durchgehen verboten?

4 Antworten

Unter der Voraussetzung, dass im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht, ist die Einfahrt laut Mietvertrag Bestandteil des gesamten Mietobjektes. Dann dürfen sie die Durchfahrt verbieten. Sie haben die vollständige Verfügungsgewalt über das angemietete Gesamtobjekt inklusive Einfahrt.

Die Einfahrt wird in diesem Falle wie die Wohnung behandelt, die durch den Mietvertrag gegen die Benutzung Dritter geschützt ist.

Vampire321  10.07.2021, 10:57

Es geht nicht um eine Durchfahrt, sondern ob jemand der von/zur Einfahrt will durch den Garten des Nachbarn GEHEN darf

Katharina010  10.07.2021, 10:59
@Vampire321

Okay, aber das würde den Sachverhalt juristisch nicht ändern. Es hängt davon ab, was im Mietvertrag steht, den wir nicht kennen.

Maur1ce797 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 10:59
@Vampire321

Durch den Garten?

Vampire321  10.07.2021, 11:01
@Maur1ce797

Darum Geht es dir doch, das dein Nachbar durch deinen Garten zu seiner einfahrt trampelt, oder?

Vampire321  10.07.2021, 11:03
@Katharina010

Stimmt… aber im Mietvertrag kann nichts anderes stehen, als im Grundbuch - sofern beide Immobilien nicht denselben Eigentümer haben

Maur1ce797 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 11:07
@Vampire321

Nein es geht mir darum ob mein Nachbar den Durchgang durch seine Einfahrt verbieten darf

Katharina010  10.07.2021, 11:09
@Maur1ce797

Ich nehme an, dass ihr denselben Vermieter habt. Wenn das so ist, dann frage den Vermieter, ob die Einfahrt Bestandteil des Mietvertrages sei.

Vampire321  10.07.2021, 11:11
@Maur1ce797

seine Einfahrt oder den Grünstreifen vor dem haus?

du drückst dich missverständlich aus

Maur1ce797 
Beitragsersteller
 10.07.2021, 11:26
@Vampire321

Ich habe in keiner Weise von dem Garten oder einem Grünstreifen gesprochen, es ging bloß um die Einfahrt

Vampire321  10.07.2021, 13:41
@Maur1ce797

also die Lücke in der Hecke zur Straße… und wo geht der Nachbar hin?

soll heißen: kommt der über denngeogladtertrn/geteerten weg direkt zu seiner Wohnung oder muss der über die Grünflächen Latschen?

Da wird bestimmt mit dem Vermieter ein wegerecht vereinbart sein

Das kommt wie immer darauf an. Wenn es der Zugang zum Mietgegenstand ist werden die Zusteller/Besucher kein Verbot bekommen/erwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mieter haben gar nichts zu verbieten. Höchstens der Eigentümer. Mal den fragen.

OnePerson19  10.07.2021, 10:52

Wenn der Bereich von den Mietern auch gemietet ist, so ist natürlich der Mieter dahingehend befugt.

Vampire321  10.07.2021, 10:53

Wegerechte sind im Grundbuch eingetragen, da gaben Vermieter und Mieter gar nix zu quaken

steht es drin, ist es erlaubt

steht es nicht drin, ist es nicht erlaubt… ganz einfach