Käufer will roller zurückgeben-darf er das?
Hallo,ich hoffe wirklich dass mir jemand helfen kann.habe schon speziell nach einem rechtsforum gesucht aber nichts gutes gefunden.Also folgendes :
Ich habe einer freundin von mir (oder eher bekannten) meinen roller verlauft. Vereinbart waren 400 euro. Es handelt sich um einen Kauf von privat zu privat.Ich habe einen kaufvertrag aufgesetzt, jedoch ohne hinweise auf rückgabe o.ä. Ihr vater ist kfz menchaniker un hat sich das ding vorher angesehn und alles für gut erklärt. Jetzt nach ca 1 woche meinte sie der roller würde ab und zu spinnen und plötzlich langsamer laufen also max. 20 km/h (ist ein 50ccm).Okay,ich dachte er stand ein jahr bei mir im keller,also wirds sicher daran liegen. Will ich mal nett sein un sage ich übernehme die reperaturkosten und danach bekommt sie ihn wieder und hat keine extrakosten für sich. ABER: sie meint jetzt sie hätte einen billigeren markenroller gesehn,den sie lieber kaufen würde, da sie auch vor allem meint der roller würde spinnen weil er eben kein markenroller ist. Ich kann doch nicht mehr tun als die kosten zu übernehmen???Hat sie überhaupt ein rückgaberecht da es sich um privat handelt?Ich habe den roller im guten gewissen verkauft, und denke eben dass er etwas spinnt weil er über ein jahr stand...was kann ich tun?wäre super wenn mir jemand helfen könnte der sich damit ein wenig auskennt.
liebe grüße
10 Antworten
Sie hat kein recht auf eine Rückgabe. Du bist schon sehr nett gewesen und hast angeboten die jetzige Macke zu übernehmen. Das hättest Du auch nicht machen müssen. Immerhin hat die Käuferin und sogar ein Fachmann den Roller vorher angesehen und für OK befunden.
Keine Ahnung inwieweit das in denem Fall gilt..aber du hättest besser im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es kein Rückgaberecht und keine Garantie gibt....
Das Widerrufsrecht stellt gemäß § 355 BGB ein Recht jeden Verbrauchers dar, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz „pacta sunt servanda“, wonach Verträge normalerweise für beide Seiten verbindlich sind. Es ist ein zwingend eingeräumtes Recht für Verbraucher bei Verträgen, bei denen per Gesetz ausdrücklich ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt wird.
Noch so nen Klops! Der Fragesteller ist KEIN Unternehmer! Ergo gibts dort kein Rückgaberecht!
Gekauft wie gesehen!
Rücknahme oder Rückgabe ausgeschlossen!
Den Roller brauchst du nicht zurücknehmen. Da hat deine Freundin Pech. Deine Freundin kann lediglich zwei mal NACHERFÜLLUNG verlangen. Heißt sie kann die Reparatur des Rollers verlangen was du ja angeboten hast. Das unten aufgeführte gilt für alle Privatverkäufe.
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Nein, sie kann ihn nicht zurück geben nur weil sie einen anderen kaufen möchte.