Ehemal. WG-Mitbewohnerin zahlt Anteil der Stromschlussabrechnung nicht
Ich bin vor Kurzem aus meiner 2er-WG ausgezogen und habe direkt die Abschlussrechnung meines Stromanbieters erhalten, der zufolge wir für einen bestimmten Zeitraum zusammen ca. 80 Euro nachzuzahlen haben. Da ich Vertragspartnerin mit dem Stromunternehmen war, wurde der Betrag von meinem Konto eingezogen.
Nach etlichen Kontaktversuchen und mehrmaligem Erinnern reagiert meine ehemalige Mitbewohnerin nicht auf mein Bitten und ihrem Anteil, der seit zwei Monaten auf meinem Konto hätte sein müssen, renne ich nun hinterher.
Es ist keine große Summe, dennoch habe ich für den Strom bezahlt, den sie verbraucht hat und will es dementsprechend wiederhaben.
Was tun, wenn sich die ehemalige Mitbewohnerin sich so verhält?
3 Antworten
Fordere sie schriftlich per Einschreiben und Rueckschein auf ihren Anteil bis zu einem bestimmten Zeditpunkt zu zahlen,.
Zahlt sie dann immer nocht nicht dann bleibt dir nichts anderes uebrig einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen und der wird dann vom Gericht ihr zugestellt werden mit weiteren Kosten.
Erst einmal wird nicht ueberprueft werden ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht, sondeern deine Freundin muss innerhalb einer beistimmten Frist Widerspruch einlegen und dann musst du Klage einrichen.
Widerspricht sie nicht dann ist der naechste Schrit einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid zu erlassen und die Kosten werden fuer die Freundin immer hoeher. Eines Tages wird dann ein Gerichtsvollzieher bei ihr auftauchen und das Geld beitreiben und an dich ueberweisen.
Danke erstmal!
Da es sich um eine relativ kleine Summe handelt, würde ich gerne möglichst nichts investieren.
Wie viel kostet der gerichtliche Mahnbescheid ohne Anwalt?
Ergänzung: In diesem Einschreiben bereits ankündigen, dass man nach fruchtlosem Ablauf der Frist gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wird.
Eines Tages wird dann ein Gerichtsvollzieher bei ihr auftauchen und das Geld beitreiben und an dich ueberweisen
Natürlich nicht von selbst. Er wird nur dann dort auftauchen, wenn man ihn beauftragt, sobald man einen Titel hat.
Und er wird nur dann das Geld überweisen, wenn dort bei der Freundin etwas zu pfänden ist.
Also juristisch da vorzugehen lohnt wohl nicht und kostet auch nur Nerven. Würde, sofern Du die Möglichkeit dazu hast, versuchen die Eltern zu erreichen und dann an die Vernunft zu appellieren.
Mahnbescheid?
Allerdings ist die Frage ob ihr das vertraglich auch vereinbart habt das sie die Hälfte zahlen muß.....
Nein, ist es nicht.
Reicht der Mietvertrag für den besagten Zeitraum als Nachweis?