Eigenes Kindergeld nach der Geburt?

2 Antworten

Wenn der Anspruch bisher bestand, dann auch in den 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt, also im Zeitraum für den Mutterschutz.

Es kommt dann darauf an wann die 8 Wochen nach der Geburt um sind, wenn die Voraussetzung für min. 1 Tag im Monat erfüllt war, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld für diesen Monat.

Sind deine 8 Wochen Mutterschutz also noch nicht um, dann steht dir für den Mai auch noch Kindergeld zu, weil du an min.1 Tag im Monat Anspruch darauf hattest und das reicht aus um Anspruch für den Monat zu haben.

kristina131116 
Beitragsersteller
 04.05.2020, 15:11

Also auch wenn ich die Elternzeit habe,bekomme ich das noch diesen Monat?

isomatte  04.05.2020, 15:14
@kristina131116

Wenn du diesen Monat min. 1 Tag im Mutterschutz bist bzw.warst, dann musst du für diesen Monat noch Kindergeld bekommen, auch wenn du z.B. ab 10.05.2020 dann in Elternzeit bist.

Wenn du deine schulische oder betriebliche Ausbildung wieder aufnimmst, bekommen deine Eltern wieder Kindergeld für dich.