Jacke verkauft, die Schäden aufweist, was passiert?
Ich habe eine Jacke über Ebay Kleinanzeigen verkauft und nach erhaltener Überweisung verschickt. Der Kunde hat nach Erhalt zwei Flecken bemerkt (die mir nie aufgefallen waren). Da ich angegeben habe, dass es wie üblich beim Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme gibt, habe ich angeboten dem Käufer 15-20 € für die Reinigung dieser zu bezahlen. Dieser ist damit aber nicht einverstanden und möchte sein Geld wieder. Ich habe ihm mitgeteilt er solle mir die Jacke zurückschicken aber da protestiert er auch und sagt, ich solle erst das Geld schicken + Versandkosten. Wer hat jetzt recht und was sollte ich tun?
4 Antworten
Die Forderung deines Käufers entspricht etwa § 437: Rechte des Käufers bei Sachmangel:
Abs. 1 Nr. 2 Kaufpreisminderung: Das hast du durch das Reinigungsangebot angeboten. Abs. 1 Nr. 3: Rücktritt vom Vertrag: Das ist das was dein Käufer nun verlangt.
Die Auswahl zwischen Rücktritt und KP-Minderung liegt jedoch beim Käufer.
Zurücktreten kann dieser nur, wenn ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Dies ist jedoch voliegend unwichtig, da du ja bereits mit der Rücknahme einverstanden warst.
Allerdings müsst ihr eure Leistungen Zug-um-Zug rückabwickeln (gleichzeitig) § 348.
Anwendung findet nun nach § 348 S. 2:
§ 320. Laut deiner Schilderung hast du zuerst erklärt, er solle dir die Jacke schicken. Dies kommt einer Erfüllung Zug-um-Zug gleich. Das heißt, du brauchst so lange nicht zu zahlen, bis er dir die Jacke zurückschickt.
§§ = BGB
Auch bei Privatkäufen muss der Artikel der Beschreibung entsprechen. Man kann nicht einfach Schrott verkaufen, in der Beschreibung lügen und sagen "Privatkauf keine Rücknahme" So funktioniert die Welt nicht.
Lasse dir die Flecken zeigen und wenn sie da sind musst du eben den Artikel zurück nehmen. Lasse dir aber vorher den Artikel schicken und zahle nicht vorher das Geld zurück. Will er das nicht dann ist das sein Problem.
Sofern du die tatsächliche Beschaffenheit der Ware weder durch Text noch Fotos benannt hast, liegt eine Sachmangel gem. § 434 I BGB vor. Flecken sind gerade keine Beschaffenheit, "die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.".
Dieser Sachmangel berechtigt den K zu Rücktritt vom Vertrag, § 437 BGB.
Nach Rückerhalt der Ware schuldest du ihm Kaufpreis nebst Versandkosten zurück.
Sofern der VK die mangelhafte Ware nicht direkt abholt, muss er die Kosten für die Rücksendung der Ware tragen. Ein Anspruch auf einen Vorschuss der Rücksendekosten steht dem K nach allgemeiner Auffassung nicht zu. Gleichwohl rate ich, dem K eine Rücksendeetikett zur Verfügung zu stellen, bevor er auf den deutlich teureren unfreien Versand zurückgreift: https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/online-frankieren.html?type=ShipmentEditor
G imager761
Leider bleibt unklar, wie du die Jacke beschrieben hast?
Hat dir der Käufer Bilder der angeblichen Flecken geschickt?
Wenn ihr Beide euch auf die Rücknahme geeinigt habt, läuft das so ab, dass er erst die Jacke zurückschickt und du ihm dann die vereinbarte Summe erstattest.
Die Beschreibung 'keine Garantie oder Rücknahme' ist genauso üblich wie sinnlos. Einzig die Gewährleistung auszuschliessen hätte einen Sinn gehabt. Allerdings nicht einen von der Beschreibung abweichenden Artikelzustand gerechtfertigt.