Ebay Kleinanzeigen: Muss ich meine beim Verkauf intakte Ware zurücknehmen, wenn der Käufer nach dem Kauf behauptet sie sei kaputt?
Ich habe eine Anlage bei Kleinanzeigen reingestellt und sie dort auch möglichst genau beschrieben. Bei mir lief die Analge nach mehrmaligem, zeitnahem Testen immernoch einwandfrei.
Heute kam jemand die Anlage abholen und testet sie in meinem Beisein mit einer von ihm mitgebrachten CD. 20 Sekunden lies er laufen, dann schaltete er die Anlage aus, bezahlte mich und ging mit der Anlage.
Jetzt (2h später) will er die Anlage zurück geben weil sie angeblich nach dem 2 oder 3 Song nicht mehr weiter abspielt. Dies war, als ich sie getestet habe, nicht der Fall. Ich sagte das ich die Anlage nicht zurücknehmen werde, weil sie bei mir funktionierte und er sie auf dem Transport auch beschädigt haben könnte.
Jetzt droht er mir ("ich weiss jetzt wo sie wohnen, sie werden schon sehen was sie davon haben..."). Ich sagte darauf hin das ich mich bedroht fühlte und er sagte, das er damit bloss meinte er werde mich anzeigen.
Ich bin total in Panik. 1) weil er mir gedroht hat und ich als Frau alleine wohne und 2) das ich die Klage aus irgendeinem Grund verlieren könnte, wenn der mich anzeigt. Aber bei mir lief die Anlage wirklich einwandfrei. Dafür haben ich allerdings keine Zeugen, genauso wenig wie für die Kaufabwicklung und seinen Test vor Ort.
Kennt sich da jemand aus und weiß auf was ich mich einstellen muss?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
8 Antworten
Zunächst einmal cool bleiben!
Mache Dir keine Sorgen, der Käufer hat sich die Anlage vor Ort bei Dir angesehen und gekauft.
Wenn Du dir nichts vorzuwerfen hast, Du von einem Mangel nichts wußtest, dann hast Du auch nichts verschwiegen.
Anzeigen kann er dich nicht, die Polizei ist für sowas nicht zuständig!
Wenn dann muss er zum Anwalt und Dich verklagen. Ich weiß nicht wieviel Du für die Anlage bekommen hast, denke aber mal, dass sich dieser Aufwand für den Käufer nicht lohnt, erst recht, wenn er das Risiko hat, zu verlieren.
Wenn er Dir weiter droht, Du dieses womöglich durch Zeugen auch beweisen kannst, drehst Du den Spieß um!
Anzeige bei der Polizei! Weil das musst Du dir nicht gefallen lassen!
Ich drücke Dir die Daumen, alles wird wieder gut!
Ganz ruhig bleiben: alles richtig gemacht! Er hat das Ding getestet und du hast ihm nach bestem Gewissen eine funktionierende Anlage verkauft, die bei dir funktioniert hat.
Sie kann ihn im Auto umgefallen sein, oder im Treppenhaus auf die Stufen gefallen, und jetzt versucht er das rückgängig zu machen.
Er weiß ja außerdem nicht, daß du alleine wohnst. Er wird dich nicht anzeigen! alles Bluff. Es wird auch keine Klage geben!
Sollte er bei dir vor der Tür stehen, mach nicht auf. Lade dir aufs Handy aggressives Hundegebell runter, und wenn er klingelt, spiel das ab daß er es hört
Wenn er weiter droht, druck die Emails aus und geh zur Polizei.
Haha Hundegebell, eine sehr gute Idee. Vielen Dank für die Antwort. Ich bin einfach nur ein bisschen in Panik, weil er sehr freundlich wirkte und die Unterhaltung sehr nett war und als ich ablehnte, weil bei mir alles funktionierte flippte er aus. Das macht mir halt Sorgen. Aber ja, sollte ich noch etwas hören werde ich ihn auf jeden Fall anzeigen. Er war ja nicht mal bereit normal zu diskutieren.
Nein, für dich besteht kein Risiko einer Anklage. Lediglich als gewerblicher Verkäufer wärst du ggf. verpflichtet Ware zurück zu nehmen und Garantie zu gewähren. Noch ein kleiner Tipp: Am besten direkt in der Anzeige darauf verweisen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und du die Ware weder umtauscht noch Garantie gewährst. Und sollte der Typ dir weiter offensichtlich drohen, dann droh ihm ebenfalls mit Polizei!
Kennt sich da jemand aus und weiß auf was ich mich einstellen muss?
Zunächst gehe ich davon aus, das ihr beide Verbraucher i. S. d. G. seit ("Privat").
Hier wäre dann zu klären, ob im Angebot eine "Haftung für Sachmängel" ausdrücklich ausgeschlossen wurde. "Keine Garantie, Rücknahme" meint da etwas ganz anderes; "Gewährleistung" wäre veraltet, aber n. h. M. noch zulässig.
Dann, ob dieser Auschluss bereits einmal verwendet wurde, demnach als AGB gilt und einer Inhaltsprüfung n. § 307 BGB unterliegt und insofern unwirksam vereinbart wäre, wenn es dem Zusatz fehlt: "Die Haftung wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."
Meint: Ohne oder mit nichtigem Sachmängelhaftungsausschluss greift deine gesetzliche zweijährige Sachmangelhaftung :-O
G imager761
Vielen Dank für die Antwort. Verstehe ich das richtig: ich habe nicht geschrieben in der Anzeige "keine Haftung, Gewährleistung, Garantie ". Deshalb muss ich sie zurücknehmen?
Aber es ist ein Privatkauf von beiden Seiten, ich dachte da sei klar das es so eine Absicherung nicht gibt.
Auch wenn das nicht weiter hilft, aber diese Kleinanzeigen sind eigentlich dafür da um jemand Vorort zu finden ... das elendige Versenden ist im höchsten Maße mit Risiko verbunden. Auf beiden Seiten. Der zu wünschende Fall ist vorbei kommen ansehen , vorführen .handeln und mitnehmen. So verführerisch wie es manchmal ist. Die Gefahr ist rel.hoch das es Probleme im Nachhinein gibt.
Er hat sie ja getestet und abgeholt. Er kam augenscheinlich aus meiner Stadt. Versand habe ich nichts. Ich habe bis jetzt als Käufer und Verkäufer keine Probleme gehabt. Ich gebe jeden Mangel der mit bekannt ist an. Ich habe ja nichts davon, wenn ich falsche Angaben mache und dann verklagt werde. Aber trd vielen Dank für Ihren Tipp.