Betreutes wohnen mit 18 (vom Jugendamt?)?
Hallo,
also erstmal zu meiner Situation: Ich bin zur Zeit Lehrstellensuchend und 18 Jahre alt. Habe Zuhause ständig streit und werde manchmal auch Agressiv gegen meine Eltern (habe auch schon öfter zugeschlagen). Ich würde gerne in betreutes wohnen gehen. Doch wie stelle ich das an? Muss ich dafür zum Jugendamt? Und reichen diese Gründe aus:
- Ich habe ständig streit mit meinen Eltern
- Fühle mich zuhause nicht mehr wohl/erwünscht
- Fühle mich bevormundet und möchte meine Zukunft selbst gestalten
- Möchte meinen eigenen kleinen Wohnraum um mich mal zurückziehen und können, weil das zuhause unmöglich ist
- Ich möchte verantwortung übernehmen und für mich selbst sorgen
Danke für eure Antworten...
6 Antworten
Ob diese Gründe ausreichend sind, kann Dir nur das Jugendamt beantworten.
Ich finde sie hingegen etwas dürftig & ich kann mir nicht vorstellen, dass dies dem Jugendamt genügt. Vor allem da betreute Wohnplätze eher rar gesäht sind & es eine relativ lange Wartezeit gibt (zumindest bei uns in der Gegend).
Es kann daher durchaus auch passieren, dass von Seiten des Jugendamtes erst andere Maßnahmen getroffen werden, bevor überhaupt über einen betreuten Wohnplatz gesprochen wird, z.B. ein Anti-Aggressionstraining oder ähnliches.
also erstmal zu meiner Situation: Ich bin zur Zeit Lehrstellensuchend und 18 Jahre alt. Habe Zuhause ständig streit und werde manchmal auch Agressiv gegen meine Eltern (habe auch schon öfter zugeschlagen). Ich würde gerne in betreutes wohnen gehen. Doch wie stelle ich das an? Muss ich dafür zum Jugendamt? Und reichen diese Gründe aus:
Ja Du musst zum Jugendamt
Ob die Gründe dafür ausreichen wirt man Dir dann sagen
Ich möchte verantwortung übernehmen und für mich selbst sorgen
Das hat man nur, wenn man sich selber einen Job sucht und seine Wohnung auch selber bezahlen kann.
Du musst dich bei dem für dein wohnort zuständigem Job-Center melden. Ausserdem brauchst du vom jugendamt eine "Härtefall-Bescheinigung"
Viel erfolg.
Da du 18 bist kannst du wohnen wo du willst, das Jugendamt hat da nichts mit zu tun
doch ist es! Zuständigkeit des Jugendamtes endet nicht mit 18 Jahren. Es gibt Jugendhilfemaßnahmen, die bis 21 Jahre oder gar 25 Jahre laufen.
Verdiene aber noch keine eigenes Geld und das Jugendamt ist doch bis 21 Jahre für mich zuständig, oder nicht?
ja kannst du gute gründe
nein ist es nicht