Einfahrt wurde etwas zugeparkt

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, dir bleiben leider nicht viel Möglichkeiten. Du kannst die Polizei rufen. Die werden den Pkw verwarnen und gut. Solange noch die Möglichkeit besteht, dass du die Einfahrt benutzen kannst (auch wenn du mehrmals rangieren musst) ist eine Abschleppung nicht verhältnismäßig. Die Polizei tut natürlich nur etwas, wenn das Auto auf öffentlichem Verkehrsgrund steht.

Du kannst ihn natürlich selbst abschleppen lassen. Dann musst du aber die Abschleppgebühren sofort selbst zahlen und kannst sie dann von dem Falschparker wieder einklagen. Und jetzt ist wieder derselbe Punkt erreicht: wenn die Ausfahrt noch zu befahren war, wird dir kein Richter der Welt Recht geben.

Also zähneknirschend zuschauen.

LG Bernd

bvay2000  28.03.2013, 09:37

Danke fürs Sternchen:-))

Silverstring  06.03.2013, 16:58

Wie verwarnt man einen PKW?

BlaDickerchen 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 18:36
@Silverstring

Er meinet den Fahrer, man.

bvay2000  07.03.2013, 11:35
@Silverstring

Hast natürlich recht - einen Pkw kann man nicht verwarnen. Aber woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage :-)))

BlaDickerchen 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 16:26

Jap. Das dacht ich mir auch. Ich hatte dann noch Streit mit dem Fahrer. Ich habe höflich gefragt, was das soll, sein Auto halb in einer Einfahrt zu parken. Er wurde nur noch miesgelaunter. Aber Danke! Und im Notfall eigentlich immer alles festhalten also fotografieren, oder? Und die Idee mit den Parkstreifen/Parkkreuzen vor Privathäusern (also so weiße Streifen, die dann ein Kreuz bilden - Hier nicht parken!)??

Einen Zettel an die Windschutzscheibe hängen. Mag sein, dass der Fahrer dann noch arrogant daherkommt, aber dann kann man ihm immer noch die Meinung sagen. Außerdem- wenn das Auto auf öffentlichem Grund steht- kann man die Polizei kommen lassen, dass dem Autofahrer dann ein Knöllchen gibt!

Polizei anrufen und die sollen dann notfalls das Abschleppen veranlassen.

rosenstrauss  06.03.2013, 16:18

solche abschleppmanöver sind immer eine zivilrechtliche sache und müssen von dem bezahlt (ausgelegt) werden, der den schleppdienst bestellt hat.

ErsterSchnee  06.03.2013, 16:20
@rosenstrauss

Deshalb bestellt die Polizei den ja, wenn er auf einer öffentlichen Straße steht und eine Ausfahrt zuparkt. Und damit sind die Kosten beim Abschleppenden und nicht beim Zugeparkten.

nix kannst machen.

aber man kann auch päpstlicher sein als der papst

BlaDickerchen 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 16:16

Aber es war eine einschränkung im parken...

rosenstrauss  06.03.2013, 16:18
@BlaDickerchen

einschränkung ist keine behinderung

Crack  06.03.2013, 19:23
@rosenstrauss

Eine Einschränkung gibt es nicht in der StVO. Wenn der Garageneigentümer nur einmal mehr als sonst vor- oder zurücksetzen muss dann ist das eindeutig eine Behinderung.

Lass ihn abschleppen.

rosenstrauss  06.03.2013, 16:15

super !! und wer bezahlt?

Sommerloch2010  06.03.2013, 16:19
@rosenstrauss

Du. Aber du kannst dir das Geld von dem Verursacher erstatten lassen.