Käufer möchte Transaktion abbrechen bei Ebay. Ich als Veräufer habe das abgelehnt was nun?

8 Antworten

Neuerdings hat ebay die Funktion "abbrechen" eingeführt, damit kann der Käufer bis eine Stunde nach dem Kauf die Aktion abbrechen. Ist gedacht für unbedachtes Kaufen mit dem Phone oder unüberlegtes Handeln. In dieser einen Stunden gilt der Kauf als abgebrochen, auch wenn Du damit nicht einverstanden bist. Danach ist das nicht mehr möglich und es liegt in Deinem Ermessen, ob Du dem Abbruch zustimmst oder nicht.

Je nachdem wie hoch der Preis ist, um den es geht, bleibst du wahrscheinlich trotzdem auf dem Artikel sitzen und bekommst kein Geld. Denn eine Klage dürfte sich erst rechnen, wenn es zumindest um einen dreistelligen Betrag geht.

Du hast eigentlich nur die Möglichkeit, bei ebay einen Fall zu eröffnen. Dann muss der Käufer Stellung beziehen und bekommt ein bisschen Druck von ebay. Das ist aber natürlich am Ende auch nichts Rechtsverbindliches.

Nichts er muss bezahlen.

Halte daran fest es an ihn zu verkaufen

Hallo,

ich gehe wie Du davon aus, daß der Vertrag gültig ist und der Käufer die ersteigerte Ware bezahlen muß. Wie so oft gibt es aber auch hier mit Sicherheit einen Unterschied zwischen Recht haben und sein Geld bekommen. Bestehe schriftlich auf Erfüllung des Vertrages und setz eine Frist, bis wann der Käufer bezahlen muß. Wenn er nicht zahlt, bleiben Dir wohl nur rechtliche Schritte übrig.

Alles Gute,

Willy

railan  12.01.2016, 13:09

Das ist doch mit 99%iger Sicherheit ein Kind und dann kommen die Eltern und fechten den Vertrag an...

Willy1729  12.01.2016, 13:10
@railan

Das geht aus der Frage nicht hervor. Bei einem Kind hat er wahrscheinlich Pech gehabt.

Schuhsohle  12.01.2016, 13:20
@Willy1729

Lohnt doch den ganzen Aufwand nicht, Willy1729. Man muss doch nicht immer mit dem Kopf durch die Wand bei solchen Kleinigkeiten ;-)

Willy1729  12.01.2016, 13:23
@Schuhsohle

Aus der Frage geht auch nicht hervor, um welchen Betrag es geht.

Bei Bagatellbeträgen lohnt sich der Aufwand gewiß nicht.

Dennoch sollte der Käufer ruhig ein paar Unannehmlichkeiten erfahren, damit ein solches Verhalten nicht einreißt.

Willy

09005809000  07.06.2019, 00:05
@railan

Es gibt eine BGB-Regelung dazu. Missbrauch durch den achtjährigen Sohn ist keine Ausrede.

hamburgerjung90 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 13:45

es geht hier um einen betrag von 30€, abgesehen von Zeit und nerven die wegen sowas draufgehen.....

Willy1729  12.01.2016, 19:21
@hamburgerjung90

Da kannst Du den Weg zum Anwalt vergessen. Melde ihn bei Ebay und gib ihm eine entsprechende Beurteilung.

Alles Gute,

Willy