Warum muss ich Feiertage Nacharbeiten?
Warum muss ich als Bäcker Azubi (unter 18 Jahren) Samstags den Feiertag nacharbeiten, und wieso musste ich als ich mal Krank war, des waren 4 Tage von Montag bis Donnerstag, Samstags Arbeiten, die Begründung vom Chef war in Beiden Fällen: ,,Ich hatte meine Gesetzlich freien Tage in dieser Woche schon".
Was soll der Scheiß, ich dachte ein Feiertag zählt als Arbeitstag und muss nicht nach gearbeitet werden. Meinen Eltern ist das völlig egal was der Betrieb da mit mir macht. Ist das überhaupt Legal? Alle anderen in meiner Klasse müssen das nicht. Da arbeiten auch welche nur von Montag bis Freitag.
2 Antworten
Dein AG soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz und auch das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht nur anschauen, auch durchlesen und ggf. erklären lassen.
Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, an dem man ohne Feiertag hätte arbeiten müssen, muss dieser Tag nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip berechnet werden. Es können keine Minusstunden entstehen, die nachzuarbeiten sind (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz)
Bei Krankheit ist es genau so, auch hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hier sollte der AG mal die §§ 3 und 4 genau anschauen.
Du bist außerdem noch nicht volljährig, so dass das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Anwendung kommt.
Im § 16 steht, dass Du für Arbeit an einem Samstag in derselben Woche an einem berufsschulfreien Tag eine Freistellung bekommen musst.
Wenn Du in einer Woche, in der Du Mo - Fr hättest arbeiten müssen krank wirst und der AG will Dich am Samstag arbeiten lassen, ist das nicht rechtmäßig, da der Samstag Überstunden wären und Du als Minderjähriger nicht mehr als 40 Stunden/Woche an fünf Tagen arbeiten darfst.
Dein Chef kann nicht im Nachhinein einfach Deinen Arbeitsplan ändern um sich vor der Entgeltfortzahlung zu drücken.
Beim Jugendarbeitsschutzgesetz soll er sich auch noch den § 58 durchlesen, hier geht es um die Straf- und Bußgeldvorschriften wenn der AG vorsätzlich oder fahrlässig das Jugendarbeitsschutzgesetz mißachtet.
Da bricht dein Chef das Gesetz:
§ 2 Lohnfortzahlungsgesetz (Entgeltzahlung an Feiertagen) Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Das bedeutet, den Feiertag, bzw den Tag einer Erkrankung muss dein Chef voll bezahlen, und gilt wie ein geleisteter Arbeitstag. Wenn du dan dazu am Wochenende gearbeitet hast, sind das zusätzlich zu bezahlende Überstunden.
All diese Schweinereien sind aber erst möglich geworden, seit es aus der Mode gekommen ist, dass sich Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren, so kann man sie nach belieben - und nicht selten gesetzwiedrig gegeneinander ausspielen.
Das mit den Gewerkschaften kann ich so nicht bestätigen, ganz im Gegenteil. Was in machen Tarifverträgen steht die dann auf alle Arbeitnehmer angewendet werden ist echt teils übel. Im vorliegenden Fall ist es ja die Handwerkskammer und der Jugendschutz der dahinter steht, das wird für den Betrieb ganz schnell richtig teuer.