Eigene Stellenbeschreibung wurde abgeändert, was tun?

4 Antworten

Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber das Recht zu im Rahmen des Direktionsrechts die Stellenbeschreibung zu modifizieren. Es fragt sich welche Tätigkeit und welche Stellenbeschreibung sich aus der arbeitsvertraglichen Absprache ergibt. Darüber hinaus fragt sich, wie gravierend die Abweichung ist. Die Aussage, dass eine Änderung der Stellenbeschreibung nur über eine Änderungskündigung gehen würde stimmt nicht. Geschrieben ist dies eine Frage letztendlich was vereinbart worden ist und um welche Änderung es sich handelt. Da du noch in der Probezeit bist würde ich hier die Dinge sehr gut gegeneinander abwägen

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 16:43

Unterschied ist gewaltig, 2 T mehr im Monat. Vereinbart wurde schriftlich nichts.

Robert Mudter  08.06.2017, 18:09
@tevan100

2 tage mehr? 2 Tausend mehr? Was steht im Arbeitsvertrag zu der Tätigkeit

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 18:21
@Robert Mudter

2 Tausend, im Vertrag steht was mickriges, Lohn auch mickrig. Stelle 80 T wert. Ich suche gerade nach einem sehr guten Anwalt, auch online. Alle Unterlagen habe ich

Robert Mudter  08.06.2017, 18:42
@tevan100

In der Tat würde ich den Gang zu einem erfahrenen Arbeitsrechtler empfehlen. Dieser sollte in der Lage sein anhand der Unterlagen und nach einem ausführlichen Gespräch eine entsprechende Empfehlung zu geben.

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 19:39
@Robert Mudter

wäre das für dich interessant? Ich bin gerade beim Umziehen..also erst in einem Monat? Fünf Klagen in einer?

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 19:58
@tevan100

gegen Schweitzer Firma? 

Eine Änderung der Stellenbeschreibung kann nur über eine Vertragsänderung mit der entsprechenden Frist vereinbart werden.

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 11:43

Danke und die Frist ist beliebig, oder?

DerHans  08.06.2017, 11:45
@tevan100

Das gilt natürlich nur für eine NACHTRÄGLICHE Änderung.

Das wäre dann eine Änderungskündigung mit den üblichen Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag.

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 11:55
@DerHans

Also, man kann die Kündigung als Änderungskündigung ansehen und klagen? 

DerHans  08.06.2017, 11:57
@tevan100

Hattest du denn vorher eine Stellenbeschreibung auf die der Vertrag sich beruft?

Was in der Stellenanzeige stand, hättest du sofort VOR der Vertragsunterzeichnung aushandeln müssen.

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 12:05
@DerHans

Laut HR es gab keine Stellenbeschreibung

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 17:00
@DerHans

human resources

nein, du kannst einen arbeitsvertrag nicht mit einer stellenbeschreibung vergleichen

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 11:42

Vertrag passt gar nicht zu Stellenbeschreibung

Sansiverien  08.06.2017, 11:43
@tevan100

und wieso regt dich das so auf? dein vertrag ist für dich bindend...

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 11:46
@Sansiverien

Solle ich die Arbeit ablehnen? In der Probezeit?

ja ist das deine stelle oder nur wunsch stelle

 

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 11:41

Wunschstelle, aber im Vertrag steht was anderes

DerHans  08.06.2017, 11:44
@tevan100

Wenn der Vertrag von der ausgeschriebenen Stellenanzeige abweicht, musst du das eben verhandeln. Hast du den Vertrag einmal unterschrieben, gilt dieser.

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 11:53
@DerHans

zu spät, ich wurde sofort gekündigt und frei gestellt :)

DerHans  08.06.2017, 11:58
@tevan100

Dann läuft das ja noch unter "Probezeit" In den ersten 6 Monaten greift der Kündigungsschutz nicht.

tevan100 
Beitragsersteller
 08.06.2017, 12:04
@DerHans

ob wohl die Stelle umgeschrieben wurde?