Eidesstattliche Versicherung, wie soll ich mich verhalten?

7 Antworten

Das Inkassounternehmen soll dir erstmal Unterlagen zustellen die aussagen, dass du etwas bestellt und auch bekommen hast.

Dem kannst du dann mit der Begründung widersprechen die bestellte Ware nicht erhalten zu haben.

Nichts unterschreiben oder anerkennen. Wenn du dir unsicher bist informiere dich bei einer Verbraucherberatung oder Anwalt.

Widersprich doch mal schriftlich (Einwurfeinschreiben vorab per Fax oder Email) gegenüber dem Inkassobüro und dem Gläubiger und verweise darauf, dass die Ware nie angekommen ist, also der Vertrag nicht erfüllt wurde und es deshalb keine Zahlungspflicht gibt!

Wenn du Gerichtspost bekommst, sofort widersprechen!

Bei der eidesstattlichen Versicherung - die übrigens Vermögensauskunft heißt - sind wir noch nicht und wenn du es so weit kommen lässt, wärst du auch dumm wie Toastbrot.

Lass dich nicht nötigen!

Unterschreibe nichts !!! Wenn du unterschreibst hast du damit den Eid geleistet das du nichts besitzt. Wenn dir dann später doch irgendein Besitz nachgewiesen werden kann hast du einen " Meineid " geleistet ( bis zu 2 Jahre Gefängnis ).

Inkasso grundsätzlich ignorieren. Nur wenn ein " gerichtlicher Mahnbescheid " gemacht wird SOFORT widersprechen ( wenn du nicht widersprichst prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht und es besteht dann für dich in jedem Fall Zahlungspflicht !

Da du die Ware nicht erhalten hast mußt du logischerweise auch nicht zahlen.

 

 

Harvix  23.11.2015, 11:07

Da du die Ware nicht erhalten hast mußt du logischerweise auch nicht zahlen.

Und wie will er das beweisen? In dem er über's Telefon sagt, dass er nichts bekommen hat? Du hast zwar im Grundsatz Recht, dass er vorab nichts unterschreiben sollte, aber irgendwann ist man vor Gericht und hat keinen Eid geleistet. Natürlich sollte man erst abwarten was passiert, jedoch ist eine eidesstattliche Versicherung irgendwann dann seine einzige Möglichkeit. 

Wenn dir dann später doch irgendein Besitz nachgewiesen werden kann hast du einen " Meineid " geleistet

Wenn er die Ware nicht erhalten und nicht in Besitz hat, kann gar nichts nachgewiesen werden.

pn551  23.11.2015, 11:36
@Harvix

Es geht bei "Besitz" nicht um die bestellte Ware sondern um allgemeinen Besitz. Aber bevor der Eid abgelegt wird, kommt erst einmal der Gerichtsvollzieher und schaut sich nach Wertgegenständen um.

Harvix  23.11.2015, 12:58
@pn551

Ach so. Aber warum sollte er auch einen Eid abgeben, dass er nichts besitzt? Man kann auch eine eidesstattliche Versicherung spezifizieren, heißt, dass es nur um den Artikel geht, und nicht um den allgemeinen Besitz; das wäre ja schwachsinnig.

Und bevor ein Gerichtsvollzieher kommt muss erst einmal der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Aber ich denke nicht dass es hier soweit kommt.

pn551  24.11.2015, 22:19
@Harvix

'Es ist richtig, daß der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsbescheid haben muß. Und wie es das Wort schon sagt: Vollstreckung. Und es geht um den gesamten Besitz. Denn aus diesem heraus kann die Schuld beglichen werden. Wenn Du die Schuld nicht in barer Münze zahlen kannst, pfändet der Vollstrecker Gegenstände, die dem Wert der Schuld entsprechen. Und wenn keine Wertgegenstände vorhanden sind und Du nicht zahlen kannst, dann wirst Du aufgefordert, zu beeiden, daß Du nichts hast und nichts besitzt. Ich würde mir aber sehr gut überlegen, ob ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben würde. Die läuft einem nämlich immer hinterher. Kredit von der Bank? Niente........... Negativeintrag in die Schufa............ Verträge bei Telekommunikationunternehmen........? Rien! Finanzkäufe? Never ever!

ist das Gefährlich oder richtig

Du sollst bestimmt keine "eidesstattliche Versicherung" abgeben, sondern eine "eidesstattliche Erklärung", dass du die Ware nicht erhalten hast.

Gefährlich ist es nur, wenn du die Ware doch erhalten und unterschlagen hast.

Winkler123  23.11.2015, 10:55

Ein Inkassobüro soll das Geld eintreiben, nicht mehr und nicht weniger. Deren Aufgabe ist es nicht den Sachverhalt aufzuklären.

Hier steht also möglicherweise wirklich eine " eidestattliche Versicherung " im Raum und eben nicht eine " eidestattliche Erklärung ".

das w#äre dann ein Schuldeingeständnis, und Du mußt trotzdem zahlen, frag einen Anwalt, der Shop muß nachweisen das Du die Ware bekommen hast