Kann ein Käufer über ebay(ka) auf Rückabwicklung bestehen, wenn er die Anzeige falsch gelesen hat und nun meint er hätte weiteren Anspruch auf zusätzl. Artikel?

4 Antworten

Wenn als Bildunterschrift nicht explizit darauf hingewiesen ist, dass einige abgebildete Artikel nicht zu diesem Angebot gehören, kann er davon ausgehen, dann es ein Angebot ist. Die separaten Preise der abgebildeten Artikel sind zweitrangig, wenn sie auf dem Bild nicht explizit ausgeklammert wurden.

hamp1234 
Beitragsersteller
 20.12.2015, 09:20

Es gibt nur die Möglichkeit ein Galeriebild zu gezeigt wird und alle anderen Bilder werden beim Anklicken der Anzeige angezeigt, somit bezieht sich die Anzeigen-Überschrift auf das Galeriebild. Im Text steht es explizit mit den separaten Preisen. Reicht das nicht aus?

Novos  20.12.2015, 09:22
@hamp1234

Auf dem Galeriebild ist nur der eine Artikel auf einem Bild zu sehen?

hamp1234 
Beitragsersteller
 20.12.2015, 13:13

Wieso bildest Du Dinge ab, die nicht zum Angebot gehören? Das muss Ärger nach sich ziehen. Jemend, der deswegen geklagt hatte, hat recht bekommen, weil das unter Täuschung zählt. Zumindest muss im Angebot dick stehen: Sie erhalten nur... ohne das abgebildete Nebenmaterial. Ich hoffe, das ist Dir eine Lehre, sonst wirst Du noch viel mehr Ärger bekommen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, gibt das weiter, und dann wird gegen Dich entschieden.

Wenn deutlich erkennbar war, dass die jeweiligen Artikel separat zu kaufen sind, hat der Käufer Pech gehabt, wenn er nicht richtig liest.

Das kommt wahrscheinlich darauf an wie die anziehe formuliert ist. Ist aus dem Text klar ersichtlich um welchen Artikel es sich handelt?

hamp1234 
Beitragsersteller
 20.12.2015, 08:35

ja, absolut

melinaschneid  20.12.2015, 08:35

Das soll natürlich Anzeige heißen