Alleine Stromversorgung abmelden in WG?

5 Antworten

Der Vermieter hat da ganz bestimmt nix mit zu tun. Wenn du mit im Stromvertrag stehst, kannst du die Sperrung auch vereinbaren. Polizei insofern, als dass du eine Betrugsanzeige gegen den Mitbewohner einreichen kannst.

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 17:53

Okay, den Vermieter zu kontaktieren hat eher mit seinen anderen Machenschaften zu tun. Aber das hilft mir schon weiter danke sehr.

Du bist nicht der Vertragspartner des Stromanbieters. Also hilft dein Nachweis an den Anbieter herzlich wenig.

Du kannst die Stromrechnung bezahlen um die Sperrung abzuwenden und das Geld von deinem Mitbewohner zurückverlangen. Du kannst für die Zukunft die Sache umdrehen und den Strom monatlich zahlen und das Geld von deinem MB verlangen. Damit kontrollierst du dann den geldstrom und nicht dein MB.

Alles natürlich in der Vorraussicht, das dein MB dir seinen Stromanteil überweist.

Wenn schon Strom auf der Kippe steht, dann Kontrollier auch gleich Miete und Telefon.

Und Notfalls müsst ihr die Verwaltung der Wohnung umdrehen. Du zahlst alles und er gibt dir seinen Anteil, wenn du meinst, das du besser darin bist, das ganze zu verwalten.

Von welchen Konten das Geld an die Vertragspartner fließt ist egal. Dem Vertragspartner ist nur wichtig, das er das Geld bekommt.

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 17:59

Wir sind beide Vertragsparnter, alle Post ist an uns beide andressiert und wir haften beide dafür. Ich will die Sperrung nicht abwenden ich will sie durchziehen, da ich genug ausweichmöglichkeiten habe er aber nicht, er also gezwungen ist zu handel und zu zahlen. Wenn der Strom auf mich gehen würde, würde ich kein Geld von ihm sehen und er würde den Strom auf meine Kosten verbrauchen. Die anderen Sachen sind separat geklärt. Das Geld wird von seinem Konto abgebucht, aber damit er Geld für Drogen hat hebt er alles ab bevor der Anbieter etwas nehmen kann, ja ich denke ich bekomme das deutlich besser hin, aber nicht auf meine Kosten.

berlina76  02.04.2020, 18:05
@Heldensinal

Wenn ihr beide im Vertrag steht, dann hast du ein Problem, denn die Forderung geht nicht nur gegen deinen MB sondern auch gegen dich. Kein anderer Stromversorger mit ausßnahme des Grundversorgers wird dich dann noch nehmen, solange du Stromschulden hast.

Wenn euch der Strom abgeklemmt wird kostet zudem ein neuanklemmen etwa 100 € und erfolgt wirklich erst, wenn die Schulden bezahlt sind oder du mit dem Versorger eine Ratenvereinbarung gemacht hast.

Ich weis nicht, wie hoch die Stromschulden sind, aber solange sie in etwa die höhe des Neuanschlusses haben solltest du lieber überlegen diese zu zahlen und in den sauren Apfel zu beissen.

Was hast du denn sonst vor? Du kannst ja nicht nur Strom für deinen Teil der Wohnung anstellen lassen

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 18:09
@berlina76

Genau das ist doch mein Problem, gerade geht es einfach um Schadensbegrenzung. Die kosten der Sperrung und Neuanklemmung liegen zusammen bei dem Preis. Selbst wenn ich die Schulden zahlen würde, was ich ehrlich gesagt weder einsehen noch könnte, würde sich dann ja nichts ändern und es weiter damit gehen das neue Schulden entstehen und das ich als einzelperson ab jetzt den Strom für beide bezahle weil er nicht mit Geld umgehen kann, kann ja wohl nicht die Lösung sein. Ich bin nicht so sehr auf Strom angewiesen wie er, ich bin sehr selten im Haus, weswegen mein Teil eh schon sehr gering ausfällt..

Nun zu meiner Frage, darf ich dem Stromanbieter, welcher eh mit der Sperrung droht, alleine zustimmen und ein Termin für die Unterbrechung vereinbaren

brauchst du nicht. Diese wird in naher Zukunft von alleine durchgezogen.

damit die Kosten nicht noch weiter steigen

die Abschläge werden trotzdem fällig. Wird nicht gezahlt , werden zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Ich denke nicht das du darauf Lust hast. demzufolge entsteht dann ein schufaeintrag.

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 18:28

Würde es gerne beschleunigen, um die anfallenden Kosten zumindest etwas zu minimieren, Kundenservice sagte es geht theoretisch, aber die zuständigen haben heute schon Feierabend. Ich will erstmal verhindern, dass wenn ich die Kosten erstmal übernehme, ich dann auch noch für seinen Strom bezahle und der sich alles einsteckt. Sobald die Abstellung geklärt ist werde ich eine Zahlung mit dem Versorger besprechen und weitere Schritte bezüglich des Betruges meines Geldes einleiten.

Der Abschlag wurde nicht gezahlt an den Lieferant u es interessiert auch herzlich wenig, dass du ihm das Geld gegeben hast!

Die Sperre wird bald kommen u dann wird es richtig teuer

Willst du die Sperre umgehen, zahlst du den aussstehenden Gesamtbetrag

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 17:52

Es geht darum dass ich die Sperrung beschleunigen will damit keine weiteren Kosten entstehen und ob ich als einzelner dies entscheiden kann.

Maleficent666  02.04.2020, 17:54
@Heldensinal

Ähm ja, ihr bekommt keinen Vertrag auf diese Wohnung mehr, solange die Schulden nicht beglichen sind!

Und das zu entsperren, ist teuer!!

Nein kannst du nicht

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 18:00
@Maleficent666

Die Sperrung kommt mich günstiger als weiter die Mahungen steigen zu lassen. Und wieso kann ich es nicht wenn es auch über meinen Namen läuft und ja auch meine Schufa betreffen würde?

Hi,

du hast doch gar kein Vertrag mit dem Stromanbieter!

Also kannst du dem Stromanbieter auch nichts vorschlagen oder vereinbaren!

Für den Stromanbieter gibt es nur EIN Vertragspartner.

Dein Vertragspartner ist dein Mitbewohner!

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 18:02

Der Stromanbieter selbst sagt, dass sowohl mein Mitbewohner als auch ich der Partner sind, also gibt es wohl doch die Möglichkeit mehr als einen zu haben. Meine Frage ist, wenn ich die Nachteile dieser Partnerschaft habe, habe ich auch die Rechte? Und es gibt eine extra Abteilung an die ich verwiesen wurde die genau diese Leistung anbietet, es geht bloß darum ob ich das Recht dazu habe.

herja  02.04.2020, 18:05
@Heldensinal
Der Stromanbieter selbst sagt, dass sowohl mein Mitbewohner als auch ich der Partner sind,

Dafür muss es ja auch einen schriftlichen Vertrag geben!

Aus diesen Vertrag ergeben sich auch alle Rechte und Pflichten für euch beide.

Heldensinal 
Beitragsersteller
 02.04.2020, 18:34
@herja

Ja, aber es fehlt der Part "Mein Mitbewohner versucht mich zu verarschen", auch wenn beide als Partner geführt werden, ist der Vertrag der selbe den eine einzel Person erhält, da ist so etwas nicht enthalten.