Gehalt falsch eingruppiert - Nachzahlung durch Arbeitgeber?
Folgendes Problem: seit letztem Jahr im mai warten ich und meine Kollegen auf unsere Stellenbeschreibung, da wir einen Job mit hoher Verantwortung ausführen, unsere Grenzen aber nicht klar definiert sind. Das hat uns schon öfter viel Ärger beschert. Da wir im Verhältnis zu anderen Mitarbeitern, die erheblich weniger Risiken zu tragen haben als wir, wenig Geld verdienen, warten wir u.a. auch auf diese Stellenbeschreibung, um die Eingruppierung unser Stelle vom IG Metallanwalt überprüfen zu lassen. Mittlerweile kristallisiert sich heraus, dass wir v.a. aus diesem grund von der Werksleitung hingehalten werden. Allerdings haben wir jetzt über den Betriebsrat einen Weg gefunden, die Stellenbeschreibung zu erzwingen. Sollte sich nun herausstellen, dass man uns tatsächlich zu niedrig eingruppiert hat, haben wir dann das Recht, dass man uns die Differenz auszahlt? Ich habe jeglichen Anfragen bzgl. der Stellenbeschreibung aufbewahrt, somit läßt sich klar nachverfolgen, seit wann wir dieser hinterherrennen.
3 Antworten
Das würde ich den IG Metallanwalt fragen, dass müsste der ja am besten wissen, ob man das Gehalt nachträglich einfordern kann.
Das hat glaube ich auch etwas damit zu tun ab WANN diese Stellenbeschreibung gilt.
Dem Betriebsrat hätte bei deiner Einstellung eine falsche Eingruppierung auffallen müssen,da zu jeder Einstellung eine "Anhörung" des Betriebsrates zu erfolgen hat.
Ob im Falle einer falschen Eingruppierung die Differenz durch den Arbeitgeber nachzuzahlen ist,wird wohl nur juristisch geklärt werden können.
Hmm Ihr habt doch einen aktiven Betriebsrat der müsste Euch doch besser als jedes Andere hier Auskunft geben können.