben will. Hat sie das nicht allein zu entscheiden? Da es wirklich nur die Eigentumswohnung betrifft. Es gibt keine gemeinsamen Außenanlagen oder dergleichen. Mein Nachbar hat 3 Katzen in seiner Wohnung, nur Hunde wollen sie nicht und ich habe gelesen das ein generelles Verbot gegen Hunde und Katzen unwirksam ist. Stimmt das? In meinem Mietvertrag steht auch kein Verbot. Der Sprecher der Eigentümergemeinschaft wollte das nochmal abklären und sich melden. Tut es aber nicht. Nun ist bald Samstag und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
4 Antworten
Entgegen anderslautender Meinungen hier, kann ein generelles Hundeverbot nicht beschlossen werden.
(KG, v. 13. 1. 92 - 24 W 2671/91). Im Übrigen ist dies auch beim Vorliegen einer entspr. Hausordnung Entscheidung des Einzelfalls. Denn es ist konkret zu ermitteln, ob und wieweit die Thierhaltung wegen unzumutbarer Belästigung oder im Interesse einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung zu untersagen ist (OLG Karlsruhe, DerWEer 88, 68).
Daher sehe ich angesichts dessen, dass dein Nachbar Katzen hält, keinen sinnvollen Grund, weshalb man dir die Hundehaltung untersagen könnte, sofern es nicht um einen sog. "Kampfhund" geht.
Entscheidend ist, dass es durch die Hundehaltung nicht zu einer Störung des Hausfriedens (z. B. bellen oder Hinterlassenschaften auf gemeinschaftlichem Eigentum) kommt. Nur wenn dies begründet angenommen werden darf, könnte man die Hundehaltung im Einzelfall oder ansonsten nur mittels Vertragsänderung (Gemeinschaftsordnung) verbieten.
Wenn du und dein Kinderhund sich an die vorgenannten Spielregeln halten, braucht dein Nachwuchs nichts zu befürchten und ihr könnt das neue Familienmitglied holen.
Erst die Genehmigung einholen,und dann einen Hund holen.Sonst ziehst Du wieder aus,wenn Du die Genehmigung nicht bekommst.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durchaus wirksam ein Hunde- und Katzenhaltungsverbot für das Haus aussprechen.
Falls Du Dir mit Genehmigung Deiner Vermieterin einen Hund anschaffst, könnte Deine Vermieterin, falls ein wirksames Verbot durch Mehrheitsbeschluß in der WEG vorliegt, erheblichen Ärger bekommen.
http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weg-kann-hundehaltung-verbieten_258_82510.html
Sofern ein entsprechender Beschluß der Eigentümergemeinschaft vorliegt, der die Hundehaltung ausschließt, kann der Vermieter sich nicht anders verhalten. Sie sollten von daher dem Kind den absehbaren Trennungsschmerz vom geleibten Hundewelpen ersparen und ihm einen Plüschhund kaufen; Ein Meerschschweinchen oder anderes Kleingetier hingegen, wäre beschlußmäßig unverdächtig!
Auch wenn meine Vermieterin ihr okay gibt und es mein Mietvertrag nicht verbietet?