Arbeitgeber möchte meinen YouTube-Channel sehen und mir verbieten Videos zu drehen - soll ich kündigen?
Ich bin Angestellter in einem Unternehmen und mache hobbymäßig Videos auf YouTube (Motovlogs), die ich in meiner Freizeit drehe und selbstverständlich zuhause schneide. Muss mein Chef den Namen wissen und darf er mir meinen Content vorschreiben ?
5 Antworten
Deine derartigen privaten Aktivitäten gehen Deinen AG nichts an.
Ich stimme allen bereits gegebenen Antworten zu. Privates und Berufliches darf und soll getrennt werden. Sofern dein Hobby nichts mit der Arbeit zu tun hat, oder es in irgendeiner Weise deine Firma betrifft, würde ich darüber nichts sagen.
Die Frage ist jedoch, woher er weiß, dass du auf YouTube aktiv bist.
Wenn das nichts mit deiner Arbeit zu tun hat, dann geht es deinen Chef auch nichts an. Kündigen würde ich nicht, sonst bekommst du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wenn dein Chef die Vertrauensbasis verletzt sieht, weil du ihm die Angaben nicht zugänglich machst, muss er dich kündigen. LG Lazarius
So lange deine YouTube aktivitäten nichts mit der Firma zu tun haben, geht es den Chef erstmal nichts an.
Was anderes wäre es wenn du dort regelmäßig über interna des Arbeitgebers plauderst oder dich im Netz so asozial verhälst, dass das ein negatives Licht auf die Firma wirft.
Wenn deine Arbeit dadruch beeinträchtigt ist. Oder das Unternehmen dadurch schäden zu tragen hat. Kann er dies.