Wie bindend ist eine schriftliche Zusage von Seiten des Arbeitgebers?
Ich war für ein duales studium auf der Warteliste, glücklicherweise ist einer abgesprungen und ich bekomme jetzt die Stelle:) jetzt habe ich erstmal eine schriftliche Zusage, aber noch keinen Arbeitsvertrag. Kann der Arbeitgeber da noch irgendwie abspringen? Ich habe nämlich noch eine andere Stellenzusage, und ich traue mich nicht dort abzusagen bis ich 100% die andere Stelle habe. Meine Unsicherheit kommt auch daher, dass ich ja nur '2. Wahl' bin, sprich die wollten mich nicht unbedingt haben.
2 Antworten
Das kommt darauf an, was er Dir geschrieben hat. Wenn er Dir im Sinne des § 145 BGB in Verbindung mit den Mindestanforderungen aus § 2 NachwG einen "Antrag" gemacht hat. Also Dir explizit angeboten hat bei ihm zu arbeiten, Du ihm zugestimmt hast, ist schon ein Dienstvertrag nach § 611 BGB zustande gekommen. Ein Arbeitsvertrag kann nämlich schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Nach einem Monat muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch eine schriftliche Niederschrift eben nach § 2 Nachweisgesetz aushändigen. Im § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz stehen die Mindestangaben für einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Wenn dein mögl. zukünftiger Arbeitgeber diese in der E-Mail nicht erwähnt hat, ist es sozusagen kein Arbeitsvertrag-Antrag. Würdet ihr jedoch telefonieren und er sagt Dir zu und Du sagst ihm zu, wäre quasi ein Arbeitsvertrag geschlossen. Von daher würde ich Dir empfehlen und ihn anzurufen und ggf. gleich einen Termin ausmachen.
Wenn die Zusage schriftlich von seitens des Arbeitgebers kam, dann ist das bindend und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie den Vertrag schicken.
Du kannst allerdings höflich nachfragen (per Telefon), ob du vorbei kommen sollst, um den Vertrag zu unterschreiben. Dann wirst du hören, was sie antworten.