Anspruch auf BAB Obwohl ich NOCH bei den eltern wohne

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Anspruch auf BAB - hast du erst,wenn du eine eigene Wohnung hast bzw.einen unterschriebenen Mietvertrag vorweisen kannst und auf die Anschrift angemeldet bist !

Du könntest dann nur einen Antrag bei deinem derzeit zuständigen Jobcenter auf Kostenübernahme eines Umzugs und den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für eine angemessene Wohnung / Unterkunft beantragen.

Die dürfte dann ca.45 qm haben,was sie in der neuen Stadt ( Ausbildung ) kosten dürfte,kann dir nur das entsprechende Jobcenter beantworten,wenn es dann in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet mal unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachsehen. Der Betrag enthält nur die Kaltmiete inkl.der Neben / Betriebskosten,die Kosten für Heizung kommen dann noch dazu.

Die Bearbeitung des BAB - Antrages kann schon mehrere Monate dauern,du würdest dann ggf.eine Vorleistung vom Jobcenter erhalten und die stellen dann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Erstattung.

Als Azubi in eigener Wohnung / WG - stünden dir laut Düsseldorfer Tabelle 670 € zu,dazu könnten noch mal 90 € Mehrbedarf wegen Fahrkosten / Schulbedarfe kommen,wenn dieser dir laut zuständigen OLG - zuerkannt würde,dann könnte der Anspruch bei 760 € liegen.

Von diesem Unterhaltsanspruch sind dann dein Netto abzuziehen + dein volles Kindergeld + evtl.Unterhaltszahlungen und nur wenn dann noch ein Anspruch bestehen würde,stünde dir BAB - zu.

isomatte  24.08.2015, 06:23

Danke dir für deinen Stern !

Du kannst Dir bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf BAB holen oder versuchen, über die Hotline einen Antrag auf dem Postweg zu bekommen, aber bearbeitet kann dieser Antrag erst werden, wenn die Unterlagen komplett sind & auch ein Mietvertrag vorliegt.

Daher wirst Du wohl erstmal in Vorleistung treten müssen.

Auch die Höhe von BAB lässt sich einigermaßen abschätzen, denn es deckt nur den Betrag ab, der Dir zu einem bestimmten Bedarfsatz fehlt, wenn man Deine Einnahmen zusammenrechnet. Dieser Bedarfssatz liegt bei alleinstehenden Azubis bei 670 € bzw. 760 €. Soviel wird Dir ungefähr im Monat zur Verfügung stehen.

Also ganz vereinfacht gerechnet: Ausbildungsvergütung + Kindergeld + ggf. Elternunterhalt (der vorrangig vor BAB ist) + ggf. BAB = Dein Bedarfsatz.

Was bei BAB auch zu beachten ist: Kaution & Einrichtung der Wohnung ist Deine Sache, da gibt´s keine Zuschüsse im Rahmen von BAB.