Mit 18 ausziehen + Unterhalt Eltern, was muss ich beachten?

7 Antworten

Er hat 735 inkl kindergeld. Wer mehr sagt lügt. Denn in eigenener wg und in Ausbildung haben die Eltern selbstbehalt von 1300.

Er kann nicht mehr verlangen der Betrag richtig sich nach einkommen der Eltern.

650 plus 194 kindergeld minus 100 pauschale abzug.

740 ca. Kommt raus. Das deckt der Fragesteller erstmal selbst.

Wenn er mehr bekommen könnte, verdienen aber die Eltern mehr als 4000. Da wir die Summen der Eltern aber nicht kennen kann es sein muss aber nicht.

KirstenSe  07.05.2019, 18:20

November 2019 gibt's 204,- € Kindergeld 😉

Moin

Wenn du auf eigenen Wunsch ausziehen möchtest, dann such dir nen Job um das zu finanzieren.

Ja, deine Eltern sind Unterhaltsverpflichtet. Dieser Pflicht kommen sie nach, indem sie dir Wohnraum (dein Zimmer), Nahrung (voller Kühlschrank) etc zur Verfügung stellen. Wenn dir das nicht gut genug ist, dann ist das dein Problem.

ssyno  07.05.2019, 15:37

"Was du machen kannst, du kannst dir das Kindergeld auszahlen lassen, wenn du den angebotenen Naturalunterhalt deiner Eltern nicht annehmen möchtest."

genau so siehts aus

"...Wohnraum (dein Zimmer), Nahrung (voller Kühlschrank) etc zur Verfügung stellen. Wenn dir das nicht gut genug ist, dann ist das dein Problem..."

etwas mehr Feingefühl für die Problematik des FS wäre nicht schlecht. es gibt Probleme bei ihm zu Hause, soll vielen so gehen - und ? wohl noch nie was von gehört, das hat ganz sicher nichts mit "gut genug" zu tun, was für eine naive dumme Antwort.

Kessie1  07.05.2019, 15:47
@ssyno
Feingefühl für die Problematik

Du weißt aber auch wohl, dass es etliche junge Erwachsene gibt, die in der Tat "rum heulen"... Und je länger man hier im Forum ist, desto schneller geht das Feingefühl verloren, da es oft gerade diese jungen Erwachsenen sind, die eigentlich nur Forderungen stellen und sofort nach "ich will Unterhalt" schreien... Und das Unterhaltsrecht hat letztendlich auch wenig mit Feingefühl zu tun sondern mit nackten Tatsachen... Man kann einen FS "bedauern", aber seine rechtliche Situation ändert sich dadurch nicht.

KirstenSe  07.05.2019, 15:55
@ssyno

Weder naiv noch dumm sondern realistisch

ssyno  07.05.2019, 16:02
@Kessie1

das ist wohl Ansichtssache, ich finde es richtig, daß die Jugendlichen, die ausziehen wollen, gleich ihre finanzielle Lage checken, genau so läuft das im Leben, wie sonst sollen sie sonst über die Runden kommen. du guckst doch auch jeden Monat immer auf deine Gehaltsabrechnung, ob die stimmt, das ist nix anderes, also tu mal nicht so, du darfst das aber andere nicht, auf dich als Mutter/Vater würd ich auch gern verzichten und dir ordentlich Stress machen mit deiner Einstellung. Selbst Schuld.

Kessie1  07.05.2019, 16:08
@ssyno

du kannst nun zicken wie du möchtest. Es ändert aber nichts: bei solchen Sachen entscheidet nicht die Emotion oder das Verständnis (wobei FS auch erst später mit Infos rüber kam), sondern was fakt ist. Natürlich kann man seine finanzielle Lage checken! Aber weißt du wie viele junge Leute hier auftauchen und der Meinung sind, dass sie von Mama und Papa alles finanziert bekommen?! Und selbstverständlich kann er ausziehen. Mit 650,- Euro und dem Kindergeld hat er mehr, als was seine Eltern an Unterhalt überhaupt zahlen müssten... Aber wenn dies nicht reicht, dann muss man sich eben Alternativen überlegen. Und eine Alternative ist z.B. ein Nebenjob, Anfrage beim Jobcenter (wenn er 18 ist), Einzug bei der Mutter (Eltern leben getrennt), WG-Zimmer...

ssyno  07.05.2019, 16:39
@Kessie1

"bei solchen Sachen entscheidet nicht die Emotion oder das Verständnis (wobei FS auch erst später mit Infos rüber kam), sondern was fakt ist. "

ha ha lustig. wenn man die richtigen Informationen hat, kann man sich auch leisten, emotional zu sein, stell dir vor. aber deine negative Einstellung plus deine Falschinfos sind eine wirklich schlechte Kombination.

Kessie1  07.05.2019, 16:51
@ssyno

Nun krieg dich mal wieder ein! Meine angeblich negative Einstellung tut auch gar nichts zur Sache... Der FS sagt, er habe gehört es gäbe Unterhalt...Dann kam die Info mit eigenem Einkommen. Dann die Info warum er ausziehen möchte. Er bekam die Info, dass ihm kein Unterhalt aufgrund seines Einkommens zusteht. Und nun meckerst du rum, weil man ihm den Tipp gibt sich einen Nebenjob zu suchen oder wenn er 18 ist das Jobcenter aufzusuchen oder sich Hilfe beim Jugendamt zu holen? Sorry, du steigerst dich gerade extrem in etwas rein was nicht da ist und wirst auch noch extrem beleidigend. Aber wenn das deine Art ist, dann bitte sehr... Ich bin an dieser Stelle jetzt auch raus, weil du ohnehin eine festgefahrene Meinung hast und nur noch wild um dich schlägst, was so gar nichts mehr mit dem Thema zu tun hat.

Und abschließend gebe ich dir auch gerne noch eine Info eines Rechtsanwaltes mit auf den Weg:

https://www.yourxpert.de/antwort/unterhalt-minderjaehriges-kind-in-ausbildung-und-eigener-wohnung.m6828.html

Lese es oder lasse es.

ssyno  07.05.2019, 16:54
@Kessie1

ich lasse es. ;)

"..Und nun meckerst du rum, weil man ihm den Tipp gibt sich einen Nebenjob zu suchen oder wenn er 18 ist das Jobcenter aufzusuchen oder sich Hilfe beim Jugendamt zu holen? .."

nein, ich meckere rum, weil auch du (u.a.) sehr unfreundlich, anmaßend, beleidigend etc. auf den FS geantwortet hast und dabei hat er nur eine simple Frage gehabt (die ihm auch zusteht, zu fragen). ich finde Einstellungen und Antworten wie deine auf simple Fragen hier auf gutefrage.de total unmöglich (und nicht nur ich, da gabs schon öfter Themen zu und das hat nichts mit reinsteigern zu tun) und gebe da sofort Kontra. obs dir nun passt oder nicht. heul doch.

ich bin jetzt auch raus, alles gesagt.

Kessie1  07.05.2019, 17:02
@ssyno

Ich habe dem FS zumindest alle richtigen Antworten gegeben :-). Und war ihm gegenüber weder beleidigend, noch anmaßend, noch sonst was... Du bist bei Einigen (so auch mir gegenüber) gleich auf Konfrontationskurs gegangen. Und dein kindisches "heul doch" sagt auch schon alles.... Schönen Tag noch!

KirstenSe  07.05.2019, 18:13
@ssyno
, ich finde es richtig, daß die Jugendlichen, die ausziehen wollen, gleich ihre finanzielle Lage checken, genau so läuft das im Leben, wie sonst sollen sie sonst über die Runden kommen

Jepp

Hab ich meinerzeit auch

Ich wollte zum Studium ausziehen, also hab ich mir n Wg Zimmer und n Job gesucht

ssyno  07.05.2019, 18:14
@KirstenSe

ja und wo steht, daß er FS das nicht will?... (reth. Frage...)

KirstenSe  07.05.2019, 18:25
@ssyno

Nirgends explizit

Hat auch niemand behauptet

Du bist die einzige Person hier, die Stress macht, Unsinn verbreitet und mit Fehlinfos um sich wirft, wenn man FS sagt, dass er keinen Unterhalt bekommen wird und sich n Minijob suchen muss, wenn er sein Leben so nicht finanziert bekommt

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:35

Ich verdiene ab September 650€ Ausbildungsgehalt. Ich schätze es einen vollen Kühlschrank und Zimmer zu haben. Jedoch habe ich durch sehr dünne Wände und Kontrolle meines Vaters keine Privatsphäre.

KirstenSe  07.05.2019, 15:37
@LordLost

Dann kannst du dir 204,- Kindergeld auszahlen lassen, hast insgesamt 854,- € und darüber hinaus keinen Unterhaltsanspruch mehr!

ssyno  07.05.2019, 15:38
@LordLost

"Ich verdiene ab September 650€ Ausbildungsgehalt. Ich schätze es einen vollen Kühlschrank und Zimmer zu haben. Jedoch habe ich durch sehr dünne Wände und Kontrolle meines Vaters keine Privatsphäre."

du musst dich hier ganz sicher nicht rechtfertigen, alles gut. ist allein deine Entscheidung, ob du ausziehen willst oder nicht.

ssyno  07.05.2019, 15:39
@KirstenSe

"Dann kannst du dir 204,- Kindergeld auszahlen lassen, hast insgesamt 854,- € und darüber hinaus keinen Unterhaltsanspruch mehr!"

prima, besser als nichts, also kann er sich den Unterhalt DOCH auszahlen lassen, entgegen einiger Meinungen hier.

KirstenSe  07.05.2019, 15:54
@ssyno

Nein, er hat keinen Unterhaltsanspruch! Kann nur das Kindergeld bekommen

Und deine Meinung "ist deine Entscheidung ob du auszieht" : ja, aber darum geht es nicht, es geht um die Finanzierung und da geht's nicht nach Meinungen sondern nach rechtlichen Grundlagen

ssyno  07.05.2019, 15:59
@KirstenSe

"..Und deine Meinung "ist deine Entscheidung ob du auszieht" : ja, aber darum geht es nicht, es geht um die Finanzierung und da geht's nicht nach Meinungen sondern nach rechtlichen Grundlagen..

doch natürlich gehts auch darum ,wenn man ihm hier fälschlicherweise sagt, daß er da wohnen bleiben muss und wie gesagt, deine unsachlichen Meinungen a la:

"...Wohnraum (dein Zimmer), Nahrung (voller Kühlschrank) etc zur Verfügung stellen. Wenn dir das nicht gut genug ist, dann ist das dein Problem..."

und

"Dann sei erwachsen und bezahlt deine Rechnungen selbst!" und Weiteres

sind keine rechtlichen Grundlagen, falls du den Unterschied kennst.. du bist eine vom eigenen Kind frustrierte und genervte Mutter/Vater, das ist alles, aus dieser Perspektive meinst du hier gute Ratschläge zu geben, lächerlich, rein subjektiv, unfreundlich, anmaßend und nichtmal richtig, sonst nix.

KirstenSe  07.05.2019, 18:10
@ssyno

😂😂 Wie gut, dass du keine Vorurteile hast

Und auch wenn es nicht juristisch formiert ist, ist es fakt: FS ist dann erwachsen und mit dem Einkommen von 854,- finanziell unabhängig, muss seine Rechnungen selber bezahlen. Und es ist halt so, wenn die Eltern Naturalien zur Verfügung stellen, die das Kind nicht annimmt, dann ist das im wahrsten Sinne des Wortes sein Problem

Solange deine Eltern dir Zuhause Kost und Logis bieten, wirst du schwerlich damit durch kommen, wenn du einfach ausziehst. Zumal du ihnen gegenüber ebenfalls verpflichtet bist - und zwar dahin gehend ihre Unterhaltslast gering zu halten.

Dein Einkommen wird übrigens auch angerechnet bis auf 100 Euro. Was verdienst du netto? Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte? Wie ist das Einkommen der Eltern?

https://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltszahlungen-wenn-eine-Volljaehrige-ausziehen-will--f269990.html

https://www.finanzfrage.net/frage/wenn-volljaehriges-kind-gegen-den-willen-der-eltern-auszieht-wie-sieht-es-mit-der-unterstuetzungspfli

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/volljaehrige-kinder-and-haftung-eltern.html#surrogat

Das Jugendamt berät dich ab 18 (bis 21), aber finanziert dir garantiert keine Wohnung.

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:33

Ab September verdiene ich 650€ Ausbildungsgehalt Netto. Meine Mutter und mein Vater leben getrennt. Geldtechnisch geht es meinem Vater mittlerweile besser als meiner Mutter

Kessie1  07.05.2019, 15:36
@LordLost

650 - 100 Euro Ausbildungspauschale plus Kindergeld 194 (ab Juli 204). Frage deine Eltern ob sie einem Abzweigungsantrag zustimmen werden oder dir das Kindergeld direkt auszahlen. Dann kannst du ausziehen... Denn unterhaltstechnisch müssten sie eh nur 735,- Euro zahlen (wenn überhaupt)

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:39
@Kessie1

das bedeutet für mich wenn sie zustimmen würden, würde ich Monatlich wie viel zur Verfügung haben?

Kessie1  07.05.2019, 15:41
@LordLost

650 plus Kindergeld 194 (ab Juli 204) = 854,- Euro ab Juli

Kessie1  07.05.2019, 16:03
@LordLost
Meine Mutter und mein Vater leben getrennt.

Wäre es keine Option zur Mutter zu ziehen? Was du ansonsten versuchen kannst: gehe zum Jobcenter. Unter sehr strengen Auflagen kann dort entschieden werden, dass du dir eine eigene Wohnung nehmen kannst. Allerdings erst ab 18. Vorher ist und bleibt das Jugendamt für dich zuständig bei Problemen. Allerdings bist du ja schon fast volljährig. Und eine Unterbringung in einer Wohngruppe ist auch nicht so einfach zu machen.

ssyno  07.05.2019, 16:13
@Kessie1

ich habe soeben direkt mit dem Jugendamt mit dort zuständigen Sachbearbeitern gesprochen und mich nochmal genau erkundigt (und das ist deutschlandweit die gleiche Regelung): ein 18jähriger Jugendlicher, der ausziehen MÖCHTE, darf dies ohne weiteres und muss auch nicht seine Eltern um irgendeine Erlaubnis bitten UND er HAT definitv Anspruch auf Unterhalt! die Eltern MÜSSEN dem FS Unterhalt auf sein Konto überweisen! (Kindergeld kommt von der Familienkasse)

ssyno  07.05.2019, 16:15
@LordLost

"das bedeutet für mich wenn sie zustimmen würden, würde ich Monatlich wie viel zur Verfügung haben?"

falsch, deine Eltern müssen nicht zustimmen, du kannst auch so ausziehen.

ssyno  07.05.2019, 16:16
@Kessie1

"650 plus Kindergeld 194 (ab Juli 204) = 854,- Euro ab Juli"

PLUS UNTERHALT (eventuell anteilig, muss er erfragen)

WIEVIEL Unterhalt ihm zusteht, kommt auf den Verdienst seiner Eltern an!

mindestens sind es 333,- (in etwa) wenn KG und Unterhalt zusammen gerechnet werden.

Kessie1  07.05.2019, 16:17
@ssyno

Ja, er darf ausziehen. Nein, in diesem Fall sind die Eltern nicht unterhaltsverpflichtet, da Einkommen angerechnet wird. Hier verdient der FS 650,- Euro. Davon wird eine Pauschale in Höhe von 100,- Euro angerechnet zzgl. Kindergeld (1994,- Euro und ab Juli 204,- Euro). Macht in Summe ab Juli: 754,- Euro. Einem nicht privilegierten Kind stehen mit eigener Wohnung 735,- euro Unterhalt zu inkl. Kindergeld - vorausgesetzt die Eltern sind leistungsfähig...

Ich glaube kaum, dass du mir nun etwas zum Unterhaltsrecht sagen möchtest und kannst. Und nun rufe mal beim Jugendamt an und frage nach mit den Angaben zum Einkommen und eigener Wohnung.

ssyno  07.05.2019, 16:18
@Kessie1

das habe ich bereits mit den Angaben

Kessie1  07.05.2019, 16:19
@ssyno
PLUS UNTERHALT (eventuell anteilig, muss er erfragen)
WIEVIEL Unterhalt ihm zusteht, kommt auf den Verdienst seiner Eltern an!

Falsch! Das betrifft Kinder die Zuhause wohnen. Mit eigener Wohnung steht dem Unterhaltsempfänger 735,- Euro zu inkl. Kindergeld... Soll ich dir nun auch noch sämtliche Links raus suchen?

Und da er kein privilegiertes Kind mehr ist, liegt der Selbstbehalt bei 1300,- Euro und er ist im Unterhaltsrang auf Platz 4!

ssyno  07.05.2019, 16:19
@ssyno

@Kessie: plus 650,- Ausbildungsvergütung.

ssyno  07.05.2019, 16:22
@Kessie1

ich sage es zum letzten Mal: ich habe mit allen Angaben mehrere Sachbearbeiter gefragt (ja klar wenn er auszieht und nicht mehr zu Hause wohnt, darum geht es doch die ganze Zeit) er hat zu den 650,- Anspruch auf mindestens 333,- (in etwa) an KG und Unterhalt. sollten sie Eltern mehr verdienen, sogar noch mehr, das kann bis zu 650,- hochgehen, dann ist gedeckelt siehe 1300,-.

ssyno  07.05.2019, 16:24
@Kessie1

"Falsch! Das betrifft Kinder die Zuhause wohnen."

falsch, das betrifft Kinder, die ausziehen.

ssyno  07.05.2019, 16:27
@Kessie1

"Soll ich dir nun auch noch sämtliche Links raus suchen?" ich habe direkt mit zuständigen Sachbearbeitern gesprochen, die genau sowas berechnen, deine Links interessieren nun wirklich nicht.

Kessie1  07.05.2019, 16:29
@ssyno
das habe ich bereits mit den Angaben

Ich breche gleich zusammen :-).

Ok, versuchen wir es anders: wirf mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle...

Kind 18: Einkommen der Eltern z.B. zusammen 3500,- Euro. Das Kind hat Anspruch auf 633,- Euro (inkl. Kindergeld) Eigenes Einkommen wird angerechnet. In diesem Fall 550,- Euro plus Kindergeld 204,- Euro. Ergibt 754,- Euro. Der Anspruch ist aber "nur" 633,- Euro...

Das Kind hat eine eigene Wohnung: es wird wie bei Studenten gehändelt: 735,- inkl. Kindergeld. Das Kind hat 754,- Euro = keinen Anspruch...

KirstenSe  07.05.2019, 18:06
@ssyno

Du hast jetzt beim Jugendamt angerufen und dir das von mehreren Sachbearbeiterin durchrechnen lassen? Fällt mir schwer zu glauben, daß das auch nur ein einziger mal eben für dich berechnet hat.

Zumal deine Infos einfach nur falsch sind!

Aber du hast offenbar auch keine Ahnung von der Materie und mal so eben lernt man das nicht. Dazu benötigt man zb entsprechende Seminare an der Uni.

Und glaub mir Kessie1 weiß absolut, wovon sie redet und auch ich bin zwar ein kleines bisschen aus der Materie raus, was ab und zu mal ne Feinheit betrifft, aber diese simple Grundlage hier, die berechne ich dir auch nachts um 2 nach 3-4 Cocktails noch

Kessie1  07.05.2019, 18:23
@KirstenSe

Lass gut sein. Sie will halt ihren Kopf durchsetzen und sich auch nicht wirklich mit der Materie beschäftigen. Übrigens: schön mal wieder von dir zu lesen :-).

KirstenSe  07.05.2019, 18:26
@Kessie1

Ja, allein die Aussage "ich lass es" in Bezug aufdie guten Infos, die du verlinkt hast 🙄🙄🙄

Kessie1  07.05.2019, 18:49
@KirstenSe

Die angebliche Auskunft vom Jugendamt ist halt nun das Heiligtum... aber auch dazu findet man natürlich einen guten Link:

https://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/unterhalt-ein-heikles-thema/ (etwas veraltet, aber informativ)

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/116355-unterhalt-fuer-kind-in-ausbildung-und-eigener-wohnung

https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/jugend_mter_1/beistandschaft_1/Beistandschaft_Vollj.-unterhalt_zum_1.1.19.pdf - sehr ausführliche Berechnungsbeispiele vom Jugendamt Hamm

Falls es den FS interessiert :-).

KirstenSe  07.05.2019, 18:56
@Kessie1

Angeblich, jepp!!! 👍🏻

ssyno  07.05.2019, 15:31

jeder der 18 Jahre alt ist und ausziehen will, hat auch DAS RECHT dazu!

Kessie1  07.05.2019, 15:32
@ssyno

Natürlich hat er das Recht auszuziehen. Aber nicht das Recht, dass Mama und Papa das finanzieren...

KirstenSe  07.05.2019, 15:34
@ssyno

Ja

Und jeder der ausziehen will, hat auch das Recht sich das selbst zu finanzieren

ssyno  07.05.2019, 16:08
@KirstenSe

"Und jeder der ausziehen will, hat auch das Recht sich das selbst zu finanzieren"

wo steht denn was anderes? deine Spekulationen sind immer lustig.

KirstenSe  07.05.2019, 17:56
@ssyno

Na du redest vom ausziehen - due frage betrifft aber die Finanzierung

Und das Recht einen Auszug finanziert zu bekommen hat er eben nicht. Sein Recht auf Auszug will ihm niemand beschneiden, aber er muss den eben selbst finanzieren

wie das genau läuft, weiß ich leider (noch) nicht aber -ja- eine Möglichkeit wäre zum Jugendamt zu gehen ,die sagen dir, wie du es machen musst und wo du was beantragen kannst. du musst dann ein Konto eröffnen, auf das deine Eltern dir das Kindergeld überweisen (nicht in bar geben lassen, wenns da mal Ärger wegen Nichtzahlung gibt, kannst du es nicht nachweisen, deshalb lieber offizielles Konto). du kannst auch bei der Kindergeldkasse anrufen und nachfragen.

p.s. es kann sogar sein, daß du eine Erstaustattung für die Wohnung bekommst (Geld zur Ersteinrichtung...wenig...aber immerhin), da es ja deine 1. eigene Wohnung ist, frag das auch mal beim Jugendamt.

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:26

Und was wäre z.b wenn mein Vater dagegen ist?

ssyno  07.05.2019, 15:27
@LordLost

das hat er nicht zu entscheiden, das Kindergeld steht dir per Gesetz zu und da du ja dann selber einen Haushalt führst und deine Eltern (aufgrund deines Alters, der Ausbildung und deiner Wohnung) nicht mehr für dich zuständig sind, haben sie auch keinen Anspruch mehr darauf. ruf mal bei der Kindergeldkasse an, es kann sogar sein, dass diese dir das Geld gleich auf dein eigenes Konto überweist.

Kessie1  07.05.2019, 15:31
@ssyno

Das ist so nicht richtig! Die Eltern bieten ihm Zuhause Kost und Logis und damit steht ihnen das Kindergeld zu! Sie müssen einem Abzweigungsantrag zustimmen. Das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern und kein "ich-wünsch-mir-was" für das Kind...

ssyno  07.05.2019, 15:32
@Kessie1

was heisst hier "ich wünsch mir was" - das "KIND" ist immerhin 18 Jahre alt mit allen Pflichten und Behandlung als Erwachsener, also DARF er sich auch was wünschen und ausziehen.

Kessie1  07.05.2019, 15:34
@ssyno

Wünschen darf er sich alles mögliche :-)... Nur ob es in Erfüllung geht ist eine ganz andere Sache. Und zur Pflicht eines Kindes gehört es die Unterhaltslast der Eltern gering zu halten und auf deren Bestimmungsrecht Rücksicht zu nehmen. Wenn ein Kind meint Zuhause ist es so schrecklich, dann kann es ausziehen - auf eigene Kosten ;-).

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:37
@Kessie1

Nur blöd das eine Wohnung in der Gegend Nähe meines Ausbildungsplatzes mindestens 500€ warm kostet. Was mit einem Ausbildungsgehalt mit 650€ nicht bezahlbar ist.

Kessie1  07.05.2019, 15:38
@LordLost

Das ist Pech... Allerdings nicht das Problem deiner Eltern. Dann müsstest du noch weiter Zuhause aushalten.

KirstenSe  07.05.2019, 15:42
@LordLost

Dann wirst du bei den Eltern bleiben müssen oder weiter vom Ausbildungsplatz weg ziehen

Das Jugendamt wird dann erst mal eine Familienhilfe schicken, die in der Familie versucht zu vermitteln.

Solange du in der Familie nicht körperlich oder seelisch misshandelt wirst ( was die Familienhilfe ja feststellen wird), reicht es, wenn deine Eltern dir im eigenen Haushalt Kost und Logis anbieten.

Möchtest du nur ausziehen, weil dir deine Eltern auf den Zeiger gehen, musst du das schon selber finanzieren (Ausbildungsentgelt und am WE jobben reicht vielleicht für ein WG Zimmer)

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:41

Mein Vater macht mich Psychisch fertig. Er packt mich auch in Diskussionen gerne und schmeißt mit Dingen um sich. Auch Sätze wie „Am liebsten würde ich mich umbringen, davor nehme ich aber deine Mutter und dich noch mit“ schon gefallen.

ssyno  07.05.2019, 15:44
@LordLost

auf jeden Fall beim Amt ansprechen, das ist Kindswohlgefährdung und muss von dir nicht hingenommen werden, das ist psychische Misshandlung und obendrein noch eine Drohung, dich umzubringen etc.! da kann man dich nicht zwingen, dort wohnen zu bleiben!

Fubbelchen  07.05.2019, 15:45
@LordLost

Gut, dann geh zum Jugendamt. Wie gesagt, sie werden dann mit allen Parteien reden und sich ein paar Wochen die Situation anschauen.

Fubbelchen  07.05.2019, 15:46
@ssyno

Kindeswohlgefährdung bei einem fast 18 Jährigen? Wohl kaum

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:47
@Fubbelchen

Nunja Tatsache ist das mein Vater und 2 andere Parteien (Schwester) und Lebensgefährtin meines Vaters dagegen sprechen werden.

Fubbelchen  07.05.2019, 15:50
@LordLost

Die Beurteilung kannst du getrost den Jugendamtsmitarbeitern überlassen, denn die sind geschult auch durch geschicktes Nachfragen und Beobachtungen zu erkennen, wer hier die Wahrheit sagt, und wer lügt.

Aber es ist schon komisch, wenn es 3 zu 1 steht..... vielleicht solltest du doch mal vor deiner eigenen Türe kehren

Mit dem Ausbildungsgehalt und dem Kindergeld sollte es für ein WG Zimmer reichen

LordLost 
Beitragsersteller
 07.05.2019, 15:52
@Fubbelchen

Meine Schwester hat einfach ein gutes Verhältnis zu meinem Vater. Die meisten Diskussionen bekommt Sie selber nicht mit. Ich muss nurmal eine Memo mit dem Handy aufnehmen während einer Diskussion und schon hätte ich einen Beweis. Ich traue mich jedoch nicht.

Fubbelchen  07.05.2019, 16:07
@LordLost

So was ist auch verboten. Also lass es.