Eidesstattliche Versicherung abschliessen
Hallo hier lieben.
Ich habe da mal ne frage. Bin etwas in schwierigkeiten geraten und wollte eine eidesstattliche versicherung abschliesen und nun meine fragen hierzu. 1.wie lange geht diese? 2.wird das einkommen von meinem freund mit angerechnet (wir sind nicht verheiratet)? 3.wie spielt sich der schultenabbau dann ab? 4.wie und wo kann ich die versicherung abschlissen?
mfg tobihut
3 Antworten
Rechtschreibung scheint nicht gerade deine Stärke zu sein wie mir scheint! Eine Eidesstattliche Versicherung kann man nicht abschließen wie beispielsweise ein Rechtschutzversicherung. Eine Eidesstattliche Versicherung wird nur dann fällig, wenn du einen Berg Schulden hinterlassen hast und der Gläubiger die Offenlegung deiner finanziellen Verhältnisse einfordert, um für seinen Mandanten die offenen Forderungen eintreiben zu können, beantragen Rechtsanwälte die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung um feststellen oder einschätzen zu können, ob und in wie weit du deine Schulden begleichen kannst oder nicht. Eine Eidesstattliche Versicherung wird nur dann beantragt, wenn du eine Vielzahl an Mahnungen und Zahlungsaufforderungen ignoriert hast, ohne dem Abhilfe zu leisten.
Die Folgen der Eidesstattlichen Versicherung und bereits der Termin zur Abgabe dieser sind nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Sie müssen sich im Vorfeld darüber im klaren sein, was mit der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verbunden ist und eventuell was auf Sie zukommen kann. Dafür müssen Sie sich Ihrer persönlichen Situation genau bewusst sein.
Vorladung zu einem Termin – eidesstattliche Versicherung So ist bereits die Vorladung zu einem Termin für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine ernste Angelegenheit, die Sie ebenso behandeln sollten. Denn falls Sie zu diesem Termin unentschuldigt nicht erscheinen hat der Gläubiger die Möglichkeit einen Haftbefehl gegen Sie zu veranlassen.
Vermögensverzeichnis Das Vermögensverzeichnis welches Sie bei der eidesstattlichen Versicherung erstellen müssen, muss wahrheitsgemäß und vollständig sein. Das gesamte Verfahren dient letztendlich dazu Gläubigern in Ihre Vermögensverhältnisse Einblick zu gewähren (um z.B. Kenntnis von Arbeitgebern oder Konten für weitere Pfändungsmöglichkeiten zu erlangen). Vergessen Sie etwas auch nur fahrlässig in diesem Vermögensverzeichnis anzugeben, handelt es sich bereits um eine Straftat, die bis zu einem Jahr Haft bedeuten kann! Deswegen sollten Sie bei der Erstellung der Eidesstattlichen Versicherung höchste Sorgfalt walten lassen und sich nicht durch einen Gerichtsvollzieher, der nach einer erfolglosen Pfändung gleich die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung fordert, drängen lassen.
In diesem Fall können Sie die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erstmal verweigern und können diese später abgeben. Denn Fahrlässigkeit wird bestraft!
Angaben – falsch oder vergessen Angaben, die nicht fahrlässig vergessen oder fälschlich abgegeben wurden, können bis zu drei Jahren Haft bedeuten. Angegeben werden müssen alle Sachwerte, Vermögenswerte und Einkommensquellen. Kurz alles, was mit ihrer finanziellen Situation und Ihrem Vermögen zu tun hat, dabei interessiert sich das Gericht sowohl für die aktuelle Situation wie forscht sogar bis zu vier Jahre in die Vergangenheit.
Sind Sie verschuldet haben Sie wahrheitsgemäß über Ihre aktuellen Vermögensverhältsnisse Zeugnis abzulegen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie bereits vor der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung von Ihrer drohenden bzw. bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hatten. Und generell sind Sie als Schuldner dazu angehalten Ihr Vermögen zur Schuldentilgung zu verwenden, außerhalb der regulären Lebenshaltungskosten und Unterhaltsverpflichtungen.
Somit müssen Sie bei der Eidesstattlichen Versicherung auch angeben, was Sie bis zu vier Jahre in der Vergangenheit mit Ihrem Vermögen gemacht haben. Hier möchte das Gericht rausfinden, ob Sie zum Beispiel wertvolle Gegenstände an die Verwandtschaft verschenkt oder verkauft haben. Denn als Schuldner haben Sie nicht die Möglichkeit gänzlich frei über Ihre Vermögenswerte zu verfügen. Ihnen ist untersagt Vermögensverluste oder Vermögensminderung herbeizführen, andernfalls kann Ihnen Bankrott oder Vermögenshinterziehung unterstellt werden. Dies kann bei Verurteilung bis zu 5 Jahre Haft für Sie bedeuten. Auch das Verspielen des Vermögens in einem Casino wird bestraft, auch wenn es Strafminderung bei einer vorliegenden Spielsucht geben kann.
Das Gericht wertet bei der Strafbarkeit den Abstand zwischen dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und dem Zeitpunkt der Vermögensminderung.
Sind Sie sich bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung unsicher, nehmen Sie deshalb unbedingt professionelle Unterstützung in Anspruch! Diese können Sie bei einem Anwalt erhalten (Falls Sie kein ausreichendes Einkommen haben, gibt es die Möglichkeit über einen Beratungsschein kostenlos beraten zu werden) oder bei einer Schuldenberatungsstelle, oder auch beim Rechtspfleger des Amtsgerichts.
Wurden Sie wegen Bankrott oder Vermögenshinterziehung verurteilt, kann dies ebenfalls unangenehme Folgen bei einer nachfolgenden Verbraucherinsolvenz für Sie haben. Denn in diesem Fall kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden! Hierbei möchte der Gesetzgeber nicht Schulden erlassen, die Sie im Zusammenhag mit dem Begehen einer Straftat entstanden sind.
Falls es sich noch nicht herumgesprochen haben sollte:
Bei einer "eidesstattlichen Versicherung" bekommt man keine Versicherunspolice ausgehändigt. Man kann diese "Versicherung" somit auch bei keiner Versicherungs-gesellschaft abschließen.
Bei einer "eidesstattlichen Versicherung" versicherst (= versprichst) Du beispielsweise vor einem Gerichtsvollzieher, daß Du weder ein pfändbares Einkommen noch pfändbares Vermögen besitzt. Das wird dann beispielsweise auch bei der Schufa eingetragen; Du dürftest Dir damit ganz erheblich mehr Schwierigkeiten einhandeln: keine neuen Kredite, kein neues Girokonto, keine andere Mietwohnung ... und ... und ... und ... Normalerweise gilt das dann drei Jahre lang: Alle drei Jahre also das selbe Theater von vorne!
Das Einkommen Deines Freundes wird nicht angerechnet noch wird sein Eigentum angetastet (zimindest nicht bei einer "eidesstattlichen Versicherung).
Beim Schuldenabbau laufen weiterhin die Zinsen auf (die Zinsbelastung erhöht sich also), die Schulden werden also mehr. Wegen der Schulden solltest Du Dich also schleunigst mit einer seriösen Schuldnerberatung zusammensetzen! Wenn Du die Hilfe der Schuldnerberatung nicht umgehend in Anspruch nimmst, wirst Du in diesem Leben Deine Schulden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht mehr loswerden!
Eine eidesstattliche Versicherung hat drei Jahre gültigkeit,das Einkommen deines Freundes spielt keine Rolle.Die kannst Du nicht einfach so abschließen das wird vom Gläubiger beantragt wenn Pfändungen keinen Erfolg haben.Du solltest lieber eine Ratenvereinbarung treffen denn so eine EV läuft Dir Jahrelang nach und es wird schwer bei allem zu dem die Schufa befragt wird.Mietverträge Kredite Ratenzahlungen usw.