Hat man als Hausfrau Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat?
11 Antworten
Dafür ist der Ehemann zuständig, Du hast ein Anrecht auf Taschengeld und Haushaltsgeld. Ansonsten solltest Du Dich trennen und ein eigenständiges Leben führen. Dann such Dir einen Arbeit und dann brauchst Du niemanden um Geld zu betteln.
Um dir hilfreiche Antworten geben zu können, müsstest du schon mehr über deine Lebensumstände mitteilen. Verheiratet, Kinder, arbeitet der Mann usw. Es gibt einige Anlaufstellen, bei denen man um Unterstützung nachfragen kann. Sozialamt, Caritas oder bei der ARGE.
Arbeite mal was und dann bekommst du Geld, sonst nicht.
Ich glaube, das Wesentliche wurde dir schon gesagt. Vielleicht solltest du mal zum Jobcenter gehen und dich genauer erkundigen. Wenn man verheiratet ist, wird man als Bedarfsgemeinschafts-Haushalt angesehen - nicht als Einzelperson. Also, dass dein Mann dir zu wenig Taschengeld gibt, wirst du nicht geltend machen können. Du darfst auch nicht vergessen, dass die Wohnung, in der du lebst, die Verpflegung, evtl. das Auto, mit dem du/ ihr rumfahrt vom Gehalt deines Mannes finanziert wird und du davon profitierst. Wenn er wirklich ein Geizknochen ist, musst du dir überlegen, dir eine Arbeit zu suchen, damit du mehr Geld zur Verfügung hast - oder, wie es schon jemand angedeutet hat, eine Veränderung in Erwägung ziehen. Das müsste ja ein komischer Kerl sein, der nicht einsieht, dass seine Frau etwas zum Anziehen braucht und auch mal zum Friseur möchte, etc.
Wenn du Kinder hast bekommst du Kindergeld. Sonst kommt es drauf an ob du verheiratet bist und wie viel dein Mann verdient. Es gibt Zuschüsse wenn ihr nicht mehr über die Runden kommt, aber dafür müsstest du dich wahrscheinlich arbeitslos melden und davon ausgehen, dass du in naher Zukunft wieder arbeiten musst.
Verheiratet oder eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bildend - das gilt beim JC beides als Bedarfsgemeinschaft. Deswegen versuchen viele die Partnerschaft als WG auszugeben.