Eigenen Keller aufbrechen ist das Erlaubt?

5 Antworten

Nö. Nachdem Sie gekündigt hat und ausgezogen ist, ist sie nicht mehr Mieterin und hat daher kein Recht, die Sachen dort unterzustellen.

Der Vermieter hätte das Schloss auch aufmachen und direkt alles wegschmeißen können. Sie kann eigentlich noch froh sein, dass sie die Sachen noch abholen kann...


Stefanhw81 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 13:27

den Keller habe ich unter 2 Zeugen auf gemacht .

den Keller habe ich auch mit Zeugen Leer gemacht , die Sachen waren im Gang .

Also nichts habe ich auf die Straße gestellt.

Der Vermieter hat Ihr eine Frist gegeben ob Sie die eingehalten hat weiß ich nicht .

ich habe Ihr auch eine Frist gegeben aber Sie Ignorierte die ...

las die alte labern und verklag sie

die 3.000 euro wird sie zahlen müssen

Da Du selbst auch Hauptmieter bist/warst, hast Du ein Recht auf Zutritt zum Keller. Deine Ex war keinesfalls im Recht, den Keller abzuschließen und Dir damit den Zutritt zu verwehren. Somit war es Dein Recht den Keller zu öffnen und zu räumen und die Sachen so zu verwahren, wie es Dein Ex-Vermieter vorgegeben hat.

Wenn Deine Ex meint, sie müsse sich nicht um die Sachen kümmern, die nun schutzlos im Keller standen, braucht sie sich hinterher auch nicht zu beschweren, wenn sie plötzlich nicht mehr da sind.

Waren Sachen von Wert darunter? Wenn ja, warum hast Du sie nicht als Pfand an Dich genommen. Immerhin hat sie Dich ganz schön rein geritten und ob Du jemals noch Geld von ihr sehen wirst, ist doch sehr zu bezweifeln.

Frag den Vermieter, was er mit den Sachen gemacht hat und wenn sie noch irgendwo sind, nimm sie an Dich.

Stefanhw81 
Beitragsersteller
 11.09.2017, 13:24

Waren Sachen von Wert darunter?

Nein dort waren Küchen Sachen zb. Teller/Tassen/Besteck ein alter auseinander gebauter Schrank .

Und paar Anzieh Sachen ,Unterlagen Papiere/Fotos

Dort war nichts von Wert vieles war recht alt oder Kaputt.

bwhoch2  11.09.2017, 18:27
@Stefanhw81

"Von Wert" könnte ja auch bedeuten, Unterlagen, Papiere, Fotos oder Teller/Tassen/Besteck von Oma geerbt. Wäre vielleicht auch ein nützliches Pfand, oder?

Da wird wohl kaum was nachkommen.

Wer die Frist versäumt hat Pech.

Dein Problem wird nicht die Räumung des Kellers, die dir als Mieter zustand, sondern fremdes Eigentum einfach offen herumstehen zu lassen und damit billigend Verschlechterung oder Diebstahl in Kauf genommen zu haben.

Aber nun warte mal ab, was die Freundin als im Keller untergestellt beweisen kann und was dein Zeuge darüber zu sagen hat.

Diebstahl und Einbruch sind eher Ausdruck von Zickenterror.