Eigene Wohnung mit 14?

12 Antworten

Also vor der Volljährigkeit von zu Hause ausziehen ist mit Einverständnis und Kostenübernahme der Eltern möglich. Mit 14 dürfte das allerdings - sogar bei Hinzuziehung des Jugendamtes - zu früh sein. Du bist einfach nicht in der Lage und teilweise auch gar nicht berechtigt, Anforderungen des Alltags allein zu bewältigen. Auch der Vermieter würde sich rechtlich in eine zweifelhafte Ausgangsposition bringen, wenn er sich auf den Deal mit Dir einläßt... Rede mit Deiner Familie, rede mit Lehrern, Sozialarbeitern. Findet eine andere Lösung, mit der Du noch drei Jahre gut leben kannst. Dann sieht die Sache anders aus...

kannst du Miete bezahlen? oder wer soll dafür bezahlen, dass du lieber abhaust anstatt dich den Problemen zu hause zu stellen? Du bist 14, das ist ein schwieriges Alter für viele, und fast jeder in dem Alter versteh sich nicht mehr mit seinen Eltern. also keine Chance auf eine eigene Wohnung, also reis dich zusammen

Solange du oder deine Eltern das Geld dafür aufbringen können, kannst du das tun. Der Mietvertrag muss allerdings von ihnen unterschrieben werden, das kannst du mit 14 noch nicht (bzw kannst du schon, ist aber ungültig). Außerdem wollen die meisten Vermieter auch keine minderjährigen Mieter.

Wenn Ihr euch das nicht leisten könnt, geht es natürlich nicht.

servus.. ich denke das muesste gehen bei einer wohnung wo vom jugendamt freigestellt wird. musst aber dann aales bis auf strom und wasser bezahlen (denk ich) wo einer jede woch einer vom jugendamt kommt und kontrilliert, ob man selbstaendig ist wennnicht , fenk ichkimmt das heim ins vordere blickfeld.. lg

nee du, da du noch nicht volljährig bist..

wenn das jugendamt sich ohnehin schon eingeschalten hat, dann lass dich über ne unterbringung in einer wg oder in einem heim informieren.. ggf. auch bei verwandten

lg :)

snugata  24.06.2011, 15:06

@ kimiKekschen:

sorry, habs überlesen..

du solltest dich beim jugendamt erkundigen über die og. unterbringungsmöglichkeiten. in deinem alter hast du eigentlich keine andere wahl.

lg :)

Berentzen  24.06.2011, 14:54

Vor dem Antworten die Frage zu lesen hilft immer. ^^

snugata  24.06.2011, 14:57
@Berentzen

könntest du mal bitte die gesetzliche grundlage dafür mit nennen?

Berentzen  24.06.2011, 15:01
@snugata

Mein Kommentar war auf den Teil deiner Antwort mit dem Jugendamt bezogen. Es steht nämlich mit drin, dass es eben nicht so schlimm ist, dass man das JA hinzuziehen müsste.

Nenn mir doch ein Gesetz, dass es verbietet. ;)

snugata  24.06.2011, 15:04
@Berentzen

freu mich immer über so nette kommentare