EBay - Kombiversand - rechtliches Problem - wer hat recht?
Hallo zusammen. Ich verkaufe hobby mäßig bei Ebay,habe etwa so 400 Artikel gelistet.Verkaufe auch relativ regelmäßig etwas...- Ich habe keine bösen Absichten und möchte natürlich das jeder der bei mir etwas kauft zufrieden ist. Nun zu meinem problem:In meiner Beschreibung steht unten folgendes:
Kombiversand möglich um Versandkosten zu sparen. Privatverkauf keine Rücknahme/Umtausch oder Garantie.
Jemand hat auf mehr als 10 Artikel geboten und ersteiger,der käufer bat mich sogar Knapp 2 Wochen zu warten,da er immer weiter auf Artikel geboten hat.Ich habe zugestimmt,so waren die gekauften Artikel lange Zeit natürlich nicht verkaufbar.Ist ja klar :) Da diese Person diese ersteigert hat. Die Artikel haben jeweils einen unterschiedlichen Versandpreis.Versand besteht meiner Meinung nach nicht nur den tatsälichen Versandkosten. Als die letzte Auktion auslief,habe Ich durch ebay einen Kombiversand gestartet und die Porto Kosten waren automatisch auf über 20€.Ich habe dem Käufer 1/4 der gesamten Porto kosten erstattet. Da hat das Problem angefangen. Der Käufer weigert sich und schreibt mir er bezahle NUR den einzelnen Euro der jeweiligen Artikel und die tatsälichen anfallenden versandkosten. Ich habe Ihm geschrieben das er nicht einfach kaufen kann um dann selbst die preise zu bestimmen und wenn er fragen zu Versand hätte,hätte er mir schreiben können.Ich habe versucht das zu klären und er meinte ich soll ihn nichtmehr belästigen...Er ist anwalt und man wird schon sehen.Ebay Hotline gibt mir recht nach meinem anruf.Ebay Hotline gibt ihm recht nach seinem Anruf (zumindest laut ihm) Jetzt ist es so,das bei allen Artikeln ein Fall wegen nichtbezahlt offen ist. Wer ist im recht? Wir haben uns am Ende geeinigt die Auktionen abzubrechen.Dies geht ja gerade nicht weil ein Fall offen ist.
Fragen: 1.Wer hat recht? 2.Was würde passieren wenn ich den Kauf abbreche?kann er dann trotzdem negativ bewerten?Geht bei sovielen Artikel meine Statistik kaputt?
Ihr würdet mir sehr helfen.Ja in Zukunft werde ich das direkt in das Angebot schreiben das ich ab einer bestimmten Anzahl an Artikeln Versand Rabatt % gebe.Aber man lernt immer erst hinterher.
Danke :)
5 Antworten
Erstens , nei 400 angeboren Artikeln bist Du kein Privathändler sondern das sieht nach gewerblichem Handel aus . Ebay wir es dir mitteilen. Auch das Finanzamt durchsucht Ebay nach so etwas
Melde ein Gewerbe an. hier findest du die nötige Information:
http://www.klicktipps.de/download.php#gewerbe
Was Du bei Ebay beachten musst , findest du hier :
http://verkaeuferportal.ebay.de/anleitung-fuer-neue-verkaeufer-gewerblich
Er ist anwalt und man wird schon sehen.Ebay Hotline gibt mir recht nach meinem anruf.Ebay Hotline gibt ihm recht
Das ist kompletter Unsinn , Ebay darf gar keine Rechtsberatung geben.
Danke für die links
Mit anderen Worten hast Du über 15 Euro für Artikel verlangt, die man bequem in einen Karton legen kann? Das ist in der Tat zuviel. An den Versandkosten bereichert man sich nicht. Wenn Du Kombiversand anbietest, musst Du auch adäquate Versandkosten erstellen. Wenn du jetzt für jeden Posten eine negative Bewertung bekommst, witrst Du bei ebay gesperrt.
Ach ja, und Deinen Zusatz: Keine Garantie, kein Umtausch kannst Du vergessen, weil erschlichtweg falsch ist. Hast Du von irgend jemand abgeschrieben. Garantie kannst Du nie geben, die gibt nur der Hersteller. Du kannst nur die Gewährleistung ausschließen, und das beimhaltet gleichzeitig, dass kein Umtausch stattfindet.
Das wiederum gilt aber nur, wenn Du Artikel sendest, die absolut der Beschreibung entsprechen. Sonst ist es dann eine Mängelmeldung, und die hebelt solche Zusätze wieder aus.
Du kannst gern einen kleinen Aufschlag machen, wird jeder anerkennen, aber er darf nicht übertrieben sein.
Geht bei sovielen Artikel meine Statistik kaputt?
Ja.
Er ist anwalt und man wird schon sehen
Sind die meisten ebay-Käufer mit Verwandschaft.
Dein Problem liegt an anderer Stelle und dafür braucht kein Käufer Anwalt zu sein:
Ich verkaufe hobby mäßig bei Ebay,habe etwa so 400 Artikel gelistet.V
Lies das mal:
https://www.wbs-law.de/allgemein/gewerblicher-verkaeufer-trotz-angabe-privatverkauf-bei-ebay-1574/
Und dafür braucht keiner Anwalt oder nicht zu sein, um dich den Finanzämtern zu melden:
https://www.wbs-law.de/allgemein/gewerblicher-verkaeufer-trotz-angabe-privatverkauf-bei-ebay-1574/
Okay schon die 2te Antwort in diese richtung.Ich werde nichtsmehr einstellen.Das löst das obere Problem nicht...
da wäre, nach meinem Wissen, mal ein Urteil zu fällen:
Als die letzte Auktion auslief,habe Ich durch ebay einen Kombiversand
gestartet und die Porto Kosten waren automatisch auf über 20€.Ich habe
dem Käufer 1/4 der gesamten Porto kosten erstattet.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass 10 Artikel à EUR 1,00 einen Paketversand mit EUR 20,00 Kosten ergeben. Wenn ich zum teuresten Paketpreis noch die eventuell gleiche Summe an neuem Verpackungsmaterial hinzurechnen, bin ich noch weit von EUR 20,00 entfernt.
Meine Versandkosten lasse ich nicht einen Versandkostenkalkulator von ebay bestimmen.
"Privatverkauf keine Rücknahme/Umtausch oder Garantie."
bei ca. 400 gelisteten artikeln und regelmässigen verkäufen sieht das jedes gericht als handel.
da ist nichts mehr mit "ich mache das privat."
also ist da rückgabe und gewährleistung nicht auszuschliessen.
Ok also werde ich demnächst erstmal nichtsmehr einstellen um weitere Probleme zu meiden.Das hilft mir im oberen Fall leider nicht.Aber danke
Hallo
Da musst du etwas vorsichtig sein. Bei ca 400 gelisteten Angeboten bist du kein privater Verkäufer .
Der Käufer muss den Kauf abbrechen,du musst dann nur zustimmen.
Schöne Grüsse
Jürgen
Ebenfalls danke.Ich schreibe zum 3ten mal das ich keine Artikel mehr einstelle.
Beide Partien können momentan den Kauf nicht abbrechen.Da ein Fall bei ebay geöffnet ist.....
Okay vielen dank.Werde nichtsmehr einstellen und hoffe das diese Sache gut ausgeht.Ich versuche mich mit dem Käufer zu einigen das er nur den paket preis zahlt