Mit 18 ausziehen ohne ausbildung oder unterstützung von zuhause?
Hallo, ich bin seit 1. Monat 18 und möchte nun gerne ausziehen, da ich mich viel mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten streite. Ich habe bereits versucht, mich beim jobcenter und bei dem jugendamt zu erkundigen. Jedoch wird man immer nur mit dem Satz "dafür sind wir nicht zuständig" abgewimmelt. Also zu meiner ersten Frage, momentan gehe ich auf 450€ basis arbeiten und bin ausbildu gssuchend. Meine mama geht auf Teilzeit arbeiten. Muss sie etwas zu meiner Wohnung dazu bezahlen? Wenn sie sich quer stellt, scheitert mein umzug dann daran oder zahlt das amt mit etwas dazu? Wenn ja, wie viele quadratmeter und zimmer darf die wohnung haben. Kennt sich irgendjmd damit aus oder hatte die selbe prozedur?
11 Antworten
Wenn du volljährig bist und deine Mutter zu wenig verdient, um dich zu unterstützen, dann reicht ein 450 Euro Job eben NICHT aus, um davon ausziehen zu können. Das Jobcenter zahlt dir nichts, da du noch nie richtig gearbeitet hast. Dann musst du bei deiner Mutter wohnen bleiben, oder eben ARBEITEN gehen, so wie alle anderen Menschen das auch tun. Warum willst du keine Vollzeit-Stelle annehmen? Dann wäre das Problem sofort gelöst.
Dazu müsste man sich aber erst mal in einer Ausbildung befinden. Das ist der Fragesteller aber nicht.
Er ist Ausbildungssuchend, ich weiß nicht, es wäre sinnvoll wenn er erstmal eine Ausbuldung findet und dann erst auszieht.
Ausbildungssuchend ist aber KEINE Ausbildung. Was - bitte - gibt es daran eigentlich nicht zu verstehen?? Es gibt keine Stütze für den Fragesteller. Entweder arrangiert er sich mit seiner Mutter oder geht richtig arbeiten.
Ist mit schon bewusst das Ausbuldungssuchend KEINE Ausbildung ist, deswegen hab ich ja gesagt wenn er eine findet
Schau dich nach einem kleinen WG zimmer oder Wohnheimzimmer um.
Dein Geld wird allerdings sehr knapp werden. Bis nach der ersten Ausbildung sind deine Eltern für dich zuständig. Wenn deine Mutter finanziell keinen Unterhalt aufbringen kann, dann hast du in der hinsicht Pech gehabt.
Was ist mit deinem Vater?
Würdest du eine Ausbildung beginnen könntest du zusätzlich Bafög beantragen und eine Übertragung des Kindergeldes an dich.
Ob deine Mutter derzeit für dich Kindergeld bekommt ist fraglich und davon abhängig wie lang du den Job schon ausführst. Kindergeld wird für Übergangszeiten weiter bezahlt (ich glaube bis 4 Monate) aber wenn dann immer noch keine Ausbildung oder Studium läuft, wird die Zahlung erstmal eingestellt.
Dennoch musst du selbst in der Ausbildungszeit fürs erste mit einem Höchstbetrag von 730 € rechnen für alles zusammen(Kindergeld+ Ausbildungsgehalt+ Unterhalt bzw Bafög) Richte dich also bei der Suche nach einer Bleibe an diesem Betrag.
Nein, niemand MUSS für Dich die Wohnung bezahlen, weder Deine Mutter noch das Arbeitsamt(Jobcenter) oder das Jugendamt.
Du hast eine Bleibe und wenn Du persönliche Problme hast (oder ihr habt), dann geht jeder davon aus, daß ihr das regeln könnt. Warum sollte der Steuerzahler dafür aufkommen, daß Du in eine eigene Wohnung ziehen kannst ? Und Deine Mutter muß Dir eine Unterkunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten bieten - was sie ja wohl tut. Keiner kann sie zwingen sich zu verschulden, damit Du ne einen Wohnung haben kannst.
Wenn mein Sohn 18 wäre und hätte deine Einstellung, hätte ich jeden Tag Streit. Nimm eine Ausbilldungstelle an,es gibt mehr Stellen als, als Bewerber.Nimm sie in einer anderen Stadt.Und lieg deiner Mutter nicht länger auf der Tasche.Du bekommst zur deiner Ausbildungsvergütung noch Kindergeld,vielleicht Wohngeld und Ausbildungsbafög.Aber steh endlich auf eigenen Beinen.
Du meinst jetzt nicht mich mit deiner Rede ?
1 Wen er handgreiflich wird rufe die Polizei damit hast du einen Nachweis das du dort nicht wohnen bleiben kannst in dem Fall muss das Jobcenter dir die Wohnung bezahlen da das dann keine zumutbare Sache ist.
Aber mit der Ausbildung steht dir unterhalt und dein Kindergeld zu wen du dort nicht wohnen kanst + Ausbildungsvergütung und du müsste in der Lage sein je nach Wohnort dir eine Wohnung zu leisten.!
bis zum abschluss deiner erstausbildung sind eben deine eltern für dich zuständig und unterhaltspflichtig. dieser pflicht kommen sie nach wenn sie dir unterkunft und verpflegung bieten. wenn du geld haben willst, musst du dir das erkämpfen.
also: reiss dich am riemen und versuche mit mama auszukommen bis du dir eine eigene wohnung leisten kannst.
Es sind nicht nur streitigkeiten sondern auch handgreiflichkeiten die von ihrem freund aus gehen.
bist du sicher? dann ruf die polizei wenn er dir gegenüber handgreiflich wird.
tja, dann musst du dir schnell einen vollzeitjob suchen, mit dem du halt eine wohnung finanzieren kannst.
Man bekommt auch Ausbildungsbeihilfe wenn man will. Dann ist der Problem auch gelöst