Dürfen wir so zugeparkt werden?
Wir haben eine Garageneinfahrt in einer schmalen Straße, rechtwinklig zur Straße hin und ebenfalls recht schmal (wenig Raum zum rangieren, Mäuerchen an einer Seite zum Nachbarn hin auf dessen Grundstück.. Uns gegenüber ist ein Bürgersteig, auf unserer Seite keiner. Mit den Nachbarn gibt es keine Probleme, jeder hat hier seine eigene Einfahrt/Garage, es gibt aber dauernd Besucher, die gegenüber unserer Einfahrt parken, halb auf dem Bürgersteig. Das ist nicht nur für die Fußgänger lästig, die keinen Gehweg mehr haben, wir kommen auch kaum rein und raus. Wir haben einen ziemlich langen 7Sitzer, nutzen dazu teilweise noch einen Anhänger und müssen in nächster Zeit auf die Fläche auch einige Schuttcontainer nacheinander stellen lassen. Wenn ich normal herausfahre, benötige ich nach vorne die komplette Fläche bis zur Borsteinkante, sonst muß ich mehrfach rangieren. Mit Anhänger ist das Ganze unzumutbar, Container stellen unmöglich, selbst wenn die Firma mit einem 2Achser kommt. Prinzipiell dürfte es ja komplett verboten sein, halb auf dem Gehweg zu parken. Ganz auf die Straße kann man sich dort nicht stellen, weil dann keiner mehr durchkäme. Meist wird selbst so die vorgeschriebene Durchfahrbreite von 3,05 m schon unterschritten. Zudem müssen die Autos extrem nah an unserem Stellplatz vor der Garage vorbei, wenn unser Auto da steht (Garage renovierungstechnisch noch voll mit Schutt) ist es nur eine Frage der Zeit, bis jemand in unser Auto fährt. Und es staut sich auch komplett vor unserem Haus, weil immer nur einer knapp vorbeikommt. Was für Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen? Dazu muß ich noch sagen, daß ich mich ein klein wenig scheue, die Polizei zu rufen, weil unsere Nachbarn von ggü in ähnlicher Manier parken, nur daß sie dort niemanden stören. Kann ich Anzeige erstatten? Das Ordnungsamt bitten, Pfähle dort zu stellen, davon gibt es schon 3 oder 4 in unserer Straße?
3 Antworten
Wenn es dort schon Pfähle gibt, die genehmigt sind, dann weiß die Straßenverkehrsbehörde, dass es bei euch eng zugeht. Ich würde mich an diese Behörde wenden, und mich auf die anderen Maßnahmen berufen. Es kann natürlich sein, dass ein generelles Parkverbot erlassen wird, womit dann alle betroffen wären und sich entsprechend darüber ärgern. Bei mir war das auch mal so, bis ich beim Rückwärts-Ausparken mal aus Versehen dem gegenüber parkenden die Fahrertür geschrottet habe. Die Versicherungen haben das geregelt, und der Geschädigte hat ab sofort woanders geparkt.
StVO §12(3) "Das Parken ist unzulässig
... 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, ..."
Das ist nach Deiner Beschreibung eindeutig gegeben, das Parken dort ist verboten, auch ohne irgendwelche Schilder - das sollte eigentlich jeder Führerscheinbesitzer wissen ...
Also: Ordnungsamt rufen und Knöllchen verteilen lassen - und bei Behinderung abschleppen!
Foto machen. Anzeige per E-Mail direkt ans Ordnungsamt. Irgendwann werden die das dann schon lassen. Ansonsten: Erst mal einen Zettel hinter den Scheibenwischer und im Wiederholungsfalle die Anzeige...