Was tun wenn man KEIN GELD für eine Wohnung hat?

15 Antworten

Deine Eltern sind grundsätzlich erst einmal unterhaltspflichtig, was wiederum bedeutet, dass Du entweder bei den Eltern wohnen musst (solange dies aufgrund der Entfernung zum Ausbildungsort möglich ist), oder sie zahlen Dir eine Wohnung.

Erst wenn dich deine Eltern aus finanziellen Gründen nicht unterstützen können und es Dir aus Gründen der Entfernung auch nicht zuzumuten ist, bei den Eltern zu wohnen, hilft Vater Staat. Hier könnte dann BAB beantragt werden.

Ansonsten könnte das Geld (zzgl. Kindergeld) für eine WG ausreichen.

Du solltest zunächst 'mal darüber nachdenken, ob "eine eigene Wohnung" die einzige Option ist. Mit 700,- Euro und dem Kindergeld von 184,- Euro ist es durchaus möglich, in einer WG ein Zimmer zu mieten und vielleicht ist das mit 18 auch eine gute Möglichkeit, nicht gleich alles allein organisieren zu müssen. Das ist nämlich nicht zu unterschätzen.


Es gibt Gesellen und Studentenheime (z.B. Kolpinghaus) auch eine Wohngemeinschaft wäre vielleicht eine Lösung für Dich ?

Auch das Arbeitsamt sollte helfen können wenn es Deinen Eltern nicht möglich ist Dich zu unterstützen.

Mit 700,- € kommst´de da nicht weit. Miete, Kaution, Umzug.... 

Was Du irgendwann mal verdienst, juckt im Moment nicht. Von was Du im Moment lebst ist ausschlaggebend.

Schwierig, denn Du mußt ja erstmal eine eigene Bude habe, bevor Du erweiterndes Hartz IV oder Wohngeld ( da wirst´de nicht drumrum kommen ) beantragen kannst. Wenn Du driiiingend raus mußt ( wenn´s nicht dringend ist, wird´s halt dringend gemacht: Soll Stiefvater halt kündigen! ), wende Dich mal an die örtliche Obdachlosenbehörde. Die haben meistens einige Wohnungen, die kurzfristig frei sind,- allerdings nur übergangsweise - bis Du eine eigene Wohnung gefunden hast. Besser, wie unter der Brücke gepooft...

Ansonsten mal beim Sozialamt schlau machen. Die sagen Dir dann schon,  welche Unterlagen Du vorlegen mußt und Was Du Wo beantragen mußt. Ich bezweifle allerdings, das die Dir - mit gerade mal 18 - eine eigene Wohnung "sponsern". Aber fragen kostet ja nichts....

Ralkana  12.06.2015, 09:59

Als Azubine hat sie aber keinen  Anspruch auf die von dir genannten Leistungen.

bis zum Ende der Erstausbildung sind Deine Eltern (nicht Stiefvater) für Dich noch unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt wäre vorrangig vor jeder staatlichen Hilfe. Nur wenn die Eltern keine oder zuwenig Unterstützung geben könnten, hättest Du ggf. Anspruch auf Hilfe.

Das wäre bei Dir auch kein Bafög, da es dies nur für Studium / Schule / schulische Ausbildungen gibt. Du könntest ggf. einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben.

Wobei: mit 700 € plus 184 € Kindergeld (das Du alleinwohnend abzweigen könntest) liegst Du bereits weit über dem Bedarfssatz von 670 €, der Dir lt. Düsseldorfer Tabelle zusteht. Da ist die Chance auf zusätzlichen Unterhalt der Eltern bzw. BAB eher gering bzw. dieser wird sehr, sehr überschaubar aussehen.

Fazit: mit den 884 € müsstest Du wohl auskommen & eher nicht mit zusätzlichen Hilfen rechnen.

Ach ja: Wohngeld kannst Du als Azubi, der alleine wohnt, nicht bekommen, da Du nach § 20 Absatz 2 WoGG vom Bezug ausgeschlossen bist.