Parken gegenüber Einfahrt von schwerbehinderter Person bei schmalen Straßen
Hallo! Ich habe eine Frage zum Parken gegenüber Einfahrten bei schmalen Straßen. Bisher war gegenüber der Einfahrt meiner Mutter durch eine schraffierte Fläche das Parken untersagt. Dank eines netten neuen Mieters im gegenüberliegenden Haus und einer weiteren Mieterpartei des Hauses daneben (1 Person die 2 Autos und 1 Motorrad auf der Straße parkt^^) wurde diese jetzt aufgehoben ohne weitere Anhörung der betroffenen Partei in Form meiner Mutter. Besagter "Nachbar" der sehr betont dass er sich rücksichtsvolles und nachbarschaftliches Verhalten wünscht, wenn es seinen Interessen dient, hat veranlasst, dass diese schraffierte Fläche übermalt wurde. Auf dem Rathaus wurde uns gesagt, man könne hier nichts machen, allerdings konnte das Rathaus ohne weitere Anhörung auf Wunsch des Mieters veranlassen, dass die Fläche übermalt wurde... Gespräche verlaufen uneinsichtig, die Parkplätze an der Straße vor dem Nachbarhaus, wo sich gegenüber keine Ein-/ausfahrt befindet, werden absichtlich nicht genutzt. Vor der Garage meiner Mutter wird absichtlich auch noch ca. 30-50 cm vom Bordstein geparkt, damit es noch enger wird.
Der Begriff "schmale Fahrbahn" ist ja in §12 Abs. 3, Pkt. 3 der StVO nicht weiter geregelt bzw. in Metern ausgedrückt. Meine Mutter ist zu 100% schwerbehindert (außergewöhnlich gehbehindert) und hat durch ihr Auto eine gewisse Grundmobilität. Die Straße hat (Bordsteinkante Gegenseite bis Bordsteinkante auf unserer Seite) eine Breite von 4,97 - 5,00 m. Die Urteile der Verwaltungsgerichte sind sich da jetzt z.T uneinheitlich, während manche von 2-3 maligem Rangieren sprechen, gibt es auch andere Urteile, die anführen, dass es auch darauf ankommen kann, welche rangiermanöver einem Anlieger zuzumuten sind. Durch die Behinderung ist meine Mutter nicht in der Lage, sich wie jeder andere Autofahrer umzudrehen und nach hinten zu schauen.
Gibt es hier eine Möglichkeit, eine dauerhafte Halteverbotzone zu beantragen und wenn ja, wo? Beim Rathaus bzw. Ordnungsamt oder lieber gleich beim Landratsamt?
Danke im voraus für eure AntworteN!
2 Antworten
Deine Mutter wird sich damit abfinden müssen das ihr prinzipiell nicht mehr Platz zum rangieren zu Verfügung steht wie jedem anderen Autofahrer auch, Ich verstehe auch nicht ganz warum knappe 3 Meter Straßenbreite nicht zu rangieren ausreichen, Ich fahre einen kleine Lieferwagen ohne Rückfenster muss also nur mit Spiegel zurücksetzten allerdings haben ich auch einen Abstandswarnen hinten, Welchen Merkzeichen hat deine Mutter den im Ausweis? Der Tipp mit dem Behindertenparkplatz ist eher nicht ziel führend. Eine personenbezogen Behindertenparkplatz im öffentlichen Verkehrsraum nur wenn keine andere Möglichkeit für den Behinderten zu parken, Hier ist aber sogar ein Parkplatz auf dem eigenen Grund und Boden,
Es ist übrigens recht einfach, beim Parken muss mindesten noch ein Bereich von 3,05 Meter Breite frei sein. Im Zweifel als mal mit eine Zollstock messen gehen,
Gibt es hier eine Möglichkeit, eine dauerhafte Halteverbotzone zu beantragen und wenn ja, wo? Beim Rathaus bzw. Ordnungsamt oder lieber gleich beim Landratsamt?
Die Möglichkeit besteht nur muss du dir darüber im klaren sein das so etwas nur gemacht wird wenn es auch wirklich notwendig ist und man macht sich seine Nachbarn dadurch auch nicht unbedingt zu Freunden insbesondere dann wenn der Parkraum sowieso schon sehr begrenzt ist. Zuständig ist hier in der Regel das Ordnungsamt. Was die Zumutbarkeit angeht, 3 Meter frei Straßenbreite sollten schon ausreichen um aus einer Ausfahrt auch mit einer Behinderung heraus zu kommen. Ich kenne ja nicht die Gegebenheiten vor Ort, aber ich würde durchaus auch darüber nachdenke on man sein Fahrzeug anders hinstellen kann, z.B. rückwärts anstatt vorwärts einparken oder wen ein Tor oder eine Mauer stört dieses zu verbreitern oder eine Mauer zu entfernen.
Vorsicht Glatteis!!!
Wenn deine Mutter sich nicht umdrehen kann ist ihre Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum gegebenenfalls zu prüfen.
Aber es ist deiner Mutter natürlich freigestellt einen Behindertenparklplatz vor ihrem Haus zu beantragen beziehungsweise im öffentlichen Verkehrsraum beim Nachbarn zu Parken......das kannst auch du und deine Freunde, sogar solange bis der TÜV fällig ist oder das Auto nach dem Urlaub wieder benötigt wird.
Behindertenparklplatz im öffentlichen Verkehrsraum beim Nachbarn zu beantragen
die Idee ist bestechend:-)