durchgehen verboten?
Guten Tag,
Wie auf dem Bild unschwer zu erkennen ist, befindet sich dort eine Einfahrt, welche zu den Privatmietern zur linken Seite gehört.
Dürfen die Mieter den Durchgang durch diese Einfahrt verbieten? (da die Einfahrt mit dem öffentlichen Bürgersteig verbunden ist)
Vielen Dank vorab für die Info.
Mfg.
4 Antworten
Unter der Voraussetzung, dass im Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht, ist die Einfahrt laut Mietvertrag Bestandteil des gesamten Mietobjektes. Dann dürfen sie die Durchfahrt verbieten. Sie haben die vollständige Verfügungsgewalt über das angemietete Gesamtobjekt inklusive Einfahrt.
Die Einfahrt wird in diesem Falle wie die Wohnung behandelt, die durch den Mietvertrag gegen die Benutzung Dritter geschützt ist.
Okay, aber das würde den Sachverhalt juristisch nicht ändern. Es hängt davon ab, was im Mietvertrag steht, den wir nicht kennen.
Durch den Garten?
Darum Geht es dir doch, das dein Nachbar durch deinen Garten zu seiner einfahrt trampelt, oder?
Stimmt… aber im Mietvertrag kann nichts anderes stehen, als im Grundbuch - sofern beide Immobilien nicht denselben Eigentümer haben
Nein es geht mir darum ob mein Nachbar den Durchgang durch seine Einfahrt verbieten darf
Ich nehme an, dass ihr denselben Vermieter habt. Wenn das so ist, dann frage den Vermieter, ob die Einfahrt Bestandteil des Mietvertrages sei.
Ich habe in keiner Weise von dem Garten oder einem Grünstreifen gesprochen, es ging bloß um die Einfahrt
also die Lücke in der Hecke zur Straße… und wo geht der Nachbar hin?
soll heißen: kommt der über denngeogladtertrn/geteerten weg direkt zu seiner Wohnung oder muss der über die Grünflächen Latschen?
Da wird bestimmt mit dem Vermieter ein wegerecht vereinbart sein
Das kommt wie immer darauf an. Wenn es der Zugang zum Mietgegenstand ist werden die Zusteller/Besucher kein Verbot bekommen/erwarten.
Mieter haben gar nichts zu verbieten. Höchstens der Eigentümer. Mal den fragen.
Wenn der Bereich von den Mietern auch gemietet ist, so ist natürlich der Mieter dahingehend befugt.
Wegerechte sind im Grundbuch eingetragen, da gaben Vermieter und Mieter gar nix zu quaken
steht es drin, ist es erlaubt
steht es nicht drin, ist es nicht erlaubt… ganz einfach
Es geht nicht um eine Durchfahrt, sondern ob jemand der von/zur Einfahrt will durch den Garten des Nachbarn GEHEN darf